Einwanderungsgeschichte trägt Bau und Handwerk: Wo Deutschland ohne Zuwanderer ins Stocken gerät
Auf einer Baustelle zählt am Ende, wer anpackt, mitdenkt und den Beruf beherrscht. Woher jemand oder seine Familie stammt, ist dabei oft nebensächlich. Die aktuellen Zahlen zeigen allerdings, wie stark Menschen mit Einwanderungsgeschichte den deutschen Arbeitsmarkt – und damit auch viele Bau- und Handwerksbereiche – inzwischen tragen.
2025 hatten 27 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes gilt das für Menschen, die selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Grundlage ist der Mikrozensus, eine jährliche Stichprobenerhebung bei rund einem Prozent der Bevölkerung.
Hohe Anteile in Küche, Produktion und Bau
Besonders deutlich wird die Bedeutung in einzelnen Berufen. Bei Köchinnen und Köchen lag der Anteil 2025 bei 56 Prozent, in der Lebensmittelherstellung bei 55 Prozent. In der Bodenverlegung waren es 54 Prozent. Auch im Gerüstbau und in der Fleischverarbeitung kamen Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte jeweils auf 51 Prozent.
Das sind keine kleinen Nischen. Auf Baustellen, in Werkhallen und hinter den Kulissen von Gastronomie und Versorgung laufen ohne diese Beschäftigten vielerorts die Dinge schlicht langsamer – oder gar nicht. Der Geruch von frisch geschnittenem Material, das Klappern von Werkzeug, frühmorgendlicher Kaffee aus dem Thermobecher: In diesen Arbeitswelten steckt längst auch die Geschichte vieler Familien, die nach Deutschland gekommen sind.
In mehreren sogenannten Engpassberufen, also Berufen, in denen laut Bundesagentur für Arbeit ein Fachkräftemangel besteht oder droht, lag der Anteil ebenfalls über dem Durchschnitt von 27 Prozent. Berufskraftfahrer kamen auf 41 Prozent, im Hotelservice waren es 40 Prozent. Für Pflege sowie Kranken- und Altenpflege werden jeweils 33 Prozent ausgewiesen. Fahrer von Bussen und Straßenbahnen sowie Servicekräfte in der Gastronomie erreichten jeweils 47 Prozent.
Der niedrigste Anteil unter den genannten Engpassberufen entfiel 2025 auf den Rettungsdienst: 7 Prozent. In der Landwirtschaft lag der Anteil bei 15 Prozent. Unterrepräsentiert waren Menschen mit Einwanderungsgeschichte außerdem im Polizeivollzugsdienst mit 8 Prozent, in der öffentlichen Verwaltung mit 9 Prozent und bei Lehrkräften mit 9 bis 10 Prozent.
Mit der Aufenthaltsdauer verändert sich das Bild
Einwanderungsgeschichte sagt allerdings noch wenig darüber aus, wie lange jemand bereits in Deutschland lebt. Genau diese Aufenthaltsdauer spielt laut Statistischem Bundesamt eine wichtige Rolle für die Arbeitsmarktintegration. Bei Zugewanderten, die weniger als fünf Jahre im Land waren, gingen aus der EU 89 Prozent der Männer und 73 Prozent der Frauen einer Erwerbstätigkeit nach. Bei Zugewanderten aus Afrika waren es 79 Prozent der Männer und 47 Prozent der Frauen, aus dem Nahen und Mittleren Osten 57 Prozent der Männer und 28 Prozent der Frauen.
Mit längerer Aufenthaltsdauer stiegen die Erwerbstätigenquoten. Nach 20 bis 25 Jahren in Deutschland waren aus dem Nahen und Mittleren Osten etwa 87 Prozent der Männer und 79 Prozent der Frauen erwerbstätig. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung im Alter von 25 bis 59 Jahren lag die Erwerbstätigenquote bei 88 Prozent der Männer und 81 Prozent der Frauen. Das ist ein Abstand, aber kein tiefer Graben.
Was die Arbeitsmarktstatistik tatsächlich misst
Für die Einordnung solcher Zahlen lohnt ein Blick auf die Statistik selbst. Die Arbeitslosenquote setzt registrierte Arbeitslose ins Verhältnis zu den zivilen Erwerbspersonen. Die Beschäftigungsquote misst den Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit sozialversicherungspflichtiger oder ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Die SGB-II-Hilfequote zeigt, welcher Anteil der Bevölkerung Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende benötigt. Diese drei Quoten sollten getrennt betrachtet werden; aus ihrem bloßen Nebeneinander lassen sich keine einfachen Ursache-Wirkungs-Erklärungen ableiten.
Die Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen: Arbeitslosen- und SGB-II-Daten aus den Geschäftsdaten der Arbeitsagenturen und Jobcenter, Beschäftigtendaten aus Arbeitgebermeldungen. Bevölkerungsdaten kommen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) oder der Bevölkerungsfortschreibung. Das AZR wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt; die verwendeten Daten sind Rohdatenauszählungen vor der Qualitätsprüfung durch das Statistische Bundesamt.
Bei Vergleichen ist also ein wenig Vorsicht angebracht. Unterschiedliche Datenquellen, verschiedene Erfassungsgeschwindigkeiten, Registerbereinigungen und Datenrevisionen können Zeitreihenbrüche verursachen. Detaillierte Auswertungen nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Bundesland unterliegen bei kleinen Fallzahlen zudem stärker zufälligen Schwankungen. Grundsätzlich werden nur Quoten mit mindestens 100 Fällen im Zähler und Nenner berichtet. Offensichtlich unplausible Werte, etwa Beschäftigungsquoten über 100 Prozent, werden herausgefiltert oder nicht angezeigt.
Auch Staatsbezeichnungen können statistisch knifflig sein. Unstimmigkeiten entstehen unter anderem durch ähnliche Namen, Staatsneugründungen, Umbenennungen oder Nachfolgestaaten – etwa bei Republik Kongo und Demokratischer Republik Kongo, Republik Sudan und Südsudan, Südkorea und Nordkorea sowie bei den Nachfolgestaaten Jugoslawiens oder der Sowjetunion. Nicht alle möglichen Konstellationen lassen sich vollständig prüfen. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bewertet die Ergebnisse in den meisten Merkmalskombinationen dennoch als weitgehend plausibel.
Die absolute Höhe einzelner Quoten sollte deshalb nicht überbewertet werden. Aussagekräftiger sind zeitliche Veränderungen und Vergleiche, gerade im Zusammenhang mit Migration. Als Vergleichsgruppen werden Deutsche und sonstige Ausländer ausgewiesen.
Warum das AZR andere Werte liefert
Ausländerzentralregister und Bevölkerungsfortschreibung weisen unterschiedliche Bevölkerungsbestände aus. Gründe sind unter anderem verschiedene Abgrenzungen, Meldewege und Erfassungsverfahren. Die Bevölkerungsfortschreibung basiert auf Meldedaten und der Fortschreibung des jeweils letzten Zensus anhand von Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen.
Der Zensus 2011 korrigierte die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer nach unten, unter anderem, weil Fortzüge nicht oder verspätet gemeldet worden waren. Vergleichbare Bestandskorrekturen wurden im AZR aus technischen und rechtlichen Gründen nicht vorgenommen. Deshalb liegt die Zahl der Ausländer im AZR über jener der Bevölkerungsfortschreibung.
Das AZR ist zugleich die einzige monatliche Quelle für die Bevölkerung nach einzelnen Staatsangehörigkeiten; deutsche Staatsangehörige werden dort nicht ausgewiesen. Erfasst werden Ausländer, die sich in der Regel mindestens drei Monate in Deutschland aufhalten. Der Registerbestand ergibt sich aus Zu- und Abgängen, Geburten, Sterbefällen und Löschungen, etwa nach Einbürgerungen. Personen mit nur vorübergehendem Aufenthalt werden nicht erfasst.
Ein hoher Anteil vorübergehend anwesender Menschen, zum Beispiel Saisonbeschäftigter, kann die Quote einer Staatsangehörigkeit nach oben verzerren. In Extremfällen sind sogar Werte über 100 Prozent möglich. Das AZR dient daher nicht primär der präzisen Berechnung von Beschäftigungs- und SGB-II-Hilfequoten.
Wie groß der Unterschied ausfallen kann, zeigen die Werte für Ausländer im Dezember 2022. Bei der Beschäftigungsquote sozialversicherungspflichtig Beschäftigter standen 53,9 Prozent nach der Bevölkerungsfortschreibung 47,4 Prozent nach dem AZR gegenüber. Bei der SGB-II-Hilfequote waren es 22,3 gegenüber 20,8 Prozent.
Die Bevölkerungsfortschreibung liegt jährlich mit mehreren Monaten Verzögerung nur zum 31. Dezember vor. Eine unterjährige Verwendung dieses festen Bestands könnte systematische Verzerrungen verursachen. AZR-Daten liegen monatlich mit etwa einmonatiger Verzögerung und damit annähernd periodengleich vor. In der Standardberichterstattung wird die Bevölkerung bis zur Regelaltersgrenze berücksichtigt, in der Migrationsberichterstattung wegen der Datenverfügbarkeit dagegen Personen bis unter 65 Jahren.
Quoten, Ländergruppen und historische Brüche
Auch bei Arbeitslosenquoten nach Staatsangehörigkeit gibt es eine Besonderheit: Sie werden mit einer eingeschränkten Bezugsgröße berechnet, weil Daten zu Selbstständigen, Beamten und Grenzpendlern nicht zeitnah oder ausreichend differenziert verfügbar sind. Diese Bezugsgröße umfasst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ausschließlich geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose und liegt nahezu periodengleich vor.
Die Bezugsgröße der zivilen Erwerbspersonen wird gewöhnlich nur einmal jährlich, meist im Mai, aktualisiert und anschließend
