Seit Jahrzehnten warten die Menschen in Godelheim auf Bewegung beim Ausbau der B 64. Durch die Ortsdurchfahrt rollen täglich mehr als 20.000 Pkw und Lkw – ein Verkehrsstrom, der sich zwischen Häusern und Kreuzungen bemerkbar macht. Nun geht das Straßenbauprojekt „B64/83-Lückenschluss Höxter-Godelheim“ in die nächste Runde.

Am Montag, 12. Oktober 2026, können sich Bürgerinnen und Bürger erstmals seit Jahren wieder bei einer Informationsveranstaltung zur B 64 informieren. Von 18:30 bis 20:00 Uhr geht es im Historischen Rathaus Höxter, Weserstraße 11, um den aktuellen Planungsstand. Die DEGES hat die Zuständigkeit für das seit Jahrzehnten geplante Vorhaben von Straßen.NRW übernommen. Wann erste Hinweisschilder auf beginnende Baumaßnahmen aufgestellt werden, bleibt offen.

Baurecht für erste Neubauabschnitte

Eine wichtige Hürde ist bereits genommen: Das Planfeststellungsverfahren für zwei Neubauabschnitte der B 64n und B 83n bei Höxter ist abgeschlossen. Die Bezirksregierung Detmold erließ am 28. März 2025 den Planfeststellungsbeschluss – damit besteht Baurecht.

Straßen.NRW plant im Auftrag des Bundes die B 64n zwischen Hembsen und Höxter sowie die B 83n zwischen Wehrden und Godelheim, insgesamt in drei Bauabschnitten. Der Beschluss umfasst Abschnitt 1 der B 64n und Abschnitt 1b mit einem Teil der B 64n und der B 83n. Die entsprechenden Planfeststellungsanträge waren 2011 beziehungsweise 2016 gestellt worden.

Die Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Unterlagen in Höxter und Beverungen, erneute Auslegungen und Erörterungstermine beteiligt. Danach wurden die Planunterlagen angepasst. Auch Ergebnisse der Erörterungen, naturschutzrechtliche Vorgaben und zwei 2023 ergänzte Fledermausbrücken flossen ein. Die Behörde prüfte Umweltbelange, Gutachten, Einwendungen und Stellungnahmen der Fachbehörden.

Forderungen nach anderen Trassenführungen wurden nicht berücksichtigt. Die genehmigte, an der Bahnlinie orientierte Trasse bewertete die Behörde im Vergleich zu den geprüften Varianten als schonender. Auswirkungen auf die Landwirtschaft – etwa durch Flächenverbrauch und Grundstücksanschnitte – sollen durch eine bereits eingeleitete Unternehmensflurbereinigung verringert werden.

Was gebaut werden darf

Zunächst dürfen nur Abschnitt 1 der B 64n und die B 83n gebaut werden. Der B-64n-Teil von Abschnitt 1b zwischen Ottbergen und der B-83n-Anschlussstelle darf erst beginnen, wenn auch Abschnitt 1a zwischen Hembsen und Ottbergen planfestgestellt ist. Sonst hätte dieser Teil im Nordosten Ottbergens keinen Anschluss an das Straßennetz.

Abschnitt 1 der B 64n führt von der künftigen Anschlussstelle zur B 83n und heutigen B 64, etwa 900 Meter südwestlich von Godelheim, bis Höxter. Er ist rund 4,8 Kilometer lang. Abschnitt 1b umfasst bei der B 83n die Strecke von der Anschlussstelle bis Wehrden mit rund 2,5 Kilometern sowie den weiteren Verlauf der B 64n bis etwa 500 Meter nordöstlich der Ortsdurchfahrt Ottbergen mit rund 2,4 Kilometern.

In beiden Abschnitten verläuft die B 64n vollständig westlich der Bahnstrecke Langeland–Holzminden. Der heutige Bahnübergang bei Höxter und die Ortsdurchfahrt Godelheim entfallen. Geplant ist eine dreistreifige überregionale Verbindungs- und Fernstraße mit wechselnden Überholstreifen; die B 83n wird zweistreifig ausgeführt.

Für Godelheim ist eine 860 Meter lange und bis zu sechs Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Die Ortschaft wird über die Anschlussstelle zur B 83n und zur alten B 64 angebunden, im Norden außerdem über den noch auszubauenden Bruchweg. Der Bahnübergang von der Friedhofsstraße nach Maygadessen wird geschlossen. Der Übergang an der Straße „Am Maibach“ bleibt für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Zusätzlich entsteht als Verbindung nach Maygadessen eine Brücke.

Unterlagen, Klage und weitere Schritte

Der 495 Seiten umfassende Beschluss und die genehmigten Unterlagen werden zwei Wochen lang in Höxter und Beverungen sowie im Internet ausgelegt. Die genauen Auslegungszeiten sollen die Städte und die Bezirksregierung noch bekannt geben. Die Auslegung gilt als öffentliche Zustellung; eine individuelle Zustellung an Einwender und Betroffene erfolgt nicht.

Einwender und Betroffene können innerhalb eines Monats nach Zustellung, also nach Ende der Auslegung, beim Oberverwaltungsgericht Münster klagen. Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Ein Baubeginn wäre grundsätzlich trotz Klage möglich.

Für die Bürgerinformation am 12. Oktober dürfte damit reichlich Gesprächsstoff auf dem Tisch liegen: der lange erwartete Lückenschluss, die Auswirkungen auf Godelheim, die neuen Anschlüsse und die Frage, wann aus Plänen tatsächlich Baustellen werden.

Wie Planfeststellungen ablaufen

Das Fernstraßen-Bundesamt ist Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnprojekte in Bundesverwaltung. Es bündelt Planrechtsverfahren für den Um-, Aus- und Neubau von Bundesautobahnen. Die Abteilung Planfeststellung organisiert deutschlandweit Baurechtsverfahren für Autobahnen, ausgenommen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen.

Die Verfahren reichen von der Antragsberatung über den Beschluss bis zur Kontrolle seines Vollzugs. Genehmigt werden unter anderem zusätzliche Fahrstreifen, der Bau oder die Erweiterung von Tank- und Rastanlagen, der Ersatz erneuerungsbedürftiger Brücken und Neubauprojekte. Außerdem bearbeitet das Bundesamt Planänderungen zu Planfeststellungsbeschlüssen, die noch auf Landesebene genehmigt wurden.

Dabei setzt die Behörde auf digitale Kommunikation mit Vorhabenträgern, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Beteiligten. Alle Vorhaben werden zusätzlich vor Ort besichtigt. Das Bundesamt tauscht sich unmittelbar mit Kommunen und Regionalbehörden aus. In Erörterungsterminen im Vorhabengebiet werden abwägungsrelevante Belange mit Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern besprochen. Die vorgebrachten Anliegen und Argumente werden geprüft; abschließend werden alle Belange nach den geltenden Rechtsvorschriften abgewogen und können in einen Planfeststellungsbeschluss einfließen.

Für Höxter und Godelheim heißt das erst einmal: Die Unterlagen liegen vor, Baurecht für die ersten Abschnitte besteht, und am 12. Oktober wird im Historischen Rathaus genauer hingeschaut. Weserstraße 11, 18:30 Uhr. Der Verkehr draußen wird bis dahin weiterrollen.