Bundeskartellamt untersucht das Rocket-and-Feathers-Muster bei deutschen Spritpreisen
Wer derzeit tankt, schaut zweimal auf die Anzeige. Superbenzin kostet in Deutschland laut dem zugrunde liegenden Bericht etwa 2,20 Euro pro Liter, Diesel liegt noch darüber. Für viele Autofahrer ist das nicht bloß eine Zahl auf der Preissäule, sondern ein spürbarer zusätzlicher Brocken im Monatsbudget. Und während der Geruch von Benzin in der Luft hängt, wächst der Ärger über die Frage: Warum sinken die Preise an der Tankstelle so langsam, wenn Öl und Kraftstoffe wieder günstiger werden?
Genau hier kommt das Bundeskartellamt ins Spiel. Die Behörde ist Deutschlands zentrale Wettbewerbsbehörde. Sie deckt Preisabsprachen und andere Kartelle auf, prüft Unternehmensfusionen auf entstehende Marktmacht und kontrolliert marktbeherrschende Unternehmen auf möglichen Missbrauch – etwa durch unangemessen hohe Preise. Einfach den Preishebel umlegen kann sie allerdings nicht. Ein Verstoß muss gerichtsfest nachgewiesen werden.
Neue Beweislast für Raffinerien und Großhandel
Seit dem 1. April gilt eine neue Beweislastumkehr auf Ebene der Raffinerien und des Mineralöl-Großhandels. Mineralölkonzerne und Tankstellen fallen nicht unmittelbar darunter. Besteht der Verdacht auf unangemessen hohe Preise, müssen die betroffenen Unternehmen ihre Kostenstrukturen und Kalkulationen offenlegen und darlegen, welche Kosten ihre Preise rechtfertigen.
Rechtliche Grundlage ist § 29a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Unternehmen mit starker Marktstellung dürfen ihre Kosten nicht unangemessen überschreiten. Erstmals kann die Behörde damit auf der Ebene von Raffinerien und Großhandel ansetzen und Erklärungen zu den Preisen verlangen. Das eröffnet Zugang zu Informationen, die bislang schwer nachvollziehbar waren.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte, die Ermittlungen seien unmittelbar nach Inkrafttreten der Regelung und mit hoher Priorität aufgenommen worden. Dafür wurde ein eigenes Team gebildet. Alle Raffinerien in Deutschland wurden angeschrieben. Sie sollen erklären, welche wesentlichen Faktoren ihre Preise bestimmen und wie sich die Krisensituation auf die Preise auswirkt. Zusätzlich verlangt die Behörde Angaben zu Konzernstrukturen, damit sich nachvollziehen lässt, wo tatsächlich über Rohöleinkauf und Kraftstoffverkauf entschieden wird.
Eine schnelle Entlastung an der Zapfsäule ist damit aber nicht versprochen. Die neue Regelung soll nicht kurzfristig die aktuellen Preisschocks stoppen, sondern der Branche signalisieren, dass das Kartellamt genauer hinschaut. Preise kann die Behörde nicht auf Knopfdruck senken, Preisobergrenzen darf sie ebenfalls nicht festlegen. Nachträgliche Sanktionen kommen erst infrage, wenn ein Verstoß nach sorgfältigen Ermittlungen und Auswertungen bewiesen ist.
Das „Rocket-and-Feathers“-Muster
Seit Langem beobachtet das Kartellamt das sogenannte „Rocket-and-Feathers-Syndrom“, auch „Rockets-and-Feathers“-Muster genannt: Steigen die Kosten, schnellen die Preise wie eine Rakete nach oben. Fallen die Kosten, geht es eher langsam nach unten – wie eine Feder. Das Kartellamt bestätigt damit die Kritik des ADAC, wonach sinkende Öl- und Kraftstoffkosten nur verzögert bei den Tankstellenkunden ankommen.
Mögliche Beispiele sah die Behörde nach dem Rückgang des Rohölpreises zu Beginn des zweiten Quartals: Die Spritpreise sanken mit Verzögerung. Ab Mitte Juni stieg der Ölpreis infolge der politischen Eskalation im Nahen Osten wieder, und die Preise an den Tankstellen zogen schneller an. Der Effekt kann besonders dann auftreten, wenn Wettbewerber ihre Preise ebenfalls nur zögerlich senken. Der ADAC hatte kritisiert, dass die Spritpreise selbst eine Woche nach einem deutlichen Rückgang des Ölpreises nur langsam nachgaben.
