In Bocklemünd-Mengenich wächst der Druck auf die Stadt Köln. Am 1. Oktober übergab der Bürgerverein Bocklemünd-Mengenich eine Petition mit 1073 Unterschriften. Darin wird gefordert, endlich Geld für den Neubau der maroden Großsportanlage bereitzustellen.

Viel Geduld haben die Menschen vor Ort längst bewiesen. Die Sporthalle ist seit mehr als 15 Jahren stillgelegt. Seit über zehn Jahren gibt es Beschlüsse zur Zukunft des Geländes, konkrete Maßnahmen wurden bislang aber kaum umgesetzt. Auf dem Areal steht nach Angaben aus der Petition eine verfallene, unbenutzbare und unsichere Sportanlage.

Seit Jahren beschlossen, aber kaum bewegt

Auch die weitläufigen Außenflächen sowie die provisorischen Umkleide- und Sanitärcontainer sind laut Bürgerverein in schlechtem Zustand. Schulen und Vereine in der Region trifft das besonders hart: Kindern und Jugendlichen fehlen dadurch Sportmöglichkeiten.

Geplant ist eine Neunfach-Sportanlage. Doch in der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2031 findet sich laut Sportamtsleiter Sven Stolz kein Budget für den Neubau. Stolz sagte immerhin zu, dass notwendige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an der Interimshalle bevorzugt behandelt werden sollen. Ein Neubau ist das freilich nicht – und genau da liegt der Haken.

Der Rat der Stadt Köln soll am 2. September 2026 den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorlegen. Laut dem Artikel zur Petition fehlen darin erneut Mittel für den Neubau. Gefordert wird deshalb, die erforderlichen Gelder im Haushalt 2027 bereitzustellen. Als weitere Informationsquelle nennt die Petition die Bürgerinformation 2025/2026 des Bürgervereins Bocklemünd-Mengenich e.V., dort ab Seite 45.

Millionenprojekt braucht mehrere Fraktionen

Der Bürgerverein verlangt trotz der angespannten Haushaltslage eine klare Perspektive und die Umsetzung der bereits bestehenden Beschlüsse. Stolz und Oliver Seeck, der Leiter des Sportausschusses, erklärten, am Standort müsse bald gehandelt werden. Sie empfahlen dem Bürgerverein, Unterstützung bei allen demokratischen Fraktionen zu suchen.

Der Grund ist schlicht: Für das Projekt wird ein zweistelliger Millionenbetrag veranschlagt. Eine Umsetzung sei daher nur parteiübergreifend möglich. Der Bürgerverein will das Thema weiterverfolgen und erreichen, dass die Großsportanlage bei der nächsten Haushaltsberatung verbindlich berücksichtigt wird. Bis dahin bleibt vor Ort vor allem eines: warten. Und das schon ziemlich lange.

Bundesprogramm könnte eine zusätzliche Tür öffnen

Eine mögliche Ergänzung zur kommunalen Finanzierung bietet das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt es im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) um. Finanziert wird das Programm aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK).

Unterstützt werden Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Das Programm soll den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten sowie Hallen- und Freibädern abbauen. Zugleich geht es um Orte für soziales Miteinander, gesellschaftliche Teilhabe und kommunalen Zusammenhalt. Moderne, funktionsfähige und dauerhaft nutzbare Sportstätten sollen soziale Integration fördern und das Gemeinwesen stärken.

Die Fördermittel sind im Wirtschaftsplan des SVIK veranschlagt. Grundsätzlich förderfähig sind investive Baumaßnahmen, insbesondere Sanierungen. Ersatzneubauten kommen allerdings nur in Ausnahmefällen infrage. Zum möglichen Kreis der Einrichtungen zählen bauliche Anlagen, die hauptsächlich der Sportausübung dienen, typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen, Sporthallen und andere Gebäude im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie Frei- und Sportfreianlagen, darunter Sport- und Tennisplätze. Auch die Umwandlung oder Sanierung von Kunstrasenplätzen wird genannt. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf Schwimmbädern.

Bei der Auswahl zählen unter anderem der Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, eine schlüssige Projektstruktur und die langfristige Nutzbarkeit. Ebenfalls wichtig sind umfassende Barrierefreiheit, nachhaltige Baumaterialien und die im Projektaufruf genannten energetischen Standards, sofern das Gebäude nach Fertigstellung unter das geltende GEG fällt. Bei Freibädern muss die Wärmeversorgung zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Außerdem wird eine Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verlangt.

Ob ein Neubau in Bocklemünd diese Voraussetzungen erfüllen könnte, ist damit nicht gesagt. Gerade weil Ersatzneubauten nur ausnahmsweise förderfähig sind, müsste das Projekt genau eingeordnet und vorbereitet werden. Die Auswahl erfolgt nach Interessenbekundungsverfahren durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Ausgewählte Kommunen werden anschließend zur Stellung eines Zuwendungsantrags aufgefordert.

Das SKS löste 2025 das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ab. Das BBSR führt das Förderverfahren durch, begleitet die Projekte fachlich und administrativ, übernimmt Evaluation und Monitoring sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Bereitgestellt werden unter anderem Projektaufrufe, FAQs und Präsentationsfolien für SKS 2025/2026 sowie ein eigener Projektaufruf für Schwimmbäder.