Ein Bunker im eigenen Garten klingt zunächst nach einer klaren Sache: Loch ausheben, Stahlbeton hinein, Erde drauf. In Deutschland ist das allerdings deutlich komplizierter. Ein privater Schutzraum ist grundsätzlich nicht verboten; Grundstückseigentümer können prinzipiell einen unterirdischen Bunker errichten. Baurechtlich gilt er jedoch als bauliche Anlage.

Ob dafür eine Baugenehmigung nötig ist, hängt unter anderem vom Bundesland, von Größe und Bauweise, dem örtlichen Baurecht, dem Bebauungsplan und den Abständen zu den Grundstücksgrenzen ab. Auch ein vollständig unterirdischer Bunker ist deshalb nicht automatisch genehmigungsfrei. Wer loslegen will, sollte vor Baubeginn das zuständige Bauamt kontaktieren – sonst steckt der Ärger womöglich schon im ersten Kubikmeter Erde.

Warum ein vergrabener Container keine gute Abkürzung ist

Einen gewöhnlichen Seecontainer einzugraben und mit Erde zu bedecken, klingt zwar günstig, ist aber keine geeignete Standardlösung. Solche Container sind meist nicht für dauerhaft hohen seitlichen Erddruck ausgelegt. Unter der Erde zählen außerdem andere Dinge als eine robuste Stahltür: Statik, Grund- und Sickerwasser, Belüftung, Fluchtmöglichkeiten, eine mögliche unabhängige Stromversorgung, Wasserversorgung und spezielle Luftfilter müssen von Anfang an berücksichtigt werden.

Vor dem Bau sollte außerdem geprüft werden, wo Strom-, Wasser-, Gas- und Telekommunikationsleitungen auf dem Grundstück verlaufen. Ein hoher Grundwasserspiegel kann die Arbeiten deutlich erschweren und verteuern. Was auf dem Papier nach einem kleinen Gartenprojekt aussieht, wird dann schnell zur nassen, schweren Baustelle – inklusive Pumpen, zusätzlicher Abdichtung und deutlich höheren Kosten.

Das Deutsche Schutzraum-Zentrum bietet laut dem zugrunde liegenden Bericht einen Fertigbunker aus Stahlbeton für sechs Personen an. Er verfügt über 5,4 Quadratmeter Nutzfläche und kostet rund 75.000 Euro, inklusive Schutzraumtechnik, Lieferung und Montage. Größere, nachträglich im Garten errichtete Schutzräume können mehr als 100.000 Euro kosten. Ausschlaggebend sind Größe, Ausstattung und die Bedingungen auf dem Grundstück.

Der Keller rückt wieder ins Blickfeld

Eine vorhandene Lösung liegt bei vielen Häusern bereits unter den Füßen: der Keller. Ein innenliegender Kellerraum mit wenigen Außenöffnungen bietet schon einen gewissen Schutz. Zusätzliche Sicherungen von Fenstern und Öffnungen, Vorräte und Wasser, Beleuchtung, ein Radio sowie eine alternative Stromversorgung können die Vorbereitung verbessern.

Zum vollwertigen Bunker wird ein normaler oder vorbereiteter Keller dadurch nicht automatisch. Gegen Explosionen, Trümmer oder bestimmte Gefahrstoffe braucht es eine fachgerechte Planung. Trotzdem ist die Aufwertung eines vorhandenen Kellers meist einfacher als ein kompletter Neubau im Garten. Auch der Bund prüft bestehende Keller und andere geeignete Räume als Schutzmöglichkeiten.

Der Hintergrund ist ernst: Deutschland will den Bevölkerungsschutz ausbauen. Bis 2029 sollen dafür zehn Milliarden Euro investiert und ein neues Schutzraumkonzept erarbeitet werden. Von ehemals 1.967 öffentlichen Schutzräumen existieren noch 579 Anlagen; laut Bundesregierung sind diese derzeit nicht einsatzbereit.

Schutz suchen, statt überall neue Bunker zu bauen

Die Bundesregierung berichtete in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion über die Entwicklung des nationalen Schutzraumkonzepts. Bund und Länder verständigten sich bei der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. Juni 2024 auf wesentliche Grundelemente. Grundlage war ein Sachstandsbericht vom 23. Mai 2024, den das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstellt hatte.

Die Eckpunkte werden derzeit gemeinsam mit den Ländern geprüft und weiter ausgearbeitet. Bei Raketen- oder Drohnenangriffen seien heute Vorwarnzeiten von wenigen Minuten zu erwarten. Die Bevölkerung müsse deshalb schnell gewarnt werden und insbesondere Schutz vor Trümmern finden können. Dafür sollen nahegelegene Schutzmöglichkeiten identifiziert werden; der Neubau klassischer Bunker sei dafür nicht geeignet.

Die konstituierende Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutzraumkonzept“ fand im November 2024 statt. Die Arbeitsgruppe erarbeitet, berät und stimmt qualitative sowie quantitative Aussagen zum Konzept ab. Geprüft wird eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit von für den Selbstschutz ertüchtigten Schutzräumen – insbesondere in Kellern von Wohnungen, Geschäften, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. Parallel entstehen Handlungsempfehlungen, damit diese Räume im Ernstfall schnell verfügbar sind.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte außerdem eine digitale Datenbank für als Schutzräume nutzbare Orte an. Gemeinsam mit den Ländern sollen darin unter anderem Tiefgaragen, Tunnel und andere schutzrelevante Orte erfasst werden. Die Bevölkerung soll die Informationen künftig digital abrufen können, voraussichtlich über die Warn-App Nina. Wer im Ernstfall aus dem Haus muss, soll also nicht erst im Regen vor einer verschlossenen Tiefgarage stehen und rätseln, wohin.

Der Bau neuer Bunker ist laut Dobrindt nicht geplant. Der Bund will die erforderlichen Mittel für Digitalisierung und Verknüpfung der Daten bereitstellen. Die Schutzräume sollen auch nicht dauerhaft vollständig wie Bunker ausgestattet werden. Stattdessen sollen vorsorglich Material und Kapazitäten vorgehalten werden, etwa Betten und weitere Ausstattung für längere Aufenthalte. Einen Termin für den Abschluss des Projekts nannte Dobrindt nicht.

Zivilschutz braucht mehr als Beton

Beim Landkreistag sind weiterhin Fragen zum Schutz der Bevölkerung offen. Verbandspräsident Achim Brötel (CDU) forderte einen Plan für die zivile Verteidigung. Gemeint ist damit der Umgang ziviler Behörden und Organisationen mit Kriegsgefahren oder schweren inneren Notständen. Militärische Verteidigung allein reiche nicht aus, betonte Brötel; nötig sei auch eine leistungsfähige zivile Verteidigung.

Für den Ernstfall brauche es klare Zuständigkeiten – bei der Koordinierung von Evakuierungen, der Organisation von Notunterkünften und der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit von Verwaltungen. Hinzu kommen Anforderungen an Krankenhäuser und Leitstellen, die Wasser- und Energieversorgung sowie zivile Aufgaben Deutschlands als Transitland der Nato.

Dobrindt verwies auf das im Aufbau befindliche „Kommando Zivile Verteidigung“ in seinem Ministerium. Der Steuerungsstab soll zivile und militärische Planung stärker verzahnen, koordinieren und Kommunen als Ansprechpartner dienen.

Brötel kritisierte zudem die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Die Lage sei in seinen 28 Jahren in kommunalen Wahlämtern noch nie so schlecht und perspektivlos gewesen, erklärte er. Für die zivile Verteidigung gebe es zu wenig Geld. Der Bund sehe bis 2029 zehn Milliarden Euro für den Zivilschutz vor, während für die militärische Verteidigung deutlich mehr als 500 Milliarden Euro eingeplant seien. Dobrindt verteidigte die Planungen und sagte, 2027 werde so viel in den Bevölkerungsschutz investiert wie in der gesamten vergangenen Wahlperiode zusammen.

Für Hauseigentümer bleibt damit eine nüchterne Rechnung: Ein eigener Gartenbunker ist rechtlich grundsätzlich möglich, technisch aber anspruchsvoll und wegen des baurechtlichen Aufwands für viele kaum praktikabel. Ein sorgfältig geprüfter und vorbereiteter Keller liegt meist näher – und die nächste Schutzmöglichkeit könnte künftig ohnehin nicht im eigenen Garten, sondern in einer digitalen Karte auf dem Handy erscheinen.