Im deutschen Fernverkehr ist eine wichtige Weiche vorerst anders gestellt: Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Regel der Bundesnetzagentur im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Vorgabe hätte auf stark ausgelasteten Bahnstrecken mindestens 25 Prozent der verfügbaren Fernverkehrskapazitäten für Wettbewerber der Deutschen Bahn reserviert – sofern mehrere Anbieter um die knappen Trassen konkurrieren.

Geklagt hatte die DB InfraGO AG, die für das Schienennetz zuständige Tochter der Deutschen Bahn. Die Bahn muss die vorgeschriebene Quote vorerst nicht umsetzen. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar. Für DB InfraGO schafft das Urteil nach eigenen Angaben Rechtssicherheit und bestätigt die bisherigen Regeln bei der Vergabe von Zugstrecken.

Streit um knappe Trassen

Auslöser war ein Beschluss der Bundesnetzagentur vom 17. Juli 2026 im sogenannten Italo-Verfahren. Er verpflichtete DB InfraGO zur Einführung einer Eigenbelegungsquote im Fernverkehr. Auf kapazitätsbegrenzten Mischverkehrsstrecken sollten dauerhaft mindestens zwei Fernverkehrsanbieter Trassen erhalten. Die Regelung war für stark ausgelastete Korridore mit festgelegten Kapazitätsobergrenzen gedacht, unter anderem im Zusammenhang mit geplanten Regelungen an den Knoten München und Frankfurt.

Die DB InfraGO wollte gegen den Beschluss klagen und Eilrechtsschutz beantragen. Nach rechtlicher und fachlicher Prüfung sollten dabei die rechtliche Grundlage der behördlichen Anordnungen, ihre Verhältnismäßigkeit und die praktische Umsetzbarkeit geklärt werden. Das Unternehmen sah erhebliche rechtliche und praktische Risiken für die Bewirtschaftung der Streckenkapazitäten. Mehr Konflikte über bestimmte Trassen und Zeiträume seien zu erwarten, argumentierte DB InfraGO.

Das Kölner Gericht stellte fest, dass weder europäisches noch deutsches Eisenbahnregulierungsrecht Betreiber von Schienennetzen dazu verpflichtet, eine solche Wettbewerbsklausel in ihre Nutzungsbedingungen aufzunehmen. Außerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass DB InfraGO auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss.

Italo hält an Deutschland-Plänen fest

Besonders aufmerksam verfolgt Italo die Entscheidung. Der italienische Zuganbieter will ab April 2028 in Deutschland starten. Geplant sind Schnellzugverbindungen von München über Köln nach Dortmund sowie von München nach Berlin. Perspektivisch sollen insgesamt 56 Zugfahrten pro Tag angeboten werden.

Dafür will das Unternehmen rund 3,6 Milliarden Euro investieren. Mitte Juli kündigte Italo an, von Siemens Mobility zunächst 26 Hochgeschwindigkeitszüge für etwa drei Milliarden Euro kaufen zu wollen; im Vertrag ist eine Option auf 14 weitere Züge enthalten. Hinzu kommen Ausgaben für Zugwartung, die Einstellung und Ausbildung von rund 2.500 Beschäftigten sowie Investitionen in Bahnhöfe und IT-Infrastruktur. Italo-Chef Gianbattista La Rocca stellte für Deutschland mehr Auswahl, häufigere Verbindungen, faire Preise und hochwertigen Service in Aussicht.

Italo hatte sich bei der Bundesnetzagentur über fehlende Planungssicherheit für die geplanten Verbindungen beschwert. Die nun aufgehobene Regelung sollte genau diese Sicherheit verbessern. Das Urteil verbietet den Markteintritt im Jahr 2028 allerdings nicht. Ob die konkrete Planung des Unternehmens dadurch gefährdet wird, ist offen.

Wettbewerb ja – aber nach welchen Regeln?

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG begrüßte die Entscheidung. Ihr Vorsitzender Martin Burkert kritisierte die Bundesnetzagentur und forderte einen fairen Wettbewerb. Auch DB InfraGO betont, sich für fairen Wettbewerb im Schienenverkehr einzusetzen.

In einem Punkt liegen Bundesnetzagentur und DB InfraGO übereinstimmend: Es gibt keine Pflicht zum Abschluss von Rahmenverträgen, keine Rechtsgrundlage für eine Bevorzugung neuer Anbieter und keine Pflicht zu Eigenbelegungsquoten auf nicht überlasteten Strecken. Mit der Klage, erklärte DB InfraGO, berücksichtige das Unternehmen außerdem Bedenken von Unternehmen, Verbänden sowie politischen Akteuren auf Bundes- und Landesebene.

Für Fahrgäste bleibt der mögliche Effekt trotzdem interessant. Mehr Wettbewerb könnte langfristig zusätzliche Verbindungen, besseren Service und niedrigere Ticketpreise bringen. Bis dahin müssen die Züge aber erst einmal durch dieselben Engpässe – und davon gibt es zwischen Bahnhöfen, Baustellen und voll belegten Knoten bekanntlich nicht gerade wenige.