Vor dem Landgericht Köln spitzt sich der Streit um den Bau der neuen Leverkusener Rheinbrücke zu. Es geht um viel Geld, um Stahl aus China und um die Frage, wer für die Probleme auf der Baustelle geradestehen muss. Der Streitwert liegt bei mehr als 500 Millionen Euro.

Der Vorsitzende Richter Christian Spelz drängt deshalb auf eine außergerichtliche Lösung. Sein Vorschlag: ein sogenannter Null-Vergleich. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH, und das österreichische Bauunternehmen Porr würden vollständig auf ihre jeweiligen finanziellen Forderungen verzichten. Ein sauberer Schnitt – zumindest auf dem Papier.

Vertrag 2020 gekündigt

Begonnen hat der Konflikt im Frühjahr beziehungsweise Juni 2020, als der Bund den Vertrag mit der Porr AG kündigte. Anlass waren laut dem damaligen Landesbetrieb Straßen NRW angeblich fehlerhafte, in China gefertigte Stahlbauteile, die Porr verbauen wollte. Sie sollen in großer Zahl Mängel aufgewiesen und deutschen Normen sowie den vereinbarten Qualitätsstandards nicht entsprochen haben.

Die Autobahn GmbH, Nachfolgerin des Landesbetriebs Straßen NRW, verlangt deshalb hohen Schadenersatz. Zu Beginn des Verfahrens reichte die Bundesrepublik einen weiteren Antrag über 46 Millionen Euro ein. Inzwischen fordert die Autobahn GmbH mehr als 400 Millionen Euro.

Porr weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen verlangt seinerseits eine Vergütung für bereits erbrachte und nicht erbrachte Leistungen sowie 223 Millionen Euro für Schäden, die aus seiner Sicht entstanden sind. Porr-Anwalt Ralf Leinemann erklärte vor Gericht, die Darstellung von Hendrik Wüst sei falsch – und das lasse sich beweisen.

Viele Akten, viele offene Fragen

Der heutige NRW-Ministerpräsident Wüst (CDU) war 2020 Verkehrsminister und hatte die Kündigung im Untersuchungsausschuss „Brückendesaster“ des NRW-Landtags verteidigt. Dort sagte er, erste Probleme bei der Stahlproduktion in China seien bereits 2018 aufgetreten. Der Vorgang führte zu dem Untersuchungsausschuss.

Porr-Chef Karl-Heinz Strauss bezeichnete die Kündigung in einem WDR-Interview als unbegründet und als schweren Schlag für das seit 157 Jahren bestehende Unternehmen. Der chinesische Stahlhersteller sei auf Brückenbau spezialisiert gewesen, sagte Strauss. Porr und ihrem Subunternehmer seien aus seiner Sicht falsche Produktionsmethoden zugeschrieben worden.

Ein schneller Prozess ist nicht in Sicht. Die Hauptakte umfasst rund 24.000 Seiten, weitere Akten kommen auf etwa 60.000 Seiten. Nach Einschätzung des Gerichts könnte sich das Verfahren mit Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten noch über mehrere Jahre hinziehen. Weitere Zinsen und zusätzliche Kosten würden dann anfallen.

Richter Spelz sieht die Beweislast für die behaupteten Mängel bei der klagenden Autobahn GmbH. Zugleich sei der Fall von zahlreichen Wertungsfragen geprägt. Eine höhere Instanz könnte daher zu einer anderen Entscheidung kommen. Streitpunkt ist unter anderem, ob die in China gefertigten Stahlbauteile systematische Fehler und zahlreiche Mängel aufwiesen.

Vergleich offen, Brücke verspätet

Porr zeigte sich grundsätzlich sehr an einer gütlichen Einigung interessiert. Die Anwälte der Autobahn GmbH verwiesen zunächst auf ihr Interesse an einer gerichtlichen Klärung der Qualitätsanforderungen für Bauunternehmen – auch mit Blick auf künftige Bauprojekte. Nach der Verhandlung erklärten sie jedoch, über einen Vergleich müsse erst beraten werden. Viele Beteiligte seien zustimmungspflichtig. Die Autobahn GmbH will die Möglichkeit eines Null-Vergleichs zunächst intern prüfen.

Wegen der Kündigung verzögerte sich die Fertigstellung der Brücke deutlich. Wie es im Verfahren weitergeht, bleibt vorerst offen. Das Gericht setzte einen weiteren Termin für den 19. Februar 2027 an. Bis dahin bleibt reichlich Zeit für Schriftsätze, Akten und vermutlich noch einige lange Sitzungen.

Quelle: Radio Erft · weitere Informationen: WZ · Stand: 16. Oktober 2026, 6:05 Uhr, WDR