Tankrabatt ab Oktober: Entlastung für Baugewerbe und Pendler auf dem Prüfstand
Für Autofahrer kommt im Herbst 2026 eine Entlastung an der Zapfsäule: Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Wiedereinführung des Tankrabatts ab dem 1. Oktober freigemacht. Bis Ende Dezember sollen die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um etwa 14 Cent je Liter sinken. Einschließlich Mehrwertsteuer entspricht das einer Entlastung von rund 17 Cent je Liter.
Die Bundesregierung erwartet, dass die Mineralölkonzerne die Steuersenkung an die Autofahrer weitergeben. Ob das überall und vollständig passiert, dürfte viele Menschen an der Tankstelle genau beobachten. Dort entscheidet sich schließlich, ob die angekündigte Entlastung tatsächlich im Geldbörserl ankommt.
Mehrheit im Bundestag, Zustimmung im Bundesrat
Im Bundestag stimmten 434 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 128 dagegen; Enthaltungen gab es keine. Der Beschluss knüpft an eine frühere Maßnahme an: Einen Tankrabatt gab es bereits im Mai und Juni, unter anderem zur Abfederung gestiegener Preise infolge des Irankriegs.
Die damalige Regelung war unter Ökonomen umstritten. Sie galt als teuer und ungenau, außerdem wurde bezweifelt, dass die Steuersenkung vollständig bei den Autofahrern ankam. Das Bundeskartellamt stellte später fest, die Steuerentlastung sei „nicht vollständig, aber überwiegend“ an die Verbraucher weitergegeben worden.
In der Bundestagsdebatte bezeichnete die SPD den Rabatt als Entlastung für Berufspendler. Die Union nannte ihn ein schnell verfügbares Instrument zur Bewältigung der aktuellen Lage. Die Grünen verwiesen darauf, dass die Kosten auch zur Rücknahme von Kürzungen für Familien hätten genutzt werden können. Nach Ansicht der AfD will die Regierung damit sinkende Beliebtheitswerte verhindern. Die Linke kritisierte, die Entlastung richte sich je nach Verbrauch unterschiedlich stark aus.
Ein früherer Beschluss und eine gescheiterte Prämie
Bereits am 24. April 2026 hatte der Bundestag den sogenannten Tankrabatt beschlossen. Der damalige Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur vorübergehenden Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel wurde mit 451 Ja-Stimmen, 134 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Vorgesehen war damals eine Senkung vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026 um 14,04 Cent je Liter. Einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer sollte sich laut Gesetzentwurf eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter ergeben. Für 2026 wurden Steuermindereinnahmen von insgesamt 1,6 Milliarden Euro erwartet.
Zusätzlich stimmte der Bundestag zunächst für eine freiwillige, steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen können. Daraus wurde nichts: Der Bundesrat verweigerte diesem Gesetz am 8. Mai 2026 die Zustimmung. Damit wurde auch die Entlastungsprämie nicht wirksam. Sie hätte bis zum 30. Juni 2027 ausgezahlt werden können. Voraussetzung für die Steuer- und Abgabenfreiheit wäre gewesen, dass die Zahlung zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgt und nicht durch Entgeltumwandlung finanziert wird.
Die Koalition wies außerdem darauf hin, dass die Maßnahme den Verbrauch fossiler Kraftstoffe vorübergehend erhöhen könne. Wegen der Befristung werde das Emissionsminderungsziel für 2030 insgesamt jedoch nicht gefährdet.
Streit über Energiepreise und Alternativen
CSU-Chef Markus Söder forderte eine grundlegende Reform der deutschen Energiesteuern. Dabei müssten unter anderem die CO₂-Bepreisung und weitere staatliche Kostenfaktoren geprüft werden. Die Spritsteuersenkung sei nur ein erster Schritt; nötig sei ein dauerhaftes Entlastungspaket bei hohen Energiepreisen.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bezeichnete den Tankrabatt als wichtig, aber nicht ausreichend. Der Spritpreis müsse wieder unter zwei Euro sinken. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt äußerte sich ähnlich und erklärte, für viele Menschen sei ein Auto kein Luxus, sondern notwendig.
Im April war die politische Debatte noch um mehrere weitere Vorstöße erweitert worden. Ein Gesetzentwurf der Grünen zur Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum scheiterte mit 270 Ja- und 310 Nein-Stimmen. Ein AfD-Antrag zur Erhöhung der Entfernungspauschale auf 50 Cent ab dem ersten Kilometer wurde mit 136 Ja- und 448 Nein-Stimmen abgelehnt. Ebenfalls zurückgewiesen wurde ein AfD-Antrag gegen die Einführung einer Übergewinnsteuer – mit 136 Ja- und 449 Nein-Stimmen.
Die Grünen kritisierten die Förderung des Verbrauchs fossiler Kraftstoffe und forderten stattdessen eine stärkere Elektrifizierung. Die Linke verlangte eine Übergewinnsteuer auf krisenbedingte Zusatzgewinne von Mineralölkonzernen sowie direkte Zahlungen an Bürger. Ihr Antrag wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt.
Weitere abgelehnte Oppositionsanträge betrafen eine Erweiterung der Befugnisse von Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten sowie eine Erhöhung des kommunalen Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes. Ein weiterer Antrag der Grünen zur Verringerung der Abhängigkeit von Kohle, Öl und Gas wurde an den Umweltausschuss überwiesen.
Für die Haushalte im Baugewerbe, bei Handwerksbetrieben und in der Logistik bleibt der Blick auf die Tankrechnung besonders nüchtern: Lieferfahrzeuge, Montageautos und tägliche Pendelstrecken reagieren unmittelbar auf jeden Cent. Ab dem 1. Oktober 2026 soll die Rechnung nun für drei Monate etwas kleiner ausfallen – vorausgesetzt, die Entlastung macht den Weg von der Steuerkasse bis zur Zapfsäule tatsächlich mit.
