Oktober 2026: Zwischen Baustellen, neuen Regeln und Apples Gebührenstreit
Der Oktober 2026 bringt für Autofahrer, Bahnreisende, App-Entwickler und viele Haushalte einige Änderungen. Heute, am 29. September 2026, lohnt sich ein Blick auf die ersten Wochen des Monats – auch weil manches nur vorübergehend gilt und anderes lange nachwirken dürfte.
Wer tanken muss, bekommt zunächst eine Verschnaufpause. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 14 Cent je Liter. Einschließlich Umsatzsteuer ergibt sich eine Entlastung von etwa 17 Cent. Bürger und Wirtschaft sollen dadurch insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro sparen; die Länder beteiligen sich mit einem Umsatzsteuerfestbetrag von 1,25 Milliarden Euro. Bundestag und Bundesrat beschlossen die Regelung kurz vor dem letzten Septemberwochenende. Eine frühere, zweimonatige Steuersenkung im Mai und Juni war laut Monopolkommission und Bundeskartellamt weitgehend bei den Verbrauchern angekommen. Zum Jahreswechsel ist damit aber wieder Schluss.
Baustellen, Bahnhöfe und ein längerer Weg nach Berlin
Ab dem 2. Oktober wird die Bahnstrecke Lehrte–Berlin abschnittsweise gesperrt. Die Sanierung soll voraussichtlich bis zum 11. Dezember 2027 dauern. Von Oktober bis Dezember 2026 können sich Fernverkehrsfahrten zwischen Berlin und Hannover um bis zu 80 Minuten verlängern. Wer einen Anschluss erwischen muss, sollte also lieber nicht auf die letzte Minute planen.
Parallel führt die Deutsche Bahn bis zum 15. Oktober schrittweise an rund 5.400 Bahnhöfen ein Alkoholverbot ein. Es gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige. Die Bahnhofsgastronomie ist ausgenommen, verschlossene alkoholische Getränke dürfen mitgeführt werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen; bei Wiederholungen kann ein Hausverbot folgen. Die Bahn begründet die Regelung mit mehr Sicherheit und Sauberkeit für Fahrgäste und Beschäftigte.
Für Gartenbesitzer öffnet sich ab 1. Oktober wieder ein größeres Zeitfenster: Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen stärker zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Vom 1. März bis 30. September waren lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Die weiteren artenschutzrechtlichen Vorgaben gelten trotzdem. Die Schutzfrist soll insbesondere nistende Vögel und andere Tiere schützen – die Motorsäge muss also nicht automatisch sofort loslegen.
Neue Regeln für Daten, Chemikalien und Büroprogramme
Digitale Abschriften von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können ab 1. Oktober im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Berechtigte Ärzte und Betreuungsgerichte dürfen dann auch die Inhalte einsehen. Bisher war dort nur erkennbar, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Selbst hochladen können Betroffene die Unterlagen nicht: Das übernehmen verifizierte institutionelle Nutzer, etwa Notare oder Rechtsanwälte. Der Bundesrat stimmte den Änderungen im Juli zu.
Ab 10. Oktober gelten außerdem strengere EU-Vorgaben für Undecafluorhexansäure, kurz PFHxA, ihre Salze und verwandte Stoffe. Die Verbindungen gehören zu den langlebigen PFAS und werden in der Umwelt kaum abgebaut. Betroffen sind unter bestimmten Voraussetzungen Verbrauchertextilien, Schuhe, Lebensmittelkontaktmaterialien und Kosmetika. Die Regelung ändert Anhang XVII der REACH-Verordnung. Bestimmte Produkte dürfen die Stoffe nur noch in geringeren Mengen enthalten; Hersteller müssen gegebenenfalls Beschichtungen oder Rezepturen anpassen.
Am 13. Oktober endet der Support für Office LTSC 2021. Betroffen sind die entsprechenden Versionen von Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Access und OneNote. Die Programme laufen weiter, doch Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen und technische Unterstützung gibt es dann nicht mehr. Ein altes Dokument lässt sich also weiterhin öffnen – nur wird die Luft bei Sicherheitsproblemen dünner.
Apple baut sein Gebührenmodell um – und kassiert weiter
Apple ersetzt in der EU zum 1. Oktober 2026 die bisherige Core Technology Fee durch eine Core Technology Commission, kurz CTC. Die alte Gebühr betrug 0,50 Euro pro Erstinstallation oberhalb von einer Million Downloads pro Jahr. Sie entfällt. Dafür verlangt Apple künftig fünf Prozent auf digitale Umsätze, wenn Apps über alternative Marktplätze oder Apples Web Distribution verkauft werden. Initial Acquisition Fee und Store Services Fee fallen ebenfalls weg.
Für Apps im klassischen App Store mit alternativen Zahlungsanbietern gelten grundsätzlich 20 Prozent, Teilnehmer des Small Business Program zahlen zehn Prozent. Die veröffentlichte EU-Gebührenstruktur umfasst je nach Vertriebsweg und Zahlungsmethode Sätze von 26, 20, 15 oder 5 Prozent. Entwickler dürfen alternative Bezahlmöglichkeiten anbieten, sind an diese Entscheidung aber zwölf Monate gebunden. Wer zum Stichtag alternative Vertriebswege nutzen will, muss vorher neue Vertragsbedingungen akzeptieren und seine Abrechnungssysteme anpassen.
Apple kündigte die Reform am 18. August 2026 an. Am 23. September bestätigte das Unternehmen technische Einzelheiten zur alternativen App-Verteilung in der EU, darunter notariell geprüfte Apps über Drittanbieter-Marktplätze oder autorisierte Entwicklerseiten. Hintergrund ist der Digital Markets Act. Apple gilt darunter als „Torwächter“, weil seine Dienste einen wichtigen Zugang zu Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen. Auch die Google-Mutter Alphabet und Amazon unterliegen als Torwächter besonderen Pflichten für mehr Wettbewerb auf digitalen Märkten.
Für kostenlose Spiele mit hohen Downloadzahlen und geringen Umsätzen kann der Wechsel weg von der Installationsgebühr durchaus helfen: Die neue Gebühr orientiert sich an Transaktionen statt an Installationen. Kritiker halten dagegen, dass Apple auch bei vollständig außerhalb des App Stores abgewickelten Verkäufen weiter Gebühren verlangt. Auf iOS bleibt selbst beim vollständigen Verlassen des App Stores die 5-prozentige CTC bestehen. Bei Google gibt es in der EU bislang keine vergleichbare eigenständige Technologiegebühr für alternative Vertriebswege. Im Play Store verlangt Google traditionell 15 Prozent für Abonnements und 30 Prozent für einmalige Käufe, mit Ausnahmen für kleinere Entwickler; unter bestimmten Bedingungen können Android-Entwickler weitgehend außerhalb des Zahlungssystems verkaufen.
Der Protest ist entsprechend laut. Am 9. September 2026 unterzeichneten 18 Organisationen einen Brief an Ursula von der Leyen sowie die EU-Kommissionsvizepräsidentinnen Teresa Ribera und Henna Virkkunen. Zu den Unterzeichnern gehören die Coalition for App Fairness und die European Games Developer Federation (EGDF), die nach eigenen Angaben 24 nationale Verbände und rund 2.500 europäische Spieleentwickler vertritt. Sie werfen Apple vor, die Vorgaben des DMA nur formal zu erfüllen. Besonders geht es um Artikel 5 Absatz 4, der externe Hinweise und Vertragsabschlüsse außerhalb der Plattform ermöglichen soll, sowie um eine weiterhin erhobene 15-prozentige Gebühr für sogenannte Steering-Verweise auf externe Zahlungsseiten. Auch die 5-prozentige CTC wird beanstandet.
Gefordert werden eine formelle, begründete Prüfung der neuen Bedingungen und eine Konsultation betroffener Unternehmen und Nutzer. Die EU-Kommission will die Umsetzung beobachten; nach Angaben einer Kommissionssprecherin sind derzeit keine zusätzlichen Bußgelder geplant. Offen bleibt, ob es später doch ein weiteres Bußgeld gibt oder ob Brüssel Apples überarbeitete Bedingungen akzeptiert. Weitere Beschwerden sind möglich, falls die neuen Regeln ohne formelle Prüfung durchgewunken werden.
Der Druck kommt nicht aus dem Nichts. Seit dem Start des App Stores 2008 galt eine Provision von 30 Prozent auf viele Käufe als Branchenstandard. Regulatorischer Druck entstand unter anderem durch den Epic-Rechtsstreit, ein südkoreanisches Gesetz von 2021 und den seit März 2024 geltenden DMA. Anfang Juli verlor Apple vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine Klage gegen die Einstufung als Torwächter. Die EU-Kommission hatte Apple vorgeworfen, Entwickler und Nutzer abhängig zu machen und Alternativen zu behindern. Unter den bisherigen Regeln waren andere Zahlungsmethoden als Apples eigener Bezahldienst eingeschränkt.
Im April 2025 verhängte die EU-Kommission wegen eines DMA-Verstoßes eine Geldbuße von 500 Millionen Euro. Apple soll Entwickler daran gehindert haben, Nutzer klar und kostenlos über günstigere Angebote außerhalb des App Stores zu informieren. Die neuen EU-Regeln sollen am 1. Oktober in Kraft treten; Apple erklärte, damit würden die offenen Fragen mit der EU-Kommission geklärt. Die Kommission will die Umsetzung weiter überwachen.
Auch der Streit mit Epic zieht sich weiter. Er begann im August 2020, nachdem Epic in Fortnite ein eigenes Zahlungssystem eingebaut hatte. Apple entfernte Fortnite aus dem App Store, Epic klagte. Am 10. September
