Sachsens Regionalzüge geraten wegen höherer Trassenpreise unter Kürzungsdruck
In Sachsen wird der Zugfahrplan dünner. Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 bereiten die Verkehrsverbünde VVO und VMS Einsparungen vor, weil die Nutzung der Bahntrassen deutlich teurer geworden ist. Fahrgäste müssen sich auf weniger Züge und schlechtere Anschlüsse einstellen – von Mittelsachsen über Dresden und die Lausitz bis ins Vogtland.
Der Preis für die Trassennutzung stieg 2026 nach Angaben des VVO um rund 9 Prozent. Für den Verbund bedeutet das zusätzliche Kosten von 8,8 Millionen Euro, beim VMS sind es 5,3 Millionen Euro. Zuschüsse von Bund und Land gleichen diese Beträge nach Angaben der Verbünde nicht aus. Der VVO wollte sein Angebot eigentlich ausbauen. Nun wird gekürzt.
Weniger Fahrten in Ferien und am Wochenende
Im Visier stehen vor allem schwach nachgefragte Verbindungen an Wochenenden, Feiertagen sowie in den Weihnachts- und Sommerferien. Betroffen sein könnten unter anderem die Linien RB 80, RB 81 und RB 83 von Chemnitz ins Erzgebirge, mehrere City-Bahn-Linien und die S3 zwischen Freiberg und Dresden. Sie soll auf den Abschnitt Dresden–Tharandt verkürzt werden. Auch Einschnitte bei der RB 71 zwischen Pirna und Sebnitz sowie bei den Linien S1 und S2 im Raum Dresden werden geprüft.
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) plant dabei ausdrücklich keine pauschalen Kürzungen und keine vollständige Einstellung einzelner Linien. Ganz ohne harte Einschnitte geht es aber nicht. Die Linien RE 3, RE 6 und S 5x sollen unverändert bleiben, weil sie den kaum vorhandenen Fernverkehr im Verbund ersetzen.
- RB 80: Samstags, sonntags und feiertags entfallen einzelne Fahrten. Montags bis freitags gilt in den Weihnachts- und Sommerferien ein Ferienfahrplan wie an Wochenenden und Feiertagen.
- RB 81: Montags bis freitags gilt in den Weihnachts- und Sommerferien ebenfalls der Ferienfahrplan wie an Wochenenden und Feiertagen.
- RB 95: Täglich entfallen einzelne Fahrten.
- RB 83: Samstags, sonntags und feiertags wird auf einen Zwei-Stunden-Takt ausgedünnt. Montags bis freitags gilt in den Weihnachts- und Sommerferien der Ferienfahrplan wie an Wochenenden und Feiertagen.
- RB 30 V: Montags bis freitags entfallen in den Weihnachts- und Sommerferien alle Fahrten.
- S 3: Montags bis freitags entfallen alle Fahrten.
- RB 2: Samstags, sonntags und feiertags sowie montags bis freitags in den Weihnachts- und Sommerferien entfallen alle Fahrten zwischen Zwickau Hauptbahnhof und Zwickau Zentrum.
- RB 45: An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen entfallen einzelne Fahrten. Montags bis freitags gilt in den Weihnachts- und Sommerferien der Ferienfahrplan wie an Wochenenden und Feiertagen.
- S 1 – bis Dezember 2026 RB 110: Montags bis freitags gilt in den Weihnachts- und Sommerferien der Ferienfahrplan wie an Wochenenden und Feiertagen.
- C 11: Montags bis freitags in den Weihnachts- und Sommerferien sowie samstags entfällt der 30-Minuten-Takt. Täglich fallen Fahrten im Spätverkehr weg.
- C 13: Täglich entfallen Spätverkehrsfahrten im Abschnitt Chemnitz–Burgstädt.
- C 14: Montags bis freitags in den Weihnachts- und Sommerferien entfällt der Abschnitt Einsiedel–Thalheim, samstags der Abschnitt Technopark–Thalheim. Zusätzlich fallen täglich Spätverkehrsfahrten weg.
- RB 92: Montags bis freitags entfallen in den Weihnachts- und Sommerferien mehrere Fahrten.
Auch der Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen und der Zweckverband Vogtland bereiten Angebotsanpassungen vor. Ob am Ende jede geplante Änderung genau so kommt, ist damit nicht gesagt. Klar ist aber: Für Fahrgäste können sich Wege verlängern, Anschlüsse verschieben und Wartezeiten ziehen.
