Mallorca plant Hafenkontrollen und Ein-Auto-Regel für die Sommersaison 2027
Auf Mallorca nimmt die geplante Begrenzung der Fahrzeugzahl weiter Fahrt auf. Der Inselrat und die spanische Verkehrsbehörde DGT wollen beim Datenaustausch und bei Fahrzeugkontrollen enger zusammenarbeiten. Hintergrund ist ein Gesetz zur Regulierung der Fahrzeuge auf der Insel, das in der kommenden Tourismussaison angewendet werden soll – nach derzeitiger Planung ab der Sommersaison 2027.
Bei einem Treffen in Madrid sprachen Fernando Rubio, Dezernent für Raumordnung, Mobilität und Infrastruktur, und Juan José Ariola, stellvertretender Leiter für Mobilität und Technologie der DGT, vor allem über den Zugang zu Zulassungsdaten. Der Inselrat möchte erkennen können, ob ein Auto außerhalb Mallorcas zugelassen ist, in welcher spanischen Region oder in welchem Land es registriert wurde und ob es sich um ein Residentenfahrzeug oder ein genehmigtes Fahrzeug handelt.
Kontrolle schon an den Häfen
Mit diesen Informationen sollen Fahrzeuge bei der Einreise über die Häfen von Palma und Alcúdia unterschieden werden. Beim Austausch der Daten zur technischen Fahrzeugüberprüfung, der ITV, arbeiten Inselrat und DGT bereits zusammen. Zulassungsdaten werden bislang allerdings noch nicht geteilt.
Die Kontrolle soll nach dem aktuellen Entwurf über Kennzeichenerkennungskameras in den Häfen erfolgen. Seit Ende Juli 2026 arbeitet der Consell außerdem mit den Fährgesellschaften Baleària, Trasmed und GNV zusammen. Die Reedereien sollen täglich melden, wie viele Fahrzeuge ein- und ausgeschifft werden und ob deren Halter Residenten sind. Die Gebühr soll beim Ticketkauf eingezogen werden.
Betroffen wären auswärtige Fahrzeuge: private Autos von Urlaubern, die mit der Fähre kommen, Mietwagenflotten mit Zulassung auf dem Festland, Fahrzeuge von Zweitwohnsitzbesitzern sowie dauerhaft auf Mallorca genutzte Autos mit ausländischem Kennzeichen. Residenten mit Steuersitz auf Mallorca sollen von der Gebühr ausgenommen bleiben. Ein auf Mallorca zugelassenes Fahrzeug zählt nicht zur begrenzten Gruppe.
Gesetz soll 2027 greifen
Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Anfang Juni 2026 beschloss der Inselrat den Gesetzentwurf, Ende Juli wurde er an das Balearen-Parlament übermittelt. PP, PSIB, MÉS per Mallorca und El PI stimmten zu, während Vox sich enthielt. Auf Antrag von PP und PSIB wurden die parlamentarischen Fristen halbiert. Die Verabschiedung wird für Dezember 2026 erwartet, das Inkrafttreten für Anