DDR-Pionierlager in Trassenheide zwischen Ostseestrand, Asbest und Millionenfrage
In der Strandstraße 12 in Trassenheide auf Usedom steht erneut eine Immobilie zur Versteigerung: Das ehemalige DDR-Pionierlager soll am 10. Dezember 2026 wieder unter den Hammer kommen. Das 10.002 Quadratmeter große Grundstück liegt, je nach Angabe, etwa 150 bis 200 Meter vom Ostseestrand entfernt – näher geht’s kaum, zumindest für ein Ferienlager.
Das Mindestgebot liegt bei 1,49 Millionen Euro. Zum Gelände gehören 19 Ferienbungalows aus den 1960er-Jahren, ein Gruppenunterkunftsgebäude mit rund 100 Betten sowie Personal-, Gemeinschafts- und Sanitärgebäude. Außerdem gibt es eine Werkstatt, einen Speisesaal und eine Küche. Die gesamte Nutzfläche wird mit ungefähr 1.064 Quadratmetern angegeben.
Ferienbetrieb zwischen Bungalows und Küstenwald
Die zehn bis 15 Quadratmeter großen Bungalows wurden in Leichtbauweise errichtet. Nach Angaben des Immobilienauktionshauses Deutschland sind sie innen renoviert; insgesamt bieten die 19 Ferienhäuser etwa 53 Schlafplätze. Die Anlage liegt in einem von Küstenwald umgebenen Gelände, die Gebäude stammen überwiegend aus den 1960er-Jahren.
Die Gemeinschaftseinrichtungen wurden etwa 1995 modernisiert. Weitere Renovierungen erfolgten laut Anbieter in den vergangenen drei Jahren. Der bauliche Zustand gilt allerdings als altersentsprechend, eine vollständige Sanierung liegt nicht vor. Bis September wurde die Anlage weiterhin als Ferienunterkunft genutzt, vor allem für Klassenfahrten und Kindergruppen.
Nach Angaben des bisherigen Eigentümers lagen die jährlichen Einnahmen aus der Vermietung, überwiegend an Klassenfahrten, zwischen 140.000 und 170.000 Euro. Matthias Knake, Geschäftsführer des Immobilienauktionshauses Deutschland, nannte als Spitzenwert bis zu 170.000 Euro. Unabhängig überprüfen lassen sich diese Angaben anhand der veröffentlichten Unterlagen nicht; Einnahmen sind außerdem keine Gewinne.
Asbest, Bestandsschutz und drei mögliche Baufenster
Ein genauer Blick auf die Bausubstanz ist nötig. Die Außenwände mehrerer Gruppenunterkünfte enthalten Planasbest, mehrere Dächer sind mit asbesthaltigen Wellplatten gedeckt. Für Umbau, Abriss oder Sanierung gelten deshalb besondere Schutz- und Entsorgungsvorschriften. Wie teuer das wird, ist bislang nicht beziffert. Ein vollständiges Schadstoffgutachten mit konkreter Sanierungskalkulation gehört nicht zu den öffentlich zugänglichen Unterlagen.
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Strandidyll“ sieht touristische Beherbergung beziehungsweise die Nutzung als Kinderferienlager vor. Bis zu 100 Betten sind zulässig. Im nördlichen Grundstücksbereich liegen auf rund 4.000 Quadratmetern drei Baufenster. Die übrigen Flächen sollen überwiegend parkähnlich bleiben.
Für die bestehenden Bungalows und bestimmte Nebengebäude wird Bestandsschutz angegeben. Der erlaubt allerdings nicht automatisch beliebige Erweiterungen oder Ersatzneubauten. Das Auktionshaus nennt moderne Tiny Houses als mögliche Nachfolge für die älteren Bungalows – eine baurechtliche Prüfung dafür liegt bislang nicht vor.
Auch an der Grundstücksgrenze gibt es eine kleine, aber nicht ganz nebensächliche Regelung: Der bisherige Eigentümer möchte rund zwei Quadratmeter an der östlichen Grenze zehn Jahre lang kostenlos nutzen. Dort soll ein Getränkeautomat stehen. Ob dieses Nutzungsrecht dinglich oder lediglich vertraglich abgesichert werden soll, geht aus den verfügbaren Angaben nicht eindeutig hervor. Praktisch klingt es nach kalten Getränken im Schatten; rechtlich ist die Sache weniger locker.
Erneute Versteigerung mit offenem Ausgang
Das Gelände wurde bereits 2022 versteigert und laut damaliger Berichterstattung für rund 1,8 Millionen Euro verkauft. Das aktuelle Mindestgebot liegt rechnerisch etwa 310.000 Euro darunter. Einen sicheren Wertverlust kann man daraus nicht ableiten, denn ein Mindestgebot ist weder der endgültige Verkaufspreis noch automatisch der Verkehrswert.