Untersucht wird deshalb, ob dieses Muster aktuell auftritt und wie schnell günstigere Einkaufspreise an Autofahrer weitergegeben werden. Der Mineralölmarkt macht solche Nachforschungen nicht gerade gemütlich: Nur wenige Konzerne dominieren ihn, und Unternehmen sind teils gleichzeitig Raffinerieeigentümer, Großhändler und Tankstellenbetreiber. Diese Verflechtungen erschweren die Beurteilung der Preisbildung.
Eine „Marktstufe“ bezeichnet dabei eine Ebene der Wertschöpfungskette, etwa die Rohölförderung, die Raffinerieverarbeitung oder den Verkauf an Tankstellen. Gerade zwischen diesen Ebenen können Kosten und Entscheidungen wandern – und für Außenstehende bleibt oft unklar, wo genau der Preis entsteht.
Einmal täglich teurer: die 12-Uhr-Regel
Wegen des Iran-Konflikts sowie steigender Rohöl- und Spritpreise setzte die Bundesregierung eine Taskforce ein. Sie beschloss zwei Maßnahmen: die Umkehr der Beweislast und die sogenannte 12-Uhr-Regel. Seit dem 1. April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen, und zwar ab 12 Uhr.
Zuvor konnten die Preise bis zu 50-mal am Tag geändert werden. Im zweiten Quartal taten Tankstellen das durchschnittlich 22-mal täglich. Für Autofahrer war das Auf und Ab kaum vernünftig zu verfolgen; wer gerade an der Zapfsäule stand, hatte mitunter das Gefühl, schon während des Tankens den falschen Moment erwischt zu haben.
Direkt gesunken sind die Preise durch die Regel bislang nicht. Der Rohölpreis stieg parallel infolge des Iran-Konflikts weiter. Benzin und Diesel werden aus Rohöl hergestellt, deshalb verteuern steigende Rohölpreise grundsätzlich auch die Kraftstoffe. Laut Mundt geht es bei der 12-Uhr-Regel vor allem um eine bessere Vergleichbarkeit der Preise, nicht unmittelbar um eine Preissenkung.
Eine langfristige Bewertung der möglichen preisdämpfenden Wirkung steht noch aus. Die Regel beendet laut Behörde jedoch das teils 50-mal tägliche Auf und Ab und erleichtert dadurch den Preisvergleich. Die Einhaltung wird seit dem Inkrafttreten automatisiert überwacht. Anfangs gab es zahlreiche Abweichungen, die vor allem auf technische Anpassungen zurückgeführt wurden; inzwischen gehen sie zurück. Für mögliche Sanktionen sind die Bundesländer zuständig. Die erhobenen Daten sollen weitergeleitet werden, sobald die zuständigen Stellen festgelegt sind.
Wie lange bleibt die günstigste Tankstelle günstig?
Ganz nutzlos ist der schnelle Preisvergleich trotz der vielen Änderungen offenbar nicht. Das Kartellamt untersuchte, wie lange eine zunächst günstigste Tankstelle unter den fünf nächstgelegenen Tankstellen diese Position behält. Nach 15 Minuten lag die Wahrscheinlichkeit bei 79 Prozent, nach 30 Minuten bei 72 Prozent und nach acht Stunden noch bei knapp zwei Dritteln.
Wer also eine günstige Tankstelle gefunden hat, muss nicht zwingend sofort wieder losrasen. Nach Einschätzung der Behörde bleibt sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den folgenden Stunden die günstigste im näheren Umkreis. Das ist keine Garantie – aber immerhin etwas Beruhigendes zwischen blinkender Reserveleuchte und dem Blick aufs Konto.
In einigen Nachbarländern können die Kraftstoffpreise niedriger sein. Je nach Strecke kann sich ein Tankstopp dort lohnen. Ob der Umweg am Ende wirklich spart, hängt freilich von Entfernung, Verbrauch und Wartezeit ab – und davon, wie lange die günstige Säule am Zielort tatsächlich günstig bleibt.
