Wer 2027 den Stromvertrag öffnet, könnte kurz schlucken: Die Übertragungsnetzentgelte steigen voraussichtlich von 2,86 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2026 auf 3,54 Cent im Jahr 2027. Das sind netto 0,68 Cent mehr, rund 24 Prozent. Für private Haushalte rechnet das Vergleichsportal Verivox dadurch mit knapp einem Prozent höheren Strompreisen.

Veröffentlicht haben die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Sie betreiben das Höchstspannungsnetz. Über die Nieder- und Mittelspannungsnetze der regionalen Verteilnetzbetreiber gelangt der Strom schließlich zu den Kunden. Die entstehenden Kosten tauchen auf der Stromrechnung als Netzentgelte auf – und werden von den Netzbetreibern an die Verbraucher weitergegeben.

Weniger Zuschuss, höhere Netzkosten

Ein wichtiger Grund für den Anstieg ist der geringere staatliche Zuschuss. 2026 standen dafür 6,5 Milliarden Euro bereit, 2027 sollen es nach dem Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) rund 5,53 Milliarden Euro sein. In der vorläufigen Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber werden 5,525 Milliarden Euro genannt.

Der Rückgang beträgt knapp 970 Millionen Euro beziehungsweise rund 15 Prozent. Diese Angaben stammen vom 15. Juli 2026. Beschlossen ist der Haushalt allerdings noch nicht; im parlamentarischen Verfahren kann sich der Betrag ändern. Der Bund hatte den Zuschuss 2026 erstmals direkt aus dem KTF an die vier großen Übertragungsnetzbetreiber gezahlt. Zugesagt war die Förderung zunächst ausdrücklich nur für 2026.

Mit insgesamt 13,25 Milliarden Euro bleiben die geplanten Energiepreis-Entlastungen im KTF dennoch ein großer Posten. Der Zuschuss für die Netze ist dabei der größte Einzelposten. Für die Strompreiskompensation der Industrie sind 5 Milliarden Euro vorgesehen, für den Industriestrompreis 2,4 Milliarden Euro.

Nach einer Faustformel des Ministeriums senkt jede Milliarde Euro Zuschuss die Netzkosten für Haushalte im Durchschnitt um etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde. Fällt die Unterstützung weg oder wird sie kleiner, schrumpft diese Entlastung gegenüber 2026 um knapp 0,3 Cent je Kilowattstunde. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch wären das etwa 10 Euro netto beziehungsweise rund 12 Euro brutto mehr pro Jahr. Bei 4.000 Kilowattstunden geht es um knapp 12 Euro netto beziehungsweise etwa 14 Euro brutto. 2026 hatte der Zuschuss bei 3.500 Kilowattstunden rechnerisch eine Entlastung von etwa 100 Euro ermöglicht.

Was bei Haushalten tatsächlich ankommt

Die Übertragungsnetzbetreiber geben ihre höheren Kosten an die regionalen Verteilnetzbetreiber weiter. Verivox erwartet deshalb einen Anstieg der Verteilnetzgebühren um etwa 0,24 Cent je Kilowattstunde brutto. Bei einem Strompreis von 32,29 Cent je Kilowattstunde entspricht das ungefähr 0,8 Prozent Mehrkosten.

Haushalt Verbrauch pro Jahr Geschätzte Mehrkosten
Single-Haushalt 1.500 kWh 4 Euro brutto
Zwei-Personen-Haushalt 2.800 kWh 7 Euro brutto
Drei-Personen-Haushalt 4.000 kWh 10 Euro brutto

Die Rechnung bleibt eine Schätzung. Wie stark ein Haushalt belastet wird, hängt vom Verbrauch und vom Wohnort ab. Verteilnetzbetreiber dürfen ihre Netzentgelte selbst festlegen, weshalb es regionale Unterschiede gibt. Die Kosten des jeweiligen Netzbetreibers werden zusätzlich von der Bundesnetzagentur geprüft. Der Netzausbau wird durch den geringeren Bundeszuschuss nicht günstiger.

Netzentgelte gelten unabhängig vom Stromanbieter für alle Kunden im jeweiligen Netzgebiet. Dem Netzentgelt selbst kann man also nicht durch einen Anbieterwechsel ausweichen. Beeinflussbar bleiben der Arbeitspreis des Stromtarifs und mögliche Vergünstigungen für steuerbare Geräte nach § 14a EnWG.

