Wer in Mansfeld-Südharz täglich zur Arbeit pendelt, spürt die hohen Kraftstoffpreise inzwischen bei jedem Tankstopp. Genau hier setzt der kleine Bestellbus „Rufix“ der Verkehrsgesellschaft Südharz (VGS) an: Seit etwa einem Jahr können Fahrgäste die Fahrzeuge per App anfordern und sich flexibel durch den Landkreis bringen lassen.

Eine Proberechnung geht der Frage nach, ob diese Fahrt zur Arbeit tatsächlich günstiger sein kann als der eigene Pkw. Das Ergebnis: Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Rufix-Bestellbus preiswerter als das Auto. Einen Haken gibt es allerdings – die weiteren Details dazu sind im frei zugänglichen Text nicht enthalten.

Mehr als 20.000 Fahrgäste im Pilotprojekt

Das gemeinsame Pilotprojekt des Landkreises Mansfeld-Südharz und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) startete am 1. August 2025. Seitdem hat Rufix mehr als 20.000 Fahrgäste befördert. Nach rund einem Jahr wird das Angebot als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr genutzt, nicht als Ersatz für jede bestehende Buslinie.

Die Bilanz fällt auch bei den Fahrleistungen auf: Durch Rufix wurden 500.000 gefahrene Kilometer eingespart, zugleich verdoppelte sich die Auslastung. Leerfahrten großer Linienbusse konnten reduziert werden. Für Auszubildende ohne eigenen Führerschein ist das Angebot ebenfalls wichtig, weil es die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb ermöglichen kann.

Landkreis und VGS wollen Rufix nun stärker bekannt machen. Die Pilotphase soll planmäßig am 1. Januar 2027 in den Regelbetrieb übergehen. Bis dahin bleibt also noch Zeit, das System bekannter zu machen – und vielleicht auch manchen Pendler zum Rechnen zu bringen, bevor er wieder die Zapfsäule ansteuert.

Was Rufbusse im ländlichen Raum leisten können

Per App buchbare Sammelfahrten mit Kleinbussen können in ländlichen Regionen den öffentlichen Personennahverkehr ergänzen und die Abhängigkeit vom privaten Auto verringern. Ein Leitfaden des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erläutert, wann sogenannte Linienbedarfsverkehre sinnvoll sind und wie sie in das öffentliche Verkehrssystem integriert werden können. Er entstand gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem VDV.

Solche Angebote werden als Bestandteil der Mobilitätswende und als Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Verkehrssektor bis 2030 beschrieben. Rückenwind gab die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 26. März 2021: Laut VDV schuf sie mehr Rechts- und Planungssicherheit für On-Demand-Verkehre. Seit der Gesetzesnovelle stieg die Zahl der in den ÖPNV integrierten On-Demand-Projekte deutlich an.

Die Kommunen behalten dabei eine zentrale Rolle – als Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden. Zugleich soll die Regulierung des Mietwagenverkehrs private Teilangebote begrenzen, die den ÖPNV wirtschaftlich beeinträchtigen könnten. Bundesweit einheitliche Vergleichs- und Wachstumszahlen fehlen allerdings, weil On-Demand- und Bedarfsverkehre nicht zentral erfasst werden.

Viele kleine Fahrzeuge statt leerer großer Busse

Eine VDV-Branchenumfrage aus dem Jahr 2022 untersuchte die Entwicklung bei den Mitgliedsunternehmen. 70 Unternehmen beteiligten sich daran. Bei ihnen waren mehr als 400 Fahrzeuge im Linienbedarfsverkehr im Einsatz; mehr als zwei Drittel fuhren elektrisch.

47 Prozent der erfassten Projekte wurden im ländlichen Raum umgesetzt. Fast ein Drittel entfiel auf Mittelzentren, etwas mehr als ein Viertel auf urbane Räume. Nach Verkehrsformen verteilten sich die Angebote auf 65 Prozent Linienbedarfsverkehr, 22 Prozent atypischen Linienverkehr und 12 Prozent Erprobungsbetriebe.