Ein Urteil mit Folgen für Sachsens Bahnverkehr
Auslöser sind stark gestiegene Trassenpreise infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2026, Aktenzeichen C-770/24. Der EuGH hält die deutsche Preisbremse für Trassenpreise im Nahverkehr für unvereinbar mit EU-Recht. Die Richterinnen und Richter befanden, dass die Berechnung der Schienenmaut gegen europäische Vorgaben verstößt, weil sie zu unflexibel ist.
Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen, zahlen Trassenpreise. Betreiber der Infrastruktur sind die Bahn-Töchter DB InfraGO und DB RegioNetz Infrastruktur, genehmigt werden die Gebühren von der Bundesnetzagentur. Für 2025 genehmigte sie die Trassenpreise in geänderter Höhe.
Eine Deckelung hatte den Regionalverkehr bislang weitgehend vor den kräftigen Preissteigerungen der vergangenen Jahre geschützt. Fern- und Güterverkehr waren stärker betroffen. DB InfraGO und DB RegioNetz beantragten beim Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren, die ursprünglich beantragten Entgelte erheben zu dürfen. Das Verwaltungsgericht legte dem EuGH daraufhin die Frage vor, ob die deutsche Berechnung der Entgelte gegen EU-Recht verstößt.
Mit den Trassengebühren finanziert die Bahn unter anderem laufende Betriebskosten, die Instandhaltung und Investitionsbeiträge in das mehr als 33.000 Kilometer lange deutsche Schienennetz. Nach dem Urteil drohen Verkehrsunternehmen erhebliche Mehrkosten. Gewarnt wurde vor ausgedünnten Fahrplänen, längeren Wartezeiten im Regionalverkehr und möglichen Einschränkungen des Angebots. Jetzt zeigt sich, wie schnell das bei den Fahrgästen ankommt.
Wer den Nahverkehr bezahlen soll
Für 2026 entstehen dem ZVMS 5,3 Millionen Euro Mehrkosten; im Haushalt sind sie nicht gedeckt. Auch in den Folgejahren werden ähnlich hohe zusätzliche Kosten erwartet. Bund und Freistaat Sachsen haben bislang keine finanzielle Unterstützung angekündigt. Außerdem steht das Ergebnis einer bundesweiten Klage gegen den Trassenpreisbescheid der Bundesnetzagentur noch aus.
Der Schienenpersonennahverkehr wird in Deutschland überwiegend aus Regionalisierungsmitteln finanziert, die der Bund an die Länder zahlt. In Sachsen sind vier Verkehrsverbünde Aufgabenträger des SPNV und erhalten den Großteil der sächsischen Regionalisierungsmittel vom Freistaat. Die Mittel des ZVMS für die Verkehrsverträge mit Eisenbahnverkehrsunternehmen stammen hauptsächlich aus diesen Zuweisungen. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für den ZVMS laut dem Artikel nicht.
Der VVO fordert deshalb finanzielle Unterstützung des Landes oder schnelle Entscheidungen auf Bundesebene zur Reform der Trassenpreise. Der Fahrgastverband Pro Bahn verlangt, dass Bund und Freistaat die Mehrkosten im Nahverkehr für 2026 und 2027 übernehmen. Nach Angaben von Pro Bahn kennt das Bundesverkehrsministerium das Problem, habe bisher aber nur Ankündigungen gemacht.
Das Ministerium begrüßte die durch das EuGH-Urteil geschaffene Rechtssicherheit und kündigte eine Reform des Trassenpreissystems an. Intensive Vorbereitungen liefen bereits, mögliche Reformansätze sollten den beteiligten Akteuren zeitnah vorgelegt werden. Das neue System soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Die Deutsche Bahn und andere Verkehrsunternehmen fordern eine Reform schon seit längerer Zeit.
Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) nannte das Urteil eine „Hiobsbotschaft für den Regionalverkehr“. Ohne Trassenpreisbremse würden die Kosten im Schienenpersonennahverkehr drastisch steigen; ohne Gegenmaßnahmen drohten höhere Ticketpreise und Angebotskürzungen. Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter (CSU), warnte vor dem Abbestellen von Regionalverkehrsleistungen in bisher unbekanntem Umfang und forderte zusätzliche Bundesmittel zum Ausgleich der Mehrkosten. Das Thema soll bei der nächsten Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandelt werden.
Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen warnte vor umfangreichen Einstellungen von Regionalzugverbindungen. VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff forderte, dass der Bund die Mehrkosten vollständig ausgleicht. Bis dahin bleibt in Sachsen vor allem der Blick auf die elektronischen Abfahrtsanzeigen – und die b
