Die geplante Bundeswohnungsbaugesellschaft von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) steht vor einer hohen verfassungsrechtlichen Hürde. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass für eine Gesellschaft, die Bauprojekte plant, in Auftrag gibt oder selbst umsetzt, voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre.

Der Knackpunkt liegt in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Für das Wohnungswesen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Der Bund kann diese Zuständigkeit nicht ohne Weiteres übernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele umzusetzen. Auch eine GmbH oder eine andere privatrechtliche Gesellschaft würde daran nichts ändern.

Grundgesetzänderung wäre der schwierige Weg

Nach der Föderalismusreform wurde der soziale Wohnungsbau ausdrücklich den Ländern übertragen. Eine Rückübertragung der Zuständigkeit auf den Bund würde laut Gutachten eine Verfassungsänderung erfordern. Dafür wären Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat notwendig.

Im Bundestag wären neben den Regierungsfraktionen also zusätzliche Stimmen aus der Opposition erforderlich, etwa von Linken oder AfD. Gleichzeitig hat die Unionsfraktion gegenüber beiden Parteien einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Politisch ist das, vorsichtig gesagt, kein kleiner Stolperstein.

Ganz ausgeschlossen ist Bundesengagement im Wohnungsbau allerdings nicht. Der Bund darf laut Gutachten bereits jetzt Wohnungen für den eigenen Bedarf errichten, Liegenschaftsvermögen verwerten und den Ländern Finanzhilfen gewähren.

Der Linken reichen diese Möglichkeiten nicht. Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linken und Vorsitzende des Bauausschusses, erklärte, der Bund könne unter dem Vorwand des Wohnungsbaus lediglich Kasernen für Soldaten errichten. Ihre Partei fordert eine Wohnungsbaugesellschaft, die sozial und gemeinnützig Wohnungen baut und vermietet – und nicht privaten, profitorientierten Interessen dient.

Das Bundesfinanzministerium ließ offen, ob die im Gutachten genannte Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung das Vorhaben infrage stellt. Ein Sprecher verwies auf laufende Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und wollte sich derzeit nicht weiter äußern.

Sozialer Wohnungsbau bleibt Ländersache

Parallel zur politischen Debatte plant die Bundesregierung für die Wohnungspolitik bis 2029 insgesamt 23,5 Milliarden Euro für die Länder ein. Das Geld soll in neuen bezahlbaren Wohnraum fließen, Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen und die Modernisierung bestehender Wohnungen ermöglichen.

Hinter den Förderprogrammen stehen ziemlich handfeste Ziele: Beschäftigte wie Busfahrer oder Pflegekräfte sollen am Arbeitsort wohnen können. Ältere Menschen sollen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, Familien geeigneten Wohnraum finden. Der soziale Wohnungsbau besteht seit 1950 und wird als Instrument zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums fortgeführt.

Gefördert werden Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen ebenso wie Studierendenwohnheime, Wohnungen für Auszubildende, preiswertes Wohnen in Innenstädten sowie Neubau und Modernisierung. Auch barrierearme und bedarfsgerechte Wohnungen gehören dazu.

Wie unterschiedlich solche Projekte aussehen können, zeigen Beispiele aus den Ländern. In Mainz wird die denkmalgeschützte ehemalige Kommissbrotbäckerei eines Garnisonsbäckerei-Ensembles umgenutzt und durch Neubauten ergänzt. Geplant sind Wohnungen und Gewerbeflächen.

In Hannover-Limmer entsteht mit der Villa ganZ mietpreisgebundener Wohnraum für Alleinerziehende und Alleinlebende. Das neue Quartier umfasst im ersten Bauabschnitt insgesamt 550 Wohneinheiten. In Bremen verbindet der Ellener Hof günstigen Wohnraum mit pädagogischer Begleitung für Auszubildende. Das Projekt wird als Inklusionsbetrieb geführt und umfasst außerdem Wohnungen für Studierende, Familien, ältere und sozial benachteiligte Menschen.

In Aachen ist das Studierendenwohnheim Nizzaallee bereits 2022 fertiggestellt worden. Das fünfgeschossige Gebäude bietet möblierte Ein- und Zwei-Personen-Apartments, eine All-inclusive-Miete, Gemeinschaftsräume und begrünte Dachflächen. Ebenfalls in Aachen sind nahe dem Hauptbahnhof 187 geförderte Wohneinheiten sowie frei finanzierter Wohnraum geplant, darunter 80 Wohnungen und 112 Wohnplätze für Studierende und Auszubildende.

Vom sanierten Bestand bis zum neuen Quartier

Im Brandenburgischen Viertel in Eberswalde sind neun von elf Objekten saniert. Zu den Maßnahmen zählen energetische Modernisierung, neue Gebäudetechnik, Aufzüge, Gemeinschaftsräume und neugestaltete Außenanlagen. Die Sanierung wird fortgesetzt.