85 Prozent der erfassten Angebote waren neue On-Demand-Verkehre im Linienbedarfsverkehr. Rund 15 Prozent bestanden aus digital ausgebauten Stadt- und Rufbusangeboten mit erweiterten Bedienungsgebieten. Im On-Demand-Linienbedarfsverkehr waren 68 Prozent der Fahrzeuge elektrisch.

Gerade auf dem Land werden teilweise schwach ausgelastete, regelmäßig fahrende Busse durch mehrere kleinere On-Demand-Fahrzeuge ersetzt. Das klingt zunächst nach mehr Blech auf der Straße, kann aber Leerfahrten verringern. Außerdem bringen die Fahrzeuge Wohngebiete auf der „letzten Meile“ mit Stadt- oder Regionalbahnhaltestellen zusammen.

Die Entwicklung verlief laut VDV zügig: Von etwa zehn On-Demand-Angeboten Anfang 2019 stieg die Zahl auf mehr als 80 Projekte Ende 2022. In ländlichen Gebieten entstanden dadurch flexible Verbindungen, wo zuvor keine entsprechenden Angebote bestanden. Schwach ausgelastete Linienverkehre sollen dort zunehmend durch kleinere Fahrzeuge im On-Demand-Betrieb ersetzt werden.

App, Telefon und die Frage nach dem Preis

Gebucht wird meistens digital, möglich ist aber auch eine telefonische Bestellung. Die On-Demand-Verkehre sind weitgehend in bestehende Tarifsysteme integriert. Bei 24 Prozent der Unternehmen wird ein Zuschlag erhoben, während 40 Prozent Fahrgäste ohne Zuschlag mit Einzelticket oder Monatsabo befördern.

Üblicherweise gilt das normale ÖPNV-Ticket oder Abo. Teilweise kommt ein Komfortzuschlag von ein bis zwei Euro hinzu. In elektronischen Tarifen erfolgt eine eigene digitale Preisberechnung, etwa aus Basispreis und Luftlinie. Als Beispiele nennt der VDV den VRR-On-Demand-Tarif und den eTarif „eezy“ in Nordrhein-Westfalen.

Die Preise liegen in der Regel unter den Taxikosten, aber über dem Preis eines normalen ÖPNV-Tickets. Manche Anbieter setzen eigene Festpreise an, etwa 1,50 Euro für die Innenstadt und 2,50 Euro für Innenstadt und Speckgürtel. Für Rufix bleibt damit entscheidend, wie Strecke, Buchung und tarifliche Voraussetzungen im Einzelfall aussehen – genau dort dürfte auch der Haken der Proberechnung liegen.

Ohne Geld kein dauerhafter Regelbetrieb

Die Finanzierung bleibt eine zentrale Herausforderung. Größere neue Flottenprojekte werden nahezu vollständig öffentlich gefördert, etwa durch Länder oder den Bund. Betrieben werden die Angebote überwiegend von kommunalen Verkehrsunternehmen; eigenwirtschaftlich finanziert sind sie nicht.

Ohne zusätzliche Mittel seien On-Demand-Verkehre in den kommenden Jahren wirtschaftlich nicht dauerhaft betreibbar. Für einen flächendeckenden Regelbetrieb bis 2030 werden laut einer VDV-Studie von Roland Berger rund 3,8 Milliarden Euro zusätzliche Mittel benötigt.

Der bestehende Rechtsrahmen ist laut VDV vorhanden und wird von der Branche umgesetzt. Als fehlende Voraussetzung gelten langfristig ausreichende Finanzmittel. Für Rufix im Landkreis Mansfeld-Südharz wird deshalb nicht nur die Zahl der Buchungen wichtig sein, sondern auch, ob aus dem Pilotprojekt nach dem 1. Januar 2027 ein verlässlich finanzierbares Angebot wird.

Quelle 1: Mitteldeutsche Zeitung
Quelle 2: Heimat-Info
Quelle 3: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen