Berlin steht vor einem politischen Kraftakt: Die Linkspartei hat die Wahl zum Abgeordnetenhaus mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen gewonnen und will mit ihrer Spitzenkandidatin Elif Eralp erstmals das Amt der Regierenden Bürgermeisterin übernehmen. Die Wahl fand am 20. September 2026 statt. Nach ersten Gesprächen verständigte sich die Linke mit Grünen und SPD auf einen „gemeinsamen Weg“; offizielle Sondierungen sollen jedoch erst beginnen.

Im Zentrum des Wahlkampfs stand die Wohnungsnot. Die Angebotsmieten sind seit 2014 nahezu doppelt so hoch, innerhalb von zehn Jahren stiegen sie in Berlin um 69 Prozent. Für viele Mieter ist das keine Statistik, sondern der Moment, in dem am Monatsende kaum noch Luft bleibt.

Volksentscheid soll umgesetzt werden

Die Linke will den Volksentscheid von 2021 zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne umsetzen. Eralp bezeichnete das Vorhaben als zentrales wohnungspolitisches Ziel und erklärte, die Partei werde es nicht aufgeben. Vorgesehen ist, rund 240.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne gegen Entschädigung zu vergesellschaften. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ nennt rund 220.000 Wohnungen von etwa zehn Unternehmen.

Das Modell richtet sich gegen private Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Zu den größten betroffenen Vermietern gehören Vonovia und deren Tochtergesellschaft Deutsche Wohnen. Zusammen verfügen beide in Berlin und Umgebung über rund 138.000 Wohnungen. Eine entschädigungslose Enteignung ist nicht vorgesehen: Die Bestände sollen gegen Entschädigung in eine gemeinwirtschaftliche Struktur überführt werden.

Beim Volksentscheid am 26. September 2021 stimmten 1.035.950 Menschen dafür. Das waren 57,6 Prozent der Teilnehmenden und 42,3 Prozent aller Stimmberechtigten; 39,8 Prozent stimmten dagegen. Umgesetzt wurde der Entscheid bislang nicht. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission prüfte zunächst die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt grundsätzlich, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Die Expertenkommission kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass Artikel 15 weiterhin anwendbar ist und eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände grundsätzlich verfassungsgemäß möglich wäre. Wie ein Gesetz genau aussehen müsste, welche Unternehmen betroffen wären und was als angemessene Entschädigung gilt, ist offen. Ein entsprechendes Gesetz dürfte voraussichtlich vor Gericht landen.

Milliardenfrage und Streit um den Neubau

Bei den Kosten gehen die Vorstellungen weit auseinander. SPD-Vertreter nannten etwa 20 Milliarden Euro, im Wahlkampf war teilweise von 20 bis 30 Milliarden Euro die Rede. Rouzbeh Taheri, Linken-Abgeordneter und Mitinitiator der Initiative, rechnet mit etwa 10 bis 14 Milliarden Euro. Er schlägt vor, die Summe langfristig über Anleihen und Mieteinnahmen der Bestände zu finanzieren. Die rechtlich erforderliche Entschädigungssumme steht aber noch nicht fest.

Die Linke verspricht sich von gemeinwirtschaftlichen Strukturen mehr Kontrolle über die Mieten. Der Einfluss börsennotierter Wohnungskonzerne auf den Berliner Mietmarkt soll sinken, Mieterhöhungen sollen weniger von den Renditeerwartungen privater Eigentümer abhängen. Die Wohnungen blieben nach Darstellung der Befürworter auf dem Markt – nur Eigentümer und Eigentumsform würden wechseln.

Der Einwand der Kritiker ist allerdings nicht kleinzukriegen: Bis 2040 werden nach aktuellen Berechnungen etwa 211.000 zusätzliche Wohnungen benötigt. Vonovia argumentiert, eine Vergesellschaftung schaffe keine einzige zusätzliche Wohnung. CDU, CSU und Vertreter der Immobilienwirtschaft warnen vor negativen Folgen für Investitionen und Neubau. Ob Investoren tatsächlich abgeschreckt würden, ist umstritten. BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner sagte, bei einer Umsetzung werde in Berlin ihrer Einschätzung nach weniger oder gar nicht mehr investiert. Unternehmen könnten Investitionen an andere Orte verlagern oder die Stadt verlassen. Das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen könne stark beschädigt werden.

Gönner räumte zugleich ein, dass es in Berlin ein Wohnungsproblem gibt und die Forderung nach Enteignung für manche Wähler wie eine einfache Lösung wirken kann. Sie warnte aber, die Vergesellschaftung werde die Wohnungsnot eher vergrößern als lindern, wenn dadurch der Wohnungsbau beeinträchtigt werde.

Nach der Wahl gerieten Aktien großer Immobilienunternehmen unter Druck, besonders die Vonovia-Aktie. Neben den Zinsen wurde auch die wieder aufgeflammte Vergesellschaftungsdebatte als Belastungsfaktor genannt. Sollte Berlin den Schritt tatsächlich gehen, könnte das bundesweit als Präzedenzfall für andere Länder dienen.

Koalition mit Sprengstoff

Die Grünen stehen einer Vergesellschaftung grundsätzlich offen gegenüber, verweisen aber auf ungeklärte Rechts- und Finanzierungsfragen. Die SPD lehnt das Vorhaben auf Bundes- und Landesebene ab, vor allem wegen der möglichen Entschädigungskosten. Damit liegt der Konflikt schon auf dem Tisch, bevor die Koalitionsverhandlungen überhaupt richtig begonnen haben.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach sich gegen eine linke Landesregierung aus und plädierte für ein Bündnis von SPD und Grünen mit der CDU. CDU und CSU fordern zudem bundesrechtliche Regelungen, die eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände durch Länder erschweren oder verhindern. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, entsprechende rechtliche Möglichkeiten prüfen beziehungsweise vorantreiben zu wollen. Ob ein Bundesgesetz ein Berliner Vergesellschaftungsgesetz verhindern könnte, müsste selbst verfassungsrechtlich geklärt werden.

Das Wahlergebnis von 2026 ist jedenfalls kein neuer Volksentscheid über dieses Einzelthema. Neuere Umfragen ergaben vor der Wahl nur noch rund 37 Prozent Zustimmung zur konkreten Vergesellschaftung. Offen bleiben die aktuelle Zustimmung zu einem konkreten Gesetz, die Finanzierung, eine Koalitionsmehrheit und mögliche Gerichtsentscheidungen. Sicher ist bislang: Rund 220.000 Wohnungen könnten betroffen sein, der Volksentscheid von 2021 wurde angenommen, und die Expertenkommission hält eine Vergesellschaftung grundsätzlich für verfassungsrechtlich möglich.

Antisemitismusvorwürfe und innerparteiliche Bedingungen

In der bundesweiten Debatte wird der Linken außerdem Antisemitismus vorgeworfen. Anlass waren die Anwesenheit eines Clan-Angehörigen und eines Israelkritikers bei einer Wahlparty. Kritiker werfen der Partei daneben vor, mit der Vergesellschaftung den Wohnungsbau abzuwürgen sowie durch Pläne zur Abschaffung des Verfassungsschutzes und des Vermummungsverbots Extremismus und Kriminalität zu begünstigen.

In einem offenen Brief erklärten 150 Berliner Jüdinnen und Juden, die Antisemitismusvorwürfe gegen die Linke würden teilweise politisch instrumentalisiert. Kritik an israelischer Politik werde dadurch pauschal mit Antisemitismus gleichgesetzt. Zu den Erstunterzeichnern gehören Schriftsteller, Ärzte und Rabbiner.

Als mögliche Voraussetzung für eine Regierung unter Elif Eralp steht deshalb im Raum, dass sie radikale Kräfte aus der Partei entfernt und Extremismus offen bekämpft. Gleichzeitig müsste sie die Grünen bei der Wohnungsfrage halten und die SPD von einem Projekt überzeugen, das diese auf Landes- und Bundesebene ablehnt. Dazwischen liegen Milliarden, ein nicht umgesetzter Volksentscheid und sehr viele Berliner Wohnungsschlüssel.