Auf der Fläche zwischen Hans-Preißinger-Straße und Schäftlarnstraße, nahe dem Kulturzentrum Gasteig HP8, soll das FlaucherQuartier entstehen. Bundesbauministerin Verena Hubertz besichtigte das geplante Quartier der Stadtwerke München (SWM). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung stellte das Vorhaben gemeinsam mit den SWM als Praxisbeispiel für den „Bauturbo“ vor.

Geplant sind rund 210 Wohnungen, überwiegend für Beschäftigte der Daseinsvorsorge beziehungsweise für SWM-Mitarbeitende. Dazu kommt eine Kindertageseinrichtung mit Krippe und Kindergarten. Das Areal südlich der Isarphilharmonie soll künftig für Wohnzwecke genutzt werden. Im südlichen, mittel- bis kurzfristig freiwerdenden Bereich soll trotz einer längerfristigen Zwischennutzung zunächst der Wohnungsbau beginnen.

Baurecht soll schneller entstehen

Der Bauturbo ist seit dem 30. Oktober 2025 als Sonderregelung in § 246e Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Er beruht auf dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“. Kommunen können damit unter bestimmten Voraussetzungen befristet von Vorgaben des Bauplanungsrechts abweichen. Wenn ein Wohnbauprojekt den städtebaulichen Zielen der Stadt entspricht, kann sogar auf ein Bebauungsplanverfahren verzichtet werden. Bestätigt wird das durch eine gemeindliche Zustimmung.

München stimmte im ersten Halbjahr 2026 dem Einsatz des Bauturbos für rund 2.100 Wohnungen zu. Baugenehmigungen sollen dafür in Kürze erteilt werden. Nach Angaben der Beteiligten kann das Baurecht im FlaucherQuartier etwa zwei Jahre schneller geschaffen werden als mit einem regulären Bebauungsplanverfahren. Das Projekt gehört zu aktuell 37 Bauturbo-Projekten in München; insgesamt befinden sich dadurch rund 2.100 Wohneinheiten in der Planungspipeline.

Wie die Stadt mit dem Instrument umgeht, legte der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 3. Dezember 2025 fest. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, mögliche Verkürzungen oder Ersetzungen von Bebauungsplanverfahren nach § 246e BauGB zu nutzen. Der neue Paragraf ist zunächst bis zum 31. Dezember 2030 befristet und dient als Experimentierklausel.

Drei Wege durch das Münchner Verfahren

In München werden Bauvorhaben in drei Kategorien eingeteilt. Bei überschaubaren Vorhaben orientiert sich das Planungsreferat am Vorbescheidsverfahren der Lokalbaukommission. Einen Stadtratsbeschluss braucht es dort nicht, die Verwaltung entscheidet.

Projekte mit städtebaulicher Wirkung starten zunächst mit einem Aufstellungsbeschluss des Stadtrats. Nach der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden kann vom Bebauungsplan- zum Baugenehmigungsverfahren gewechselt werden, sofern keine wesentlichen Konflikte bestehen.

Bei planungsbedürftigen Projekten beginnt zunächst ein reguläres Bebauungsplanverfahren. Gibt es nur wenige oder keine Konflikte, kann der Stadtrat später den Wechsel zum Bau-Turbo beschließen. Anschließend läuft das Genehmigungsverfahren bei der Lokalbaukommission.

Für großflächige gemischt genutzte Quartiere, bei fehlender gesicherter öffentlicher Erschließung oder bei komplexen Eigentümerstrukturen soll Baurecht in der Regel weiterhin über klassische Bauleitplanverfahren geschaffen werden. Ganz ohne Planungsarbeit geht es also nicht – der Turbo ist kein Freifahrtschein.

Blockrand, Innenhof und Dachgärten

Der aktuelle Entwurf für das FlaucherQuartier sieht eine geschlossene Blockrandbebauung mit geschütztem Innenhof vor. Der Hof soll weitgehend frei von Unterbauung bleiben und hochwertige Grün- und Freiflächen bieten. Vorgesehen sind außerdem Dachgärten, Photovoltaikanlagen und ein Anschluss an das SWM-Fernwärmenetz.

Die Gebäude sollen seriell und modular errichtet werden. Das soll Kosten und Bauzeit reduzieren und zugleich die Qualität erhöhen. Entstehen soll das Quartier auf einer bereits genutzten und zuvor stark versiegelten innerstädtischen Fläche. In der Entwicklung werden Wohnungsbau, das Umfeld eines Denkmals, eine Kultur-Zwischennutzung und Freiraumqualität miteinander verbunden.

Bei der Anwendung des Bauturbos sollen städtebauliche Qualitäten, Baumschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Stadt prüft außerdem, ob geförderter Wohnraum entsteht und ob Kindertageseinrichtungen erforderlich sind. Beim FlaucherQuartier ist eine Kita mit Krippe und Kindergarten bereits vorgesehen.

Die SWM verfolgen das Ziel, in München bis 2040 insgesamt 4.000 Wohnungen zu schaffen. Ihre Erfahrungen mit dem Bau-Turbo will die Stadt in Gremien auf Landes- und Bundesebene einbringen. Ob das Verfahren tatsächlich überall so flott läuft wie auf dem Papier, wird sich an den einzelnen Vorhaben zeigen. Das FlaucherQuartier ist dafür ein ziemlich konkreter Prüfstein – zwischen Isarphilharmonie, Zwischennutzung und dem Wunsch nach mehr Wohnraum.

Zum rechtlichen Hintergrund gehören weitere Änderungen des BauGB: Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus und zur Erleichterung der Nachverdichtung stehen in § 31 Absatz 3. Im unbeplanten Innenbereich kann nach § 34 Absatz 3b vom Einfügungsgebot abgewichen werden, etwa für Wohngebäude in zweiter Baureihe oder in Innenhöfen. Hinzu kommen gelockerte Anforderungen an den Lärmschutz in der Bauleitplanung und ein verlängerter Schutz vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten nach § 250 BauGB.

Die dritte Quelle, eine PDF der Energieagentur Rheinland-Pfalz zur Novellierung des BauGB und zum Bauturbo, enthält lediglich komprimierte PDF-Rohdaten und keinen lesbaren Nachrichtenartikel. Für das FlaucherQuartier bleibt damit vor allem der Münchner Praxisfall greifbar: eine bereits stark versiegelte Fläche, 210 geplante Wohnungen und ein Verfahren, das im besten Fall zwei Jahre Planungszeit einsparen kann.