In Niebüll wurde 2023 in der Rathausstraße 27 ein Housing-First-Projekt realisiert. Es bietet bedingungslose Wohnraumversorgung und wohnbegleitende Hilfen. Gefördert wurde es als erstes Vorhaben über ein schleswig-holsteinisches Sonderprogramm für besondere Bedarfsgruppen; die Bewilligungsmiete beträgt 8,50 Euro.

Auf einem ehemaligen Siemens-Areal in Frankfurt am Main wächst seit 2022 das Schönhof-Viertel. Dort entstehen Wohnungen, eine Grundschule, Kitas, Einzelhandel, Gewerbe und ein Studierendenhostel. Zwei Drittel der Wohnungen sind Mietwohnungen, davon rund 30 Prozent öffentlich gefördert.

In Ilmenau wird ein Gebäude aus den 1960er-Jahren kernsaniert und energetisch modernisiert. Vorgesehen sind Ein- und Zweiraumwohnungen für 102 Studierende, außerdem eine Aufstockung in Holzbauweise. In Kiel entsteht auf einem ehemaligen Industrie- und Werftstandort das gemischte Hörn-Areal. Im Projekt „PluSWohnen“ wurde dort eine inklusive Wohngruppe für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen.

Auch für ältere Menschen gibt es konkrete Vorhaben. In Garmisch-Partenkirchen schufen Neubau und Sanierung des denkmalgeschützten Alten Finanzamts 24 barrierefreie Wohnungen für 33 Seniorinnen und Senioren. Die Nettokaltmieten im Neubau liegen je nach Wohnungsgröße und Einkommen zwischen 220 und 465 Euro.

Am Ryck in Greifswald entsteht auf 7,5 Hektar ein gemischtes Quartier nahe Innenstadt und Ryck. Beteiligt sind unter anderem die Kommune, Genossenschaften, ein kommunales Wohnungsunternehmen, Baugruppen und Bauträger. Soziale Mischung ist dort ein Planungsgrundsatz.

In Ludwigshafen entstehen am Erfurter Ring auf rund 15.000 Quadratmetern acht Mehrfamilienhäuser mit 146 Wohnungen. 20 Wohnungen werden barrierefrei und rollstuhlgerecht gebaut. In Hamburg-Winterhude wiederum sind im Pergolenviertel auf 27 Hektar rund 1.700 Wohnungen in zehn Baufeldern vorgesehen – darunter Miet- und Eigentumswohnungen, Studierendenwohnungen, Baugemeinschaften sowie Pflege- und Assistenz-Wohngemeinschaften.

Im Lichtenrader Quartier entstehen in der Alten Mälzerei 78 miet- und belegungsgebundene Wohnungen sowie Arbeits-, Bildungs- und Gemeinschaftsflächen. Geplant sind außerdem öffentliche Plätze, Gemeinschaftsräume und ein Kiezschwimmbad.

In Leipzig realisierte eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft mit dem Projekt „inklusiv LEben“ 13 barrierefreie, mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen. Das Vorhaben verbindet sozialen Wohnungsbau mit gemeinschaftlichem, inklusivem und generationsübergreifendem Wohnen.

Am Gerstenring in Büchen entsteht ein Quartier mit 90 Wohnungen in sechs Gebäuden. Vier Gebäude werden im sozialen Wohnungsbau errichtet. Die Wohnungen sind barrierefrei erschlossen, werden mit Wärmepumpen beheizt und erhalten begrünte Dächer sowie Photovoltaikanlagen. Die Sozialwohnungen entsprechen dem KfW-Standard 55, die frei finanzierten Wohnungen dem Standard 40.

Bezahlbarer Wohnraum braucht langen Atem

Die Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus reicht über die einzelne Wohnung hinaus. Langfristig bezahlbarer Wohnraum hält Mieten erschwinglich, gemischte Quartiere bringen Miet- und Eigentumswohnungen zusammen. Barrierearme und bedarfsgerechte Wohnungen helfen Menschen, die sonst am Markt schnell durchs Raster fallen.

Auch für die nachhaltige Quartiersentwicklung spielt die Förderung eine Rolle. Wohnheime für Auszubildende und Mitarbeitendenwohnen können die Fachkräftesicherung unterstützen. Für die Bauwirtschaft bedeutet langfristige Förderung mehr Planungssicherheit; kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie private Vermieter erhalten Investitionsmöglichkeiten. Einkommensschwächere Haushalte können zudem beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden.

Die Städtebauförderung besteht seit mehr als 50 Jahren. Gemeinsam mit der sozialen Wohnraumförderung soll sie die Lebens- und Aufenthaltsqualität verbessern und funktionierende Nachbarschaften schaffen. Das klingt auf dem Papier recht nüchtern. Vor Ort geht es dann um Aufzüge, warme Wohnungen, kurze Wege, einen Platz zum Sitzen – und um die Frage, ob man sich die eigene Wohnung auch im nächsten Jahr noch leisten kann.