Bauturbo auf Brachflächen: Wie Gewerbegebiete schneller zu Wohnraum werden sollen
Ein Jahr nach dem Beschluss der Modernisierungsagenda hat Bundesdigitalminister Carsten Wildberger (CDU) am 7.10.2026 eine erste Bilanz gezogen. In Baugenehmigungen, so der Eindruck der Bundesregierung, kommt inzwischen etwas Bewegung: Als sichtbare Fortschritte nannte Wildberger schnellere Baugenehmigungen und den digitalen Fahrzeugschein.
Der Minister will Kurs und Tempo beibehalten. Die Maßnahmen müssten im Alltag von Bürgern und Betrieben ankommen – nicht nur in Berichten und Projektlisten. Für ein Bürokratieentlastungsgesetz sollen im Dezember Eckpunkte vorgelegt werden.
Der Bauturbo soll schneller zu Wohnraum führen
Für die Bauwirtschaft ist vor allem der Bauturbo interessant. Er soll Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen, Wohnbauvorhaben beschleunigen und unter anderem Abweichungen vom regulären Planungsrecht ermöglichen. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, hob dessen Bedeutung hervor. Wirkung entfalten könne der Bauturbo aber nur, wenn die Kommunen ihn auch anwenden.
Nach § 31 Abs. 2 BauGB waren Wohnnutzungen in Gewerbe- und Industriegebieten bislang regelmäßig ausgeschlossen, weil diese Gebiete dem störungsfreien Gewerbebetrieb dienen. § 31 Abs. 3 und § 246e BauGB sind dagegen nicht an die „Wahrung der Grundzüge der Planung“ gebunden. Damit entstehen zusätzliche Möglichkeiten für Wohnungsbau.
Freie Fahrt für jedes Wohnprojekt gibt es trotzdem nicht. Öffentliche Belange und nachbarliche Interessen müssen berücksichtigt werden, insbesondere gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Belange der Wirtschaft. Neben einem stark lärmemittierenden Betrieb, etwa einem stahlverarbeitenden Unternehmen, kann Wohnbebauung auch nach § 246e BauGB unzulässig sein. Gewerbe- und Industriegebiete sollen weiterhin Betriebe ermöglichen, die nicht auf benachbarte Wohnnutzungen Rücksicht nehmen müssen.
Chancen liegen vor allem an Randbereichen von Gewerbe- oder Industriegebieten, in denen seit längerer Zeit kein Gewerbe mehr betrieben wird und auch keine Ansiedlung zu erwarten ist. Dort kann der Bauturbo eine schnelle Ansiedlung von Wohnbauprojekten ermöglichen. Das gilt besonders, wenn eine Gemeinde bereits über eine Änderung des Bebauungsplans nachdenkt, aber noch kein Verfahren eingeleitet hat. In solchen Fällen ist häufig mit einer Zustimmung der Gemeinde zu rechnen. Für Wohnungsunternehmen öffnen sich damit neue Wege, bislang gewerblich geprägte Flächen für Wohnraum zu nutzen – vorausgesetzt, die Wohnverhältnisse bleiben gesund und wirtschaftliche Belange werden berücksichtigt.
Viele Vorhaben laufen, Betriebe warten auf Entlastung
Das Baugewerbe bezeichnete den Bericht trotz weiteren Handlungsbedarfs beim Bürokratieabbau als ermutigendes Signal. Von 23 Modernisierungsprojekten mit besonderer Wirkung sind nach einem Jahr fünf abgeschlossen. Der Bauturbo gehört dazu. Die übrigen 18 Hebelprojekte, darunter vereinfachte Unternehmensgründungen, befinden sich in Umsetzung.
Bei weiteren 80 Maßnahmen sieht der Zwischenstand so aus: 62 sind in Umsetzung, sieben abgeschlossen und elf in Vorbereitung. Parallel läuft ein zwischen Bund und Ländern vereinbartes Programm mit mehr als 200 Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke begrüßte den Bericht, verlangte aber deutlichere Entlastungen für Unternehmen. Bund und Länder hatten zugesagt, die Berichtspflichten der Wirtschaft um mindestens ein Drittel und die Dokumentationspflichten um mindestens die Hälfte zu reduzieren. Für Betriebe zähle am Ende, welche Pflichten tatsächlich wegfallen.
