Auf den Berliner Baustellen dürfte diese Nachricht für Stirnrunzeln sorgen: Bau-Präsident Demuth warnt vor den Enteignungsplänen der Berliner Linken. Nach seiner Einschätzung zeigen sich die Folgen bereits bei der Finanzierung von Wohnungsbau. Baugesellschaften erhalten demnach schwieriger neue Darlehen, und auch staatliche Akteure stellen fest, dass Kreditgeber zurückhaltender geworden sind.

„Es muss wieder attraktiver werden zu bauen“, sagte Demuth. Das Interview erschien am 10. Oktober 2026 in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Politisch geht es um ein zentrales Wahlversprechen: Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen sollen vergesellschaftet werden. Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September wurde die Linke stärkste Kraft; derzeit führt sie Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD über eine gemeinsame Landesregierung. Beobachter bezweifeln allerdings, dass Enteignungen kurzfristig umgesetzt werden können.

Eine neue Anstalt für Hunderttausende Wohnungen

Nach dem Gesetzentwurf der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ soll zunächst die Anstalt öffentlichen Rechts „GemeingutWohnen“ gegründet werden. Innerhalb von 18 Monaten müsste sie die operative Verwaltung von 213.000 bis 220.000 Wohnungen privater Unternehmen übernehmen. Zum Vergleich: Das derzeit größte kommunale Berliner Wohnungsunternehmen Degewo verwaltet rund 110.000 Wohnungen.

Das ist kein kleiner Umzug mit ein paar Aktenordnern. Für „GemeingutWohnen“ müssten erst Strukturen, Personal und Verwaltungserfahrung aufgebaut werden. Der Berliner Plan aus den Koalitionsgesprächen sieht außerdem vor, dass eine solche Anstalt Kredite aufnimmt, die Wohnungsbestände kauft und anschließend deren Verwaltung übernimmt. Für die Umsetzung wäre zusätzlich Personal nötig; finanziert werden soll das Vorhaben vor allem über Kredite.

Nach den Plänen könnten rund 240.000 Wohnungen in Landesbesitz übergehen. Voraussichtlich betroffen wären etwa acht Konzerne mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Der Anteil öffentlicher Wohnungen würde dadurch von derzeit etwa 20 auf mehr als 30 Prozent steigen.

Was bleibt für Reparaturen und Sanierungen?

Die Deutsche Wohnen verweist auf eigene Investitionen: Für Instandhaltung, Modernisierung und Neubau wurden 2025 insgesamt 384 Millionen Euro investiert, für 2026 sind 539 Millionen Euro aus eigenen Mitteln vorgesehen. Reparaturen werden demnach über eine eigene Handwerkerorganisation rund um die Uhr abgedeckt – auch wenn irgendwo spätabends die Heizung ausfällt.

Eine Studie des IW Köln nennt für „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ geplante jährliche Modernisierungsausgaben von 6 bis 12 Euro pro Quadratmeter. Vonovia, LEG und VivaWest gaben dem Artikel zufolge 2024 zwischen 13 und 25 Euro pro Quadratmeter für Modernisierungen aus. Laut der Studie könnten 6 bis 12 Euro nicht ausreichen, um notwendige energetische Modernisierungen zu finanzieren.

Eine neue staatliche Anstalt könnte solche Investitionen möglicherweise nicht allein aus Mieteinnahmen stemmen und wäre dann auf öffentliche Mittel angewiesen. Dieses Geld stünde in Konkurrenz zu Ausgaben für Schulen, Kitas und Infrastruktur. Als mögliche Folgen für Mieter werden weniger Modernisierungen, längere Wartezeiten bei Reparaturen und ein zunehmender Sanierungsstau genannt.

Mieten, Entschädigung und ein ziemlich großer Kredit

In landeseigenen Wohnungen liegen die durchschnittlichen Mieten bereits deutlich unter denen privater Anbieter. Die Linke erwartet, dass niedrigere Mieten in den übernommenen Beständen auch den übrigen Mietmarkt beeinflussen könnten – etwa durch sinkende Mietspiegel in einzelnen Bezirken.

Fachleute und Behörden machen den Effekt allerdings vor allem von der Höhe der Entschädigung abhängig. Eine niedrige Entschädigung könnte Mietsenkungen ermöglichen. Je stärker sie unter dem Verkehrswert liegt, desto größer wäre aber das rechtliche Risiko. Bei einem Kauf zum Marktpreis könnten laut DIW-Forscher Konstantin Kholodilin sogar Mieterhöhungen drohen, weil die hohen Kredite finanziert werden müssten.

Die Stadt würde für die Kredite der Anstalt bürgen. Gibt es Probleme bei der Rückzahlung, müssten möglicherweise die Steuerzahler einspringen. Das ist der Punkt, an dem die Debatte vom Mietshaus direkt in den Landeshaushalt wandert.

SPD und Grüne müssten einer entsprechenden Koalition zunächst zustimmen. Erst danach könnte ein Gesetzgebungsverfahren beginnen; mit Klagen der betroffenen Unternehmen wird gerechnet. Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte nach dem Wahlsieg der Linken Pläne für ein gesetzliches Verbot der Enteignung privater Wohnungsgesellschaften. Er wolle damit auch internationalen Investoren signalisieren, dass es in Deutschland keine Enteignungen privaten Eigentums gebe.

Verfassungsrechtlich möglich, praktisch umkämpft

Die Befürworter berufen sich auf Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes. Artikel 15 erlaubt grundsätzlich die Vergesellschaftung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln durch Gesetz. Nach einem Berliner Volksentscheid im September 2021, bei dem sich eine Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne aussprach, setzte der Senat eine Expertenkommission ein. Sie kam zu dem Ergebnis, dass ein Vergesellschaftungsgesetz grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Offen und heftig umstritten bleibt vor allem die Entschädigung. Die Linke hält eine Zahlung deutlich unter dem Marktwert für möglich. Der Landesrechnungshof warnt dagegen, dass Unternehmen dadurch auf Milliardenwerte verzichten müssten; eine solche Abweichung würde laut Rechnungshof deutlich von der bisherigen Rechtsprechung abweichen. Am Ende müssten Gerichte über die rechtlichen Fragen entscheiden.

Berliner Angebotsmieten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Der 2020 eingeführte Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. DIW-Forscher Kholodilin nennt deshalb mehr landeseigenen Wohnungsbau und eine stärkere Unterstützung von Wohnungsgenossenschaften als Alternativen. So könnten neuer Wohnraum geschaffen und zugleich die öffentlichen Wohnungsbestände vergrößert werden.

Vonovia-Chef Luka Mucic hält bessere Rahmenbedingungen für mehr Neubau für zielführender als eine Vergesellschaftung. Auf dem Bauprojekt bleibt damit vorerst beides im Raum: neue Kredite, die schwerer zu bekommen sind, und ein politischer Plan, der selbst erst noch durch Gespräche, Gesetzgebung und vermutlich Gerichte muss.