Am 2. Oktober 2026 ist die Bauwirtschaft Schauplatz einer bundesweiten Großrazzia: Das regionale Ermittlungszentrum der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Frankfurt hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hanau gegen mutmaßliche Schwarzarbeit ermittelt. Rund 1.000 Einsatzkräfte durchsuchten in sechs Bundesländern insgesamt 80 Wohn- und Geschäftsräume.

Der bislang ermittelte Gesamtschaden liegt bei rund 28 Millionen Euro. Im Mittelpunkt stehen 35 Beschuldigte im Alter von 21 bis 60 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und veruntreut, die Sozialkassen der Bauwirtschaft, SOKA-BAU, betrogen und Lohnsteuern hinterzogen zu haben.

Fingierte Rechnungen für Schwarzlöhne

Sechs Haftbefehle wurden vollstreckt. Das Amtsgericht Hanau ordnete für alle sechs Betroffenen Untersuchungshaft an. Durchsucht wurde unter anderem in Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Maintal, Wetzlar, Berlin, Bochum, Stuttgart und Karlsruhe.

22 Beschuldigte sollen sogenannte Servicefirmen betrieben haben. Deren Zweck soll es gewesen sein, Abdeckrechnungen zu erstellen und an Bauunternehmen zu verkaufen. Die fingierten Rechnungen sollen Zahlungen für Schwarzlöhne verschleiert haben.

Gegen 13 weitere Beschuldigte, die mehrere Bauunternehmen betreiben, besteht der Verdacht, seit 2022 bundesweit Bauleistungen im Wert von rund 70 Millionen Euro erbracht zu haben. In erheblichem Umfang sollen dabei Löhne am Fiskus vorbei ausgezahlt worden sein. Zur Finanzierung dieser Schwarzlöhne sollen Abdeckrechnungen über rund 35 Millionen Euro verwendet worden sein.

Für die Sicherung von Vermögenswerten wurden 20 Vermögensarreste über insgesamt 13,4 Millionen Euro erwirkt und vollstreckt. Zollhunde suchten gezielt nach Bargeld. Sichergestellt beziehungsweise gepfändet wurden Bargeld in sechsstelliger Höhe, Gold und Luxusuhren sowie hochpreisige Fahrzeuge.

In einer Arbeitnehmerunterkunft der Beschuldigten nahmen Einsatzkräfte außerdem 15 Personen vorläufig fest. Ihnen werden Aufenthaltsverstöße wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme vorgeworfen.

Viele Behörden, laufende Ermittlungen

Neben dem Hauptzollamt Frankfurt waren 37 weitere Hauptzollämter, die Bundespolizei, die hessische Landespolizei, Spezialeinheiten von Zoll und Polizei sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau beteiligt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Offenbach und des Ermittlungszentrums der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge betreffen. Auch die Winterbeschäftigungsumlage und Sozialkassenbeiträge können hinterzogen werden. Für die Bauwirtschaft ist das doppelt heikel: Es entstehen finanzielle Schäden, zugleich wird der Wettbewerb beeinträchtigt. SOKA-BAU fördert im Rahmen der Sozialkassenverfahren legale Beschäftigung.

Verdachtsfälle können anonym über das Meldeformular „Fairer Wettbewerb“ bei SOKA-BAU gemeldet werden. Die Hinweise sollen helfen, Verstöße aufzudecken und faire Arbeitsbedingungen zu sichern. SOKA-BAU behandelt die Meldungen vertraulich und leitet entsprechende Maßnahmen ein.

Wann Selbstständigkeit nur auf dem Papier steht

Auch eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung schließt Scheinselbstständigkeit nicht aus. Entscheidend ist die Gesamtsituation; einzelne Merkmale allein sind nicht ausschlaggebend. Bei Zweifeln sollen sich Arbeitgeber an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden und ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Anhaltspunkte können eine überwiegende oder ausschließliche Tätigkeit für einen Auftraggeber, feste Arbeitszeiten, ein Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sein. Ebenso auffällig: ein Verbot, für andere Auftraggeber tätig zu sein, die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung ohne Einsatz Dritter oder eine Weisungsgebundenheit bei der Leistungserbringung.

Fehlen eigene Betriebsmittel wie Fahrzeuge, Werkzeuge oder Maschinen, gibt es keine eigene Betriebsstätte – etwa Lager, Hallen oder Bauhof – oder besteht kein eigenes Unternehmerrisiko, kann das ebenfalls eine Rolle spielen. Bei Scheinselbstständigkeit können Sozialversicherungs- und Sozialkassenbeiträge nachgefordert werden. Außerdem kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegen.

Auch die Nichtmeldung oder unvollständige Meldung von Arbeitnehmern an SOKA-BAU kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen. Betriebe müssen ihre Meldepflicht vollständig erfüllen und alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß machen. In missbräuchlichen Fällen erstattet SOKA-BAU Anzeige und informiert die zuständigen Behörden.

Weitere Risiken für Betriebe

Eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung kann erhebliche finanzielle und möglicherweise strafrechtliche Folgen haben. Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung haftet auch der überlassende Betrieb. Gerade in einer Branche, in der Kolonnen, Subunternehmen und kurzfristige Einsätze zum Alltag gehören, kommt es auf saubere Unterlagen und klare Zuständigkeiten an – Papierkram, der selten Freude macht, aber später sehr laut werden kann.

Als weiterführende Anlaufstellen und Themen nennt SOKA-BAU die SOKA-BAU-Meldestelle für anonyme Verdachtsfälle, die Sonderseite zu Schwarzarbeit und Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung. Außerdem werden die BG BAU, die Generalzolldirektion, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Europäische Verein für Wanderarbeiterfragen genannt.