Wer heute auf Baupreise schaut, merkt die Teuerung nicht nur in Tabellen. Sie steckt im Sack Zement, im Holzstapel beim Baustoffhandel und in der Rechnung für die Handwerkerstunde. Am 29.09.2026 stellt sich deshalb auch bei Rücklagen für Sanierung, Neubau oder Reparaturen die Frage: Wie viel ist das Geld später noch wert?

Die Preise in Deutschland lagen im August 2026 durchschnittlich 2,9 % über dem Vorjahresniveau. Das Statistische Bundesamt bestätigte diese Inflationsrate am 10. September 2026. Im Juni waren es 2,3 %, im Juli 2,8 % und im August schließlich 2,9 %.

10.000 Euro auf dem Konto – und trotzdem weniger Kaufkraft

Ein Kontostand von 10.000 Euro bleibt nominal unverändert. Steigen die Preise, schrumpft jedoch, was man dafür bekommt. Ein Warenkorb, der vor einem Jahr 10.000 Euro kostete, schlägt bei 2,9 % Inflation nun mit 10.290 Euro zu Buche.

Die Kaufkraft der vorhandenen 10.000 Euro entspricht beim neuen Preisniveau daher 10.000 € ÷ 1,029, also rund 9.718 Euro. Der reale Kaufkraftverlust beträgt etwa 282 Euro. Die schnelle Rechnung „2,9 % von 10.000 Euro“ kommt zwar auf 290 Euro, trifft den tatsächlichen Verlust aber nicht exakt: Für die Kaufkraftberechnung wird durch 1,029 geteilt.

Bei unverzinstem Geld sinkt der reale Wert ungefähr um die gesamte Inflationsrate. Bleibt die Teuerung rechnerisch fünf Jahre lang konstant bei 2,9 % pro Jahr, wären die 10.000 Euro nur noch rund 8.668 Euro wert. Nach zehn Jahren blieben rund 7.516 Euro Kaufkraft übrig. Das sind Beispielrechnungen, keine Vorhersage. Die tatsächliche zukünftige Inflation lässt sich daraus nicht ableiten.

Ein Inflationsrechner macht genau solche Größenordnungen sichtbar: Eingetragen werden der Betrag heute, die Inflationsrate pro Jahr und der Zeitraum in Jahren. Die Rechnung lautet (Betrag ÷ (1 + Inflationsrate)Jahre). Bei 2 % Inflation wären 10.000 Euro nach 20 Jahren nur noch rund 6.730 Euro wert.

Rücklage ist nicht gleich Vermögen

Für kurzfristig benötigte Rücklagen und einen finanziellen Puffer gelten andere Regeln als für Kapital, das langfristig dem Vermögensaufbau dient. Das Geld für die kaputte Heizung, eine unerwartete Reparatur oder die nächste Handwerkerrechnung muss verfügbar sein. Es darf nicht wegen eines schlechten Börsenmonats fehlen.

Zinsen auf Tages- oder Festgeld können den Kaufkraftverlust teilweise ausgleichen. Entscheidend ist aber die Verzinsung nach Steuern. Liegt sie unter der Inflationsrate, sinkt die reale Kaufkraft trotz wachsendem Kontostand. Sparbücher und Tagesgeld schaffen diesen Ausgleich laut dem herangezogenen Artikel häufig nicht.

Der Realzins entspricht dem Anlagezins abzüglich der Inflationsrate. Erst wenn nach Steuern ein positiver Rest bleibt, entsteht realer Vermögenszuwachs. Aktien, ETFs und Immobilien gelten langfristig als mögliche Inflationsschutzanlagen, weil Unternehmensgewinne und Mieten mit den Preisen steigen können. Das ist kein Freifahrtschein, sondern eine Frage von Zeitraum, Risiko und passender Planung.

Auch Schulden verändern sich durch Inflation. Bei einem Immobilienkredit mit festem Zinssatz werden die Raten später mit Geld zurückgezahlt, das real weniger wert ist. Einkommen und Mieten steigen meist ebenfalls mit der Inflation. Für die Prüfung einer Geldanlage gegen die Teuerung zählt deshalb die erwartete Rendite abzüglich der Inflationsrate – nur ein positiver Rest ist ein realer Vermögenszuwachs.

Was der Verbraucherpreisindex mit Baukosten zu tun hat

Inflation bedeutet, dass die Preise für Waren und Dienstleistungen im Durchschnitt steigen und die Kaufkraft des Geldes sinkt. Gemessen wird sie am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Destatis berechnet den VPI monatlich anhand eines festen Warenkorbs. Er bildet die durchschnittliche Preisentwicklung der Waren und Dienstleistungen ab, die private Haushalte kaufen.

Der Index ist auf ein Basisjahr normiert; für 2020 gilt der Wert 100. Ein VPI von 120 bedeutet ein um 20 % höheres Preisniveau als im Basisjahr 2020. Die Inflationsrate ergibt sich aus der Veränderung des VPI, meist gegenüber dem Vorjahresmonat oder dem Vorjahr. Für Bauherren ist das nicht bloß Statistik: Der VPI wird unter anderem bei Indexmietverträgen und Wertsicherungsklauseln verwendet.

Jahr VPI Veränderung
2015 94,5 –
2016 95,0 +0,5 %
2017 96,4 +1,5 %
2018 98,1 +1,8 %
2019 99,5 +1,4 %
2020 100,0 +0,5 %
2021 103,1 +3,1 %
2022 110,2 +6,9 %
2023 116,7 +5,9 %
2024 119,3 +2,2 %
2025 121,9 +2,2 %

Die Jahresdurchschnitte zeigen den kräftigen Ausschlag: 2021 stiegen die Preise um 3,1 %, 2022 um 6,9 % und 2023 um 5,9 %. Für 2024 und 2025 wurden jeweils 2,2 % genannt. Hohe Energie- und Lebensmittelpreise trieben die Entwicklung 2022 und 2023 besonders an. Im Dezember 2025 lag die monatliche Inflationsrate bei 1,8 %.

Über viele Jahre bewegte sich die Inflation in Deutschland bei etwa 1,5 bis 2 %, bevor sie 2022 und 2023 zeitweise auf über 6 % stieg. Die Europäische Zentralbank strebt mittelfristig 2 % an. Für langfristige Planungen wird dieser Wert häufig als vorsichtige Orientierung verwendet; sinnvoll sind mehrere Szenarien, weil die wirklichen Werte abweichen können.

Rechnen für Sanierung, Ruhestand und große Anschaffungen

Ein deutscher Inflationsrechner kann nicht nur den künftigen Kaufkraftverlust bestimmen. Er kann auch historische Geldwerte anhand amtlicher VPI-Daten vergleichen und die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen zwei Werten berechnen. Historische Berechnungen greifen auf VPI-Jahresdurchschnitte von Destatis zurück, mit 2020 als Basisjahr.

So entsprechen 1.000 Euro aus dem Jahr 2015 im Jahr 2025 etwa 1.290 Euro. Für dieselbe Kaufkraft wären also rund 290 Euro mehr nötig. Der Start- und Zielwert wird über das Verhältnis der jeweiligen VPI-Werte verglichen. Für die durchschnittliche jährliche Inflationsrate gilt die Formel (Endwert ÷ Startwert)(1 ÷ Jahre) − 1. Kostet ein Warenkorb nach zehn Jahren statt 1.000 Euro nun 1.500 Euro, ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Teuerung von rund 4,1 %; insgesamt sind die Preise um 50 % gestiegen.

Bei einer angenommenen Inflation von 2 % verlieren 10.000 Euro über zehn Jahre rund 1.797 Euro an Kaufkraft; übrig bleiben etwa 8.203 Euro. Das passt zur Faustregel: Die 70er-Regel schätzt die Zeit bis zur Halbierung der Kaufkraft. Bei 2 % sind es etwa 35 Jahre, bei 3,5 % etwa