Amazon-Kunden können aufatmen – zumindest ein Stück weit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 1. Oktober 2026 entschieden, dass Amazons Preisanpassungsklausel für bestehende Prime-Abos unwirksam ist. Damit bestätigte das Gericht die vorherigen Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Für viele Kundinnen und Kunden geht es um Geld, das über Jahre monatlich oder jährlich vom Konto abgebucht wurde. Amazon hatte im September 2022 den monatlichen Prime-Preis von 7,99 auf 8,99 Euro erhöht. Der Jahresbeitrag stieg von 69 auf 89,90 Euro. Auch Prime Student war von der Preisanpassung betroffen. Als Begründung nannte Amazon unter anderem gestiegene Inflationskosten.

Alte Konditionen vorerst wieder gültig

Wer seinen Prime-Vertrag vor dem 15. September 2022 abgeschlossen und seitdem nicht verändert hat, erhält vorübergehend wieder die ursprünglichen Konditionen. Amazon will diese Kunden vor der jeweils nächsten Abrechnung direkt kontaktieren. Das dürfte bei manchem Konto für einen kurzen Moment der Überraschung sorgen – besonders dann, wenn die Preiserhöhung längst zum unsichtbaren Dauerposten geworden ist.

Die Verbraucherzentrale NRW führt weiterhin eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm. Ziel ist, betroffenen Kunden die zu viel gezahlte Differenz zurückzuerstatten. Eine Eintragung in das Klageregister des Bundesamts für Justiz ist weiterhin kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko möglich.

Wie viel am Ende zurückgezahlt werden könnte, hängt unter anderem davon ab, wie lange die höheren Beiträge gezahlt wurden und welches Prime-Modell jeweils genutzt wurde. Eine pauschale Summe gibt es also nicht.

Warum ein Klick nicht genügt

Für die rechtliche Einordnung spielt auch ein Urteil des Landgerichts Köln vom 15. Mai 2025 eine Rolle (Az. 6 S 114/23). Ein bloßer Klick auf eine Pop-up-Schaltfläche wie „Preisanpassung zustimmen“ gilt danach nicht als rechtsgültige Willenserklärung.

Unwirksam sind außerdem Klauseln, die Streaminganbietern einseitige Preiserhöhungen erlauben, ohne sie zugleich zu Preissenkungen zu verpflichten oder die Anpassungen entsprechend zu begrenzen. Ein kurzfristiges Kündigungsrecht der Kunden reicht laut dem Artikel nicht aus, um dieses Ungleichgewicht auszugleichen.

Fehlt einer Preiserhöhung die rechtliche Grundlage, müssen Kunden den höheren Betrag nicht zahlen. Bereits zu viel gezahlte Beiträge können wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden. Für wirksame Preisanpassungen brauchen Streaminganbieter ausgewogene Vertragsvereinbarungen – oder sie müssen eine Änderungskündigung aussprechen.

Was Prime-Kunden jetzt beachten sollten

Betroffene sollten zunächst prüfen, wann ihr Vertrag abgeschlossen wurde, ob er seit dem 15. September 2022 verändert wurde und welche Beiträge tatsächlich abgebucht worden sind. Kontoauszüge, Rechnungen und Nachrichten von Amazon können dabei hilfreich sein. Wer sich an der Sammelklage beteiligen möchte, kann sich weiterhin kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.

Der Fall zeigt nebenbei, wie schnell aus einem scheinbar kleinen Aufschlag ein größerer Betrag werden kann: Ein Euro mehr im Monat klingt zunächst überschaubar, während der Sprung beim Jahresbeitrag deutlich kräftiger ausfiel. Gerade bei laufenden Abos summieren sich solche Differenzen still und leise – bis irgendwann jemand genauer hinschaut.