In der alten Dreifachsporthalle auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd blättert der Putz, Graffiti ziehen sich über die Wände. Gleich daneben steht die Fertighalle, die einst nur als Übergang gedacht war – inzwischen ist auch sie beschädigt. Für Schulen und Vereine in der Region ist die Anlage damit verfallen, unbenutzbar und unsicher geworden.

Am 1. Oktober übergibt der Bürgerverein Köln-Bocklemünd/Mengenich eine Petition an das Sportamt der Stadt Köln. Unter dem Titel „Großsportanlage Bocklemünd – Jetzt Gelder zur Verfügung stellen!“ fordert er den Kölner Stadtrat auf, im Haushalt 2027 Geld für den Neubau einzuplanen. Mehr als 1.000 Menschen haben bereits unterschrieben, 2.000 sollen es werden.

Seit Jahren bekannt, seit Jahren vertagt

Dass die damals fast 50 Jahre alte Haupthalle saniert werden muss, ist seit 2010 bekannt. Die zunächst veranschlagten Kosten stiegen nach einer Prüfung von 3,3 auf 6,5 Millionen Euro. Danach entschied die Verwaltung, die Halle abzureißen und neu zu bauen. Ausreichende Mittel für diesen Neubau wurden bislang allerdings nicht bereitgestellt.

2017 entstand für 2,4 Millionen Euro eine Fertighalle als Übergangslösung. Sie sollte nur während der Bauzeit der neuen Haupthalle genutzt werden. Fast zehn Jahre später steht sie noch immer dort. Ute Kuntze vom Handballverein HSV Bocklemünd berichtet, die alte Halle sei weiter verfallen; auch die Ersatzhalle befinde sich in schlechtem Zustand.

Die CDU in der Bezirksvertretung Ehrenfeld sieht sogar eine mögliche Verletzungsgefahr auf den Tribünen der Ersatzhalle. Metallabschlüsse seien lose, teilweise stünden Metallteile hoch. Das klingt nicht nach einer Kleinigkeit, wenn dort Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Training oder zum Spiel erscheinen.

Haushaltsentwurf lässt Lücke

Der Rat der Stadt Köln soll am 2. September 2026 den Haushaltsentwurf für 2027 vorlegen. Im am 2. September vorgelegten Entwurf für 2027 und 2028 fehlen laut den vorliegenden Informationen erneut die benötigten Mittel für den Neubau der Großsportanlage in Bocklemünd. Der Neubau ist seit mehr als zehn Jahren beschlossen, umgesetzt wurde er bisher nicht.

Die Forderung des Bürgervereins ist deshalb klar: Die Finanzierung soll in den Haushalt 2027 aufgenommen werden. Als Hintergrundquelle verweist die Petition auf die Bürgerinformation 2025/2026 des Bürgervereins Bocklemünd-Mengenich, dort auf Seite 45 und folgende. Bei der Übergabe am 1. Oktober wird sich zeigen, ob die Petition nach den jahrelangen Beschlüssen und Prüfaufträgen weitere Maßnahmen auslöst.

Bundesprogramm könnte Anknüpfung bieten

Für kommunale Sportstätten gibt es inzwischen auch Unterstützung vom Bund. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, kurz BBSR, setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) um. Finanziert wird es aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK); die Fördermittel sind im Wirtschaftsplan des SVIK veranschlagt.

Das Programm richtet sich an Kommunen, deren Sportstätten eine besondere regionale oder überregionale Bedeutung haben. Es soll den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten sowie Hallen- und Freibädern abbauen und Einrichtungen für soziales Miteinander, gesellschaftliche Teilhabe und kommunalen Zusammenhalt erhalten und weiterentwickeln. Moderne, funktionsfähige und dauerhaft nutzbare Sport- und Freizeitangebote sollen außerdem soziale Integration und das Gemeinwesen stärken.

Grundsätzlich förderfähig sind investive Baumaßnahmen, vor allem Sanierungen. Ersatzneubauten kommen nur in Ausnahmefällen infrage – für Bocklemünd wäre das also eine wichtige Hürde. Zum Förderbereich zählen bauliche Anlagen, die hauptsächlich der Sportausübung dienen, typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen, Sporthallen und andere Gebäude im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes, Hallen- und Freibäder sowie Sportfreianlagen wie Sport- und Tennisplätze. Auch die Umwandlung oder Sanierung von Kunstrasenplätzen ist möglich. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf Schwimmbädern.

Bewertet werden unter anderem der Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, eine schlüssige Projektstruktur und die langfristige Nutzbarkeit. Hinzu kommen umfassende Barrierefreiheit, nachhaltige Baumaterialien und – wenn ein Gebäude nach der Fertigstellung unter das aktuell gültige Gebäudeenergiegesetz fällt – die energetischen Standards aus dem Projektaufruf. Bei Freibadsanierungen müssen mindestens 75 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Außerdem muss ein Projekt mindestens bis zur Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI, vorbereitet sein.

Ausgewählt wird nach einem Interessenbekundungsverfahren durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden die ausgewählten Kommunen zur Einreichung eines Zuwendungsantrags aufgefordert. SKS löste 2025 das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ab.

Das BBSR übernimmt dabei die Durchführung des Förderverfahrens, die fachliche und administrative Begleitung der Projekte sowie Evaluation und Monitoring. Auch Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit gehören dazu. Für SKS 2025/2026 gibt es Projektaufrufe, FAQs und Präsentationsfolien; für Schwimmbäder stehen zusätzlich ein gesonderter Projektaufruf, FAQs und Präsentationsfolien bereit.

Auf der Bocklemünder Anlage bleibt derweil die Übergangslösung stehen – mit losen Metallabschlüssen, hochstehenden Teilen und einer Petition im Gepäck. Am 1. Oktober geht sie an das Sportamt der Stadt Köln.