Eine Preisgarantie schützt übrigens nicht automatisch vor den höheren Kosten. Viele Garantien beziehen sich nur auf den Arbeitspreis und schließen Umlagen, Steuern, Netzentgelte sowie andere Abgaben aus. Ob Kunden mit einem solchen Vertrag betroffen sind, steht in den jeweiligen Tarifbedingungen. Die höheren Übertragungsnetzentgelte schlagen außerdem nicht vollständig und unmittelbar auf der Rechnung durch: Zuerst fließen sie in die Netzentgelte der regionalen Verteilnetzbetreiber ein. Stromversorger kalkulieren diese Kosten gemeinsam mit Beschaffung, Steuern und Umlagen in ihre Tarife ein.

Wärmepumpe, Wallbox und Speicher: § 14a kann helfen

Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können ihre Netzentgelte unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren. Dazu zählen Wärmepumpen, Wallboxen beziehungsweise Elektroautos, Stromspeicher und Geräte ab 4,2 Kilowatt. Voraussetzung ist, dass die Anlage beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet wird.

  • Modul 1: eine pauschale Gutschrift, deren Höhe je nach Netzbetreiber unterschiedlich ist;
  • Modul 2: 60 Prozent Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis, wofür ein eigener Zähler erforderlich ist – interessant vor allem bei sehr hohem Geräteverbrauch;
  • Modul 3: zusätzlich zeitvariable Netzentgelte, wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist und der Verbrauch tatsächlich in andere Zeiten verschoben wird.

Die konkreten Netzentgelte für 2027 veröffentlichen die Netzbetreiber üblicherweise im Laufe des Vorjahres. Bis dahin bleibt manches vorläufig. Und auch Stadtwerke schauen auf ihre Kosten: Eine Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen unter 225 Stadtwerken ergab, dass einige Versorger in den kommenden Monaten höhere Preise für Strom, Erdgas und Fernwärme planen. Wie hoch diese möglichen Erhöhungen ausfallen, wurde in der Umfrage nicht erfasst. Genannt wurden höhere Netzentgelte infolge gestiegener Investitionskosten, die Energiepreise am Markt sowie höhere Betriebs- und Personalkosten.

Ein Viertel des Strompreises entfällt auf Netz und Messung

Wie groß der Netzanteil an der Rechnung ist, zeigt ein Beispiel der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts für Haushaltskunden mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Die Werte sind mengengewichtete Mittelwerte über alle Tarife zum 1. April 2024 und stammen aus dem Monitoringbericht 2024.

Bestandteil Anteil am Strompreis
Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge 43,5 %
Steuern 20,9 %
Nettonetzentgelt 26,9 %
Messung und Messstellenbetrieb 1,0 %

Von den Steuern entfallen 16 Prozentpunkte auf die Mehrwertsteuer und 4,9 Prozentpunkte auf die Stromsteuer. Zu Messung und Messstellenbetrieb gehören unter anderem Abrechnung, Zähler, weitere Mess- und Steuereinrichtungen sowie die Ablesung. Abgaben und Umlagen werden im Zusammenhang mit Netznutzungsentgelt sowie Messung und Messstellenbetrieb aufgeführt. Beide Bereiche zusammen machen für Haushaltskunden etwa ein Viertel des Strompreises aus.

Das Netzentgelt, auch Netznutzungsentgelt genannt, ist der Preis für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes. Jeder Netznutzer zahlt es an den Netzbetreiber, der den Strom durch sein Netz leitet. Das Entgelt ist entfernungsunabhängig und berechtigt zur Nutzung des Stromtransport- und Verteilungssystems, nicht zur Nutzung einer bestimmten Erzeugungsanlage. Erhoben wird es vom Anschlussnetzbetreiber; enthalten sind auch die Kosten aller vorgelagerten Netzebenen. Nachgelagerte Netzbetreiber zahlen die entsprechenden Entgelte an die jeweils vorgelagerten Netzbetreiber.

Rechtliche Grundlagen sind § 20 Energiewirtschaftsgesetz und Abschnitt 3 der Stromnetzentgeltverordnung. Das Netzentgelt besteht aus einem Arbeitspreis für die entnommene