Zum Mindestgebot kommt ein Auktionsaufgeld von 7,14 Prozent einschließlich Umsatzsteuer. Das entspricht 106.386 Euro. Zusammen wären damit zunächst 1.596.386 Euro fällig, weitere Erwerbsnebenkosten noch nicht eingerechnet. Der bisherige Eigentümer hatte nach eigenen Angaben rund 90.000 Euro in Renovierungen investiert.
Warum die Immobilie nun erneut versteigert wird, ist nicht abschließend bekannt. Ob künftig wieder Klassenfahrten anreisen, die Anlage umfassend modernisiert wird oder innerhalb der planungsrechtlichen Vorgaben eine andere touristische Nutzung entsteht, bleibt offen. Der Sand ist nah, die Nutzungsmöglichkeiten sind da – dazwischen liegen allerdings Asbestfragen, Baukosten und eine ganze Menge Papier.
Vom DDR-Betriebsferienlager zum Ferienobjekt
Historisch steht die Anlage in einer Tradition, die weit über Trassenheide hinausreicht. Betriebsferienlager wurden von Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften und staatlichen Organisationen organisiert. Sie sollten Kindern und Jugendlichen mehrwöchige Erholung ermöglichen, konnten aber auch für betriebliche Seminare oder als Ferienheime für Mitarbeiter genutzt werden.
In der DDR waren solche Lager ein wichtiger Teil der staatlichen Sozialpolitik. Betriebe waren verpflichtet, Ferienerholung für die Kinder ihrer Beschäftigten anzubieten. Grundlage waren die 3. Durchführungsbestimmung zum Jugendförderungsgesetz von 1951 und die Verordnung über die Nutzung betrieblicher Erholungseinrichtungen vom 10. Mai 1979. Das Arbeitsgesetzbuch von 1977 verpflichtete die Betriebe ebenfalls, Kindern ihrer Beschäftigten Erholung in Betriebsferienlagern oder durch andere Formen der Feriengestaltung zu ermöglichen.
Die Saison konzentrierte sich überwiegend auf die Sommerferien, seltener wurde auch im Winter belegt. Ein Aufenthalt dauerte gewöhnlich 14 bis 21 Tage. Eltern zahlten im Durchschnitt 12 bis 20 DDR-Mark für Verpflegung, Unterkunft, Anreise und Betreuung. Auf dem Programm standen Wandern, Sport, Spiele, kulturelle Aktivitäten und Gruppenarbeit. Die Tagesabläufe sollten zur Erziehung einer „sozialistischen Persönlichkeit“ beitragen, wobei die politische Einflussnahme laut der historischen Darstellung weniger stark war als in sozialistischen Pionierlagern.
Untergebracht wurden die Kinder in Zeltlagern, Bungalowsiedlungen, gemieteten Gasthöfen oder anderen festen Unterkünften. 1989 gab es in der DDR etwa 5.000 Betriebsferienlager. Die Betriebe mussten sie finanzieren, was wegen der kurzen jährlichen Nutzung zu erheblichen Unterdeckungen führte; der FDGB gewährte Zuschüsse. Laut DDR-Statistik verbrachten 1983 rund 800.000 Kinder bis etwa 14 oder 15 Jahre ihren Urlaub in solchen Lagern.
Auch Kinder aus der Bundesrepublik kamen in DDR-Ferienlager. Die 1955 in Düsseldorf gegründete „Zentrale Arbeitsgemeinschaft – Frohe Ferien für alle Kinder“ organisierte gemeinsam mit Landesausschüssen westdeutscher Bundesländer entsprechende Aufenthalte. Familien zahlten dafür geringe oder teilweise keine Entgelte. Mehrere zehntausend Kinder aus der Bundesrepublik reisten in DDR-Betriebsferienlager, besonders zwischen 1954 und 1961 auch mit Sonderzügen.
Diese Aktionen waren Teil der DDR-Propaganda und standen im Zusammenhang mit der SED-Westpolitik, dem westdeutschen Antikommunismus und dem Kalten Krieg. Die ZAG gehörte zu einem Netzwerk kommunistischer Organisationen in der Bundesrepublik, das laut der historischen Darstellung bislang nur wenig erforscht ist. Im Rahmen des RGW reisten außerdem Kinder aus Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei in sozialistische Staaten, darunter die DDR. Innerhalb der DDR tauschten Betriebe ihre Ferienlager aus, damit Kinder unterschiedliche Orte kennenlernen konnten.