Das Beispiel Bonpflicht zeigt, warum die Geduld dünn wird: Statt der ursprünglich geplanten Abschaffung besteht weiterhin die Pflicht zur digitalen Belegbereitstellung. Schwannecke forderte Bund und Länder deshalb auf, an ihren Zielen festzuhalten, Berichtspflichten, Dokumentationen und Nachweise spürbar zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen. Bürokratieabbau sei Wirtschaftspolitik, weil weniger Bürokratie die wirtschaftliche Dynamik stärken könne.
Auch im Alltag der Verwaltung sind Vereinfachungen geplant. Bei einem Umzug muss der Wohnort im Reisepass künftig nicht mehr geändert werden. Ältere Menschen müssen ihren Personalausweis nicht mehr erneuern lassen.
Der Sachverständigenrat bleibt skeptisch
Der Sachverständigenrat Wirtschaft bremst die Aufbruchsstimmung allerdings etwas. In Deutschland seien bisher keine nachhaltigen Erfolge beim Abbau von Bürokratiekosten erzielt worden; politische Maßnahmen blieben häufig punktuell. Trotz zahlreicher Initiativen seien die Kosten der Unternehmen bisher nicht spürbar gesunken.
Martin Werding vom Sachverständigenrat erklärt, bisherige Maßnahmen zielten zwar in die richtige Richtung, erfassten aber oft nur einen kleinen Teil der gesamten Bürokratiekosten. Informations- und Genehmigungspflichten, die viele Unternehmen betreffen, müssten systematisch vereinfacht und digitalisiert werden. Schon bei der Gesetzgebung sollte auf Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Vollzugstauglichkeit geachtet werden, damit die Belastungen nicht durch neue Regeln wieder steigen.
Vorgeschlagen werden der Abbau und die teilweise Automatisierung von Informationspflichten, schnellere Antrags- und Genehmigungsverfahren, eine digitalisierte öffentliche Verwaltung und ein bundesweit einheitliches E-Government-Portal. Informationspflichten könnten über digitale Schnittstellen zwischen Unternehmen und Behörden sowie vorausgefüllte Formulare stärker automatisiert werden. Behörden könnten Daten zentral abrufen, statt Unternehmen immer wieder dieselben Angaben abzuverlangen.
Auch fragmentierte Verwaltungs- und Genehmigungsprozesse sollen gebündelt und vereinfacht werden. Ein zentraler „One-Stop-Shop“ für Unternehmensgründungen könnte in ein bundeseinheitliches E-Government-Portal integriert werden. Für jemanden, der schon einmal mehrere Ämter mit denselben Unterlagen versorgen musste, klingt das ziemlich vernünftig.
Mehr Tempo, bessere Regeln
Die öffentliche Verwaltung soll modernisiert und ihre Entscheidungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit erhöht werden. Mehr Wettbewerb zwischen Kommunen, Landkreisen und Ländern könnte laut Pressemitteilung einen Kulturwandel fördern – weg von einer verfahrensorientierten, hin zu einer ergebnisorientierten Verwaltung.
Verwaltungsleistungen könnten mit einem Kennzahlensystem gemessen und gesteuert werden. Die Kennzahlen einzelner Verwaltungen ließen sich zur Förderung des Wettbewerbs auf einem digitalen Dashboard veröffentlichen. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus der Privatwirtschaft könnten gezielt angeworben werden, um die Verwaltungskultur zu modernisieren. In geeigneten Aufgabenbereichen könnte zudem eine leistungsorientierte Bezahlung die Verwaltungsleistung verbessern.
Der Bürokratieaufwand soll bereits während des Gesetzgebungsprozesses begrenzt werden. Vorgaben und Verfahren müssten so gestaltet sein, dass sie digital umgesetzt werden können. Eine Qualitätskontrolle nach den Kriterien Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Vollzugstauglichkeit könnte in das Mandat des Normenkontrollrates aufgenommen werden. Gesetze mit unklarem Nutzen und hohen Kosten sollten überprüft werden.
Ein weiterer Punkt: Einzelpersonen und kleine Unternehmen sind bisher nur begrenzt an Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Eine offene digitale Beteiligungsplattform könnte ihnen ermöglichen, ihre Praxiserfahrungen einzubringen. Die geplante Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die Koalition aus CDU, CSU und SPD werde die betroffenen Unternehmen laut Werding spürbar entlasten.
Ob am Ende wirklich weniger Papier, weniger Nachweise und weniger Wartezeit übrig bleiben, entscheidet sich allerdings nicht bei der Pressekonferenz. Es entscheidet sich dort, wo Bauanträge auf Schreibtischen liegen, Gemeinden über Bebauungspläne beraten und Betriebe auf die nächste Rückfrage einer Behörde warten.
