In Winterschneidbach bei Ansbach ist am 15. Oktober 2026 der Bau eines Großbatteriespeichers offiziell gestartet. Die Anlage entsteht im Auftrag der N-Ergie Netz GmbH direkt neben dem Umspannwerk Winterschneidbach und soll der größte netzdienliche Batteriespeicher Deutschlands werden.

Beim Baustart dabei waren Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, N-Ergie-Netz-Geschäftsführerin Kerstin Fröhlich und MaxSolar-CEO Christoph Strasser. Hinter dem Projekt stehen N-ERGIE Netz und die MaxSolar GmbH. Für den Speicher gelten besondere Betriebsregeln: Er soll nicht einfach dann laden und entladen, wenn es an den Strommärkten gerade am günstigsten ist, sondern sich gezielt am Bedarf des Verteilnetzes orientieren.

100 Megawattstunden für das Verteilnetz

Die Kenndaten sind ordentlich: Der Batteriespeicher soll eine Leistung von 20 Megawatt und eine Speicherkapazität von 100 Megawattstunden erreichen. Nach Angaben der Projektpartner handelt es sich damit um den derzeit größten netzdienlich betriebenen Batteriespeicher Deutschlands nach § 11a EnWG.

Sein Zweck liegt vor allem darin, mehr erneuerbaren Strom ins Netz zu bekommen. Überschüssiger Solarstrom kann vorübergehend gespeichert und später wieder eingespeist werden, sobald Netzkapazitäten verfügbar sind. Gerade im Verteilnetz, wo immer mehr Photovoltaikanlagen Strom liefern, kann das einen Unterschied machen. N-ERGIE Netz hat bereits mehr als 170.000 Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung angeschlossen.

Ausgeschrieben wurde das Projekt von N-ERGIE Netz. MaxSolar setzte sich dabei gegen mehr als 20 Wettbewerber durch. Die Bundesnetzagentur ist in das Vorhaben eingebunden; es gilt als eines der ersten Projekte dieser Art in einem deutschen Verteilnetz.

Speicher nach Bedarf des Netzes

„Energiespeicher sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Energieversorgung“, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Sie könnten außerdem dabei helfen, weitere Anlagen für erneuerbare Energien zu integrieren.

MaxSolar-CEO Christoph Strasser verwies auf die Entlastung der Netze. Das Projekt zeige, dass sich ein netzdienlicher Speicher technisch und wirtschaftlich umsetzen lasse. Kerstin Fröhlich, Geschäftsführerin von N-ERGIE Netz, sieht darin eine Möglichkeit, vorhandene Netzkapazitäten effizienter zu nutzen und den notwendigen Netzausbau zu ergänzen.

Das Netzgebiet von N-ERGIE Netz umfasst rund 8.000 Quadratkilometer – darunter Nürnberg, weite Teile Mittelfrankens und angrenzende Gebiete. Das Stromnetz ist etwa 29.000 Kilometer lang. In den kommenden Jahren will das Unternehmen sein Netz wegen der steigenden Mengen erneuerbarer Energie deutlich ausbauen.

MaxSolar beschreibt sich als Entwickler und Betreiber von Infrastrukturprojekten in den Bereichen erneuerbare Energien, Speicher, Wärme und Mobilität. Zum Angebot gehören auch langfristige Stromlieferverträge über Power Purchase Agreements. Nach eigenen Angaben verfügt das Unternehmen über eine Projektpipeline von 6,1 Gigawatt und sechs Standorte in Deutschland.

Warum die Betriebsregeln eine Rolle spielen

Für den Eigentumsbetrieb eines Netzbetreibers an einer Energiespeicheranlage sieht § 11b Abs. 1 EnWG zwei Genehmigungswege durch die Bundesnetzagentur vor: eine Genehmigung nach einem erfolglosen Markttest gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EnWG in Verbindung mit § 11a EnWG oder die Genehmigung einer vollständig integrierten Netzkomponente, kurz VINK, nach § 11b Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. EnWG.

Beim Weg über den erfolglosen Markttest prüft die Bundesnetzagentur zunächst, ob die erforderlichen Nachweise vorliegen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis, dass die Energiespeicheranlage notwendig ist. Neben ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung darf sie nicht zum Kauf oder Verkauf von Leistung oder Arbeit auf Strommärkten eingesetzt werden. Weil sich das vorab nicht vollständig nachweisen lässt, muss der Netzbetreiber dazu eine Eigenerklärung abgeben.

Außerdem wird geprüft, ob der Markttest nach den Anforderungen des § 11a EnWG durchgeführt wurde. Er muss als offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren gestaltet sein. Unter die Lupe kommen dabei insbesondere das technische Einsatzkonzept, die Haftungsregelungen und die Angemessenheit der Kosten. Die Ausschreibungsbedingungen sollten der Bundesnetzagentur bereits vor Beginn des Markttests vorgelegt werden und einen offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ablauf ermöglichen. Erst wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Eigentum an der Energiespeicheranlage genehmigt werden.

Eine VINK kann dagegen ohne vorherigen Markttest genehmigt werden. Voraussetzung ist ausschließlich, dass die Anlage tatsächlich eine vollständig integrierte Netzkomponente ist. Eine VINK ist eine in das Übertragungs- oder Verteilernetz integrierte Netzkomponente, zu der auch Energiespeicheranlagen gehören können. Sie darf ausschließlich der Aufrechterhaltung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs dienen, nicht aber der Bereitstellung von Regelenergie oder dem Engpassmanagement.

Als Beispiele nennt die Bundesnetzagentur Kondensatoren sowie Schwungräder beziehungsweise Schwungmassespeicher. Batteriespeicher können nach der dargestellten Entscheidung keine VINK sein. Einen entsprechenden Antrag lehnte die Bundesnetzagentur am 24. Juli 2025 ab, Aktenzeichen 4.14.03.13/6. Für das Projekt bei Ansbach sind deshalb die besonderen Regeln für einen netzdienlichen Speicher und der Bezug zu § 11a EnWG entscheidend.