Am Landesgericht Feldkirch ist heute, am 16. Oktober 2026, das Konkursverfahren über das Vermögen der Müller Wohnbau GmbH eröffnet worden. Das regional tätige Bauträgerunternehmen hat rund 9,83 Millionen Euro Schulden. Betroffen sind 20 Gläubiger.

Die Gesellschaft kaufte und bebaute Grundstücke und verkaufte Wohnungen sowie Häuser schlüsselfertig. Nach der Insolvenz der Müller Bau GmbH & Co KG wurde die operative Tätigkeit bereits eingestellt. Für die Müller Wohnbau GmbH gibt es nun laut Insolvenzantrag keine positive Prognose für einen Weiterbestand.

Grundstücke vorhanden, aber hoch belastet

Zum Unternehmensvermögen gehören noch mehrere Liegenschaften und Liegenschaftsanteile, darunter Wohnungen. Die Immobilien wurden mit Fremdkapital finanziert und sind größtenteils hypothekarisch belastet. Das vorhandene Vermögen soll im Insolvenzverfahren bestmöglich verwertet werden.

Als Ursachen für die finanzielle Schieflage nennt die Schuldnerin eine rückläufige Nachfrage am Wohnungsmarkt, gestiegene Zinsen und höhere Fremdfinanzierungskosten. Eine Fortführung ist nicht vorgesehen. Eine Sanierung wird als nicht möglich beziehungsweise nicht ausreichend eingeschätzt und ist derzeit ebenfalls nicht beabsichtigt. Die Geschäftsführung hat der Schließung ausdrücklich zugestimmt.

Direkt betroffen sind keine Mitarbeiter: Die Müller Wohnbau GmbH beschäftigt keine Dienstnehmer. Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Eva Müller. Ob für die Gläubiger zumindest ein Teil ihrer Forderungen übrig bleibt, hängt vom Erlös aus der Vermögensverwertung ab und ist derzeit noch offen. Ein verbleibendes Masseguthaben soll am Ende des Verfahrens als Quote ausgeschüttet werden; ob es tatsächlich zu einer Quotenausschüttung kommt, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen.

Fristen für die Gläubiger

Das Verfahren trägt die Geschäftszahl 14 S 61/26x. Forderungen können ab sofort beim zuständigen Insolvenzgericht angemeldet werden, auch über den AKV oder einen anderen Gläubigerschutzverband. Wichtig sind drei Termine:

  • 16. Oktober 2026: Eröffnung des Konkursverfahrens
  • 30. November 2026: Ende der Frist zur Forderungsanmeldung
  • 14. Dezember 2026: Prüfung der angemeldeten Forderungen am Landesgericht Feldkirch

Für Lieferanten, Vermieter, Auftraggeber oder Kunden mit Anzahlungen zählt jetzt jedes Schriftstück. Forderungen müssen nach den insolvenzrechtlichen Vorgaben angemeldet und mit geeigneten Unterlagen belegt werden. Bei Anzahlungen ist zu prüfen, ob ein Vertrag noch erfüllt wird oder Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden müssen. Bei teilweise ausgeführten Bauvorhaben können außerdem die Fertigstellung, mögliche Mängel und die Verwertung bereits gelieferter Materialien eine Rolle spielen.

Viele neue Fälle in der österreichischen Bauwirtschaft

Der Fall aus Feldkirch reiht sich in eine Woche mit zahlreichen neuen Unternehmensinsolvenzen in Österreich ein. Die Übersicht für die Woche vom 5. bis 11. Oktober 2026 enthält keine Privatinsolvenzen und basiert auf veröffentlichten Einträgen österreichischer Gläubigerschutzverbände, insbesondere vom 7. bis 9. Oktober. Besonders viele Verfahren stammen aus Bau und Immobilien, daneben sind Gastronomie, Handel, Logistik, Dienstleistungen, Technologie und weitere Branchen vertreten.

In Wien wurden am 9. Oktober beim Handelsgericht Wien die Verfahren über MyHomeRoast GmbH (5 S 155/26t), Baumeister Ing. Herbert Haindl GmbH (59 S 74/26b), MBT Bauträger GmbH (9 S 128/26a), GAPIDO-PACK GmbH (2 S 149/26p) und Reisebüro am Stadtpark Gesellschaft m.b.H. (59 S 73/26f) veröffentlicht. Am 8. Oktober folgten Green Alpine GmbH (59 S 72/26h) und MK Bauster GmbH (38 S 133/26z). Für den 7. Oktober werden CK Universal Sales GmbH (3 S 120/26f), Concordia Bau GmbH (28 S 135/26w), Vertical Bau GmbH (3 S 119/26h), Kul-Has Handels GmbH (9 S 127/26d), KBL Bau GmbH (5 S 154/26w) und AS Projects GmbH (38 S 131/26f) genannt. Die Wiener Einträge umfassen damit auffällig viele Bau- und Projektgesellschaften. Konkrete Ursachen lassen sich aus den Insolvenzmeldungen allein allerdings nicht ableiten.

In der Steiermark eröffnete das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am 9. Oktober Verfahren über Mana Health Technologies GmbH (27 S 194/26w), NiteFlight GmbH (27 S 195/26t) und IC Bodenbelag GmbH (26 S 8/26k). Am 8. Oktober kamen AVENTA Projekt Blasbauerweg GmbH (27 S 192/26a) und SF Bau KG (25 S 201/26k) hinzu, am 7. Oktober Valeno Beteiligungs GmbH (27 S 189/26k) und robmaxx at GmbH (27 S 190/26g). Betroffen sind dort unter anderem Projektentwicklung, Beteiligungen, Bauleistungen und Technologieunternehmen.

Beim Landesgericht Linz wurden am 9. Oktober Royal Donuts Linz GmbH (13 S 53/26b) und LS Stahl GmbH (13 S 56/26v) genannt, am 8. Oktober Preductiv Digital Services GmbH (17 S 104/26g). Die Fälle betreffen Gastronomie beziehungsweise Lebensmittel, Stahlbau und digitale Dienstleistungen. Angaben zu Schulden, Beschäftigten und einer möglichen Fortführung liegen nicht für alle Unternehmen gleichermaßen öffentlich vor.

In Salzburg stehen mystaff Dienstleistung GmbH (71 S 118/26i) vom 9. Oktober, GASTINAG Gastein INvest Holding AG (71 S 117/26t) und Hofer Gastro GmbH (71 S 116/26w) vom 8. Oktober sowie BOAR Bau- und Elektrotechnik GmbH (71 S 115/26y) und INTER-LCL Logistik GmbH (71 S 114/26a) vom 7. Oktober in der veröffentlichten Auswahl. Mögliche weitere Betroffene sind Lieferanten, Vermieter, Subunternehmer und andere Geschäftspartner.

Das Landesgericht Innsbruck führt für den 8. Oktober digital card solutions GmbH (7 S 65/26g), EXPERT HAUS APW GmbH (7 S 66/26d) und Komfort Leasing GmbH (7 S 67/26g) – die Geschäftszahl von Komfort Leasing GmbH lautet 7 S 67/26a. Für Kunden und Geschäftspartner können Anzahlungen, laufende Verträge und noch ausstehende Leistungen relevant sein; entscheidend sind die jeweiligen Verträge und Insolvenzunterlagen.

In Niederösterreich wurden A.M. Dachspenglerei GmbH am 8. Oktober beim Landesgericht Wiener Neustadt (10 S 85/26t), TUDIS GmbH am 8. Oktober beim Landesgericht Korneuburg (36 S 150/26i) sowie Weingut Ludwig Neumayer KG am 7. Oktober beim Landesgericht St. Pölten (14 S 132/26s) genannt. Betroffen sind regionale Handwerks-, Gewerbe- und Landwirtschaftsunternehmen. Im Burgenland stehen Metag GmbH & Co KG vom 8. Oktober beim Landesgericht Eisenstadt (26 S 101/26v) und Entwicklung DG ABS 15 GmbH vom 7. Oktober beim selben Gericht (26 S 90/26a) in der Übersicht. Für Geschäftspartner sind dort offene Forderungen und gerichtliche Anmeldefristen maßgeblich.

Aus Kärnten wird MFA GmbH genannt, deren Verfahren am 9. Oktober beim Landesgericht Klagenfurt unter der Geschäftszahl 40 S 73/26i veröffentlicht wurde. Aus dem Eintrag allein ergeben sich keine verlässlichen Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu möglichen Sanierungsschritten.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet übrigens nicht automatisch die endgültige Schließung. Je nach Verfahren können Sanierung, Fortführung oder Verwertung möglich sein. Bei der Müller Wohnbau GmbH ist die Richtung nach dem Eigenantrag allerdings klar vorgegeben: Eine Fortführung oder Sanierung ist nicht vorgesehen, die Gesellschaft hat der Schließung zugestimmt, und nun geht es um die Verwertung der noch vorhandenen, überwiegend mit Hypotheken belasteten Immobilien.

Die österreichweite Übersicht ist eine überprüfte Auswahl veröffentlichter Einträge und keine vollständige amtliche Liste aller Unternehmensinsolvenzen.