Neue Wissensplattform bündelt Lösungen gegen Wohnungslosigkeit bis 2030
Wohnungslosigkeit verschwindet nicht einfach aus dem Stadtbild, nur weil sie an vielen Stellen kaum sichtbar ist. Menschen schlafen in Notunterkünften, kommen bei Freunden oder Verwandten unter oder leben in Behelfsunterkünften. Genau hier setzt eine neue Nationale Wissensplattform an. Sie soll helfen, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
Das Bundesbauministerium teilte den Start am 29. September 2026 mit. Die Plattform ist Teil des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betrieben. Erreichbar ist sie unter www.wissen-wohnungslosigkeit.de.
Wissen für Kommunen und Praxis
Mehr als 150 kuratierte Inhalte stehen zum Start bereit. Sie behandeln die Prävention von Wohnungslosigkeit, Hilfesysteme und die Wohnraumversorgung. Ein Werkzeugkasten liefert Praxisbeispiele, Checklisten, Mustervereinbarungen, Arbeitshilfen zu „Housing First“ sowie Materialien zur Zusammenarbeit von Kommunen und Wohnungsunternehmen. Auch die Unterstützung junger wohnungsloser Menschen wird aufgegriffen.
Ein interaktives Dashboard macht statistische Informationen zugänglich. Es soll das Ausmaß und die Struktur der Wohnungslosigkeit sichtbar machen und regionale Auswertungen ermöglichen. Netzwerkgruppen und Fortbildungsangebote fördern den fachlichen Austausch. Praxiserfahrungen werden damit auffindbar – und erfolgreiche Lösungen können leichter von einer Kommune in die nächste wandern.
Fachlich betreut und weiterentwickelt wird die Plattform durch die beim BBSR eingerichtete Kompetenzstelle Wohnungslosigkeit. Sie bündelt Informationen, berät, vernetzt beteiligte Akteure und unterstützt Modellvorhaben sowie Facharbeitsgruppen. Geplant sind Arbeitsgruppen zu Wohnraum, Prävention, Hilfen, Hilfesystemen und Notversorgung. Auch Empfehlungen für Standards in Notunterkünften sollen die Akutversorgung verbessern.
Was als Wohnungslosigkeit gilt
Nach dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz gelten Menschen als wohnungslos, wenn sie kein rechtlich abgesichertes Nutzungsrecht an einer Wohnung haben oder ihnen aus anderen Gründen keine Wohnung zur Verfügung steht. Dazu zählen Menschen in Notunterkünften oder Wohnheimen ebenso wie Personen bei Freunden oder Verwandten, in Frauenschutzeinrichtungen, als Selbstzahler in günstigen Beherbergungsbetrieben oder als anerkannte Geflüchtete in Asylunterkünften.
Länder und Kommunen sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen menschenwürdig unterzubringen. Der Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit wurde am 24. April 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Er ist ein bundesweiter Handlungsleitfaden für Maßnahmen bis 2030. Bund, Länder, Kommunen sowie Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft beraten die Umsetzung gemeinsam – ebenso Menschen mit eigener Erfahrung von Obdach- oder Wohnungslosigkeit.
Der Aktionsplan umfasst laufende und geplante sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen des Bundes, Maßnahmen der Länder, ein Verfahren zur weiteren Zusammenarbeit und Evaluation sowie Schritte zur Prävention von Wohnungsverlusten. Mit ihm wurde außerdem das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit gestartet. Staatliche und nichtstaatliche Akteure entwickeln dort jährliche Arbeitsprogramme und begleiten die Umsetzung der Empfehlungen.
Der Handlungsdruck reicht weit über Deutschland hinaus: FEANTSA und die Fondation pour le Logement des Défavorisés schätzten, dass 2024 mindestens 1,3 Millionen Menschen in Europa ohne Wohnung waren. Für Deutschland erfasst der zweite gesamtdeutsche Wohnungslosenbericht, der am 8. Januar 2025 veröffentlicht wurde, drei Gruppen: kommunal untergebrachte wohnungslose Menschen, verdeckt Wohnungslose bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten sowie Menschen ohne sichere Unterkunft.
Für 2024 wurden rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe, rund 60.400 verdeckt Wohnungslose und rund 47.300 Menschen ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften erfasst. Unter Berücksichtigung von rund 15.600 möglichen Doppelerfassungen wird die Gesamtzahl der Wohnungslosen auf rund 531.600 geschätzt. Der nächste Wohnungslosenbericht soll turnusgemäß Ende 2026 erscheinen.
Wohnraum, Wohngeld und Prävention
Mehr bezahlbarer Wohnraum gilt als wichtiger Baustein. Für den sozialen Wohnungsbau sind von 2022 bis 2028 Bundesfinanzhilfen von 21,65 Milliarden Euro vorgesehen. Die Länder kofinanzieren diese Mittel; dadurch soll erfahrungsgemäß insgesamt etwa die doppelte Summe in den sozialen Wohnungsbau fließen.
Auch beim Wohngeld hat sich einiges bewegt. Die Wohngeld-Plus-Reform trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das durchschnittliche Wohngeld stieg von 191 auf 297 Euro, also um 55 Prozent. Der Empfängerkreis wuchs um rund 552.000 auf knapp 1,2 Millionen Haushalte – ein Plus von 80 Prozent. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld an die Miet- und Preisentwicklung angepasst. Eine regelmäßige Dynamisierung soll künftig die Entlastung einkommensschwacher Haushalte bei den Wohnkosten sichern.
Für den Wohnungsneubau sollen bessere Rahmenbedingungen sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen werden. Begleitet werden diese Maßnahmen vom „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, das am 27. April 2022 auf Einladung der damaligen Bundesbauministerin Klara Geywitz gegründet wurde. Die Bündnismitglieder verständigten sich auf 187 Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive. Das Bündnis unterstützt die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit und begleitet den Nationalen Aktionsplan.
Ein Ressortforschungsprogramm und ein Internet-Dashboard sollen zusätzlich Wissen bereitstellen beziehungsweise die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans transparent darstellen. Nach dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz muss die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen.
Arbeit des BBSR
Im BBSR befasst sich das Referat „Strategien und Instrumente gegen Wohnungslosigkeit“ mit dem Thema an der Schnittstelle von Wohnungsmarkt, Sozialpolitik und Stadtentwicklung. Wohnungslosigkeit wird dort als strukturelles Problem beschrieben: Ungleich verteilte Einkommen und fehlender bezahlbarer Wohnraum erhöhen das Risiko eines Wohnungsverlusts. Forschung und Wissenstransfer, der Aufbau nationaler, europäischer und internationaler Netzwerke sowie eine bessere Informationsgrundlage gehören zu den Aufgaben.
Die 2024 eingerichtete Kompetenzstelle Wohnungslosigkeit (WOLO) ist in diesem Referat angesiedelt und unterstützt die Umsetzung des von der Bundesregierung initiierten Nationalen Aktionsplans. Sein Leitmotiv lautet „gemeinsam für ein Zuhause“. Jährliche Arbeitsprogramme sollen den nach dem Kabinettsbeschluss mit verschiedenen Partnern umzusetzenden Plan konkretisieren.
Zu den laufenden und geplanten Arbeiten zählen die Konzeption und der Aufbau der Nationalen Wissensplattform, die Förderung des nationalen und internationalen Wissenstransfers, der Aufbau eines Ressortforschungsprogramms, die Konzeption und Betreuung von Forschungsprojekten sowie die Mitwirkung am Wohnungslosenbericht des Bundes. Hinzu kommen Facharbeitsgruppen, Fachwerkstätten, ein Lenkungskreis, das Nationale Forum, europäische Gremien und bilaterale Austauschformate.
Die kommissarische Leitung, wahrgenommen durch AL WB, ist mit N.N. angegeben. Kontakt: matthias.waltersbacher@bbr.bund.de. Stellvertretung ist Eva Schweitzer, Tel. +49 228 99401-1654, eva.schweitzer@bbr.bund.de. Im Team arbeiten Ute Birk, Tel. +49 228 99 401-1242, ute.birk@bbr.bund.de, Finja Hinrichs, Tel. +49 228 99 401-1663, finja.hinrichs@bbr.bund.de, Kristina Schmitz, Tel. +49 228 99401-1621, kristina.schmitz@bbr.bund.de, Eva Schweitzer, Marie-Claire Seppelt, Tel. +49 228 99401-2316, marie-claire.seppelt@bbr.bund.de, Friederike Vogel, Tel. +49 228 99401-1593, friederike.vogel@bbr.bund.de, Dr. Jacqueline Warth, Tel. +49 228 99401-1672, jacqueline.warth@bbr.bund.de, und Marcel Wittersheim, Tel. +49 228 99401-2206, marcel.wittersheim@bbr.bund.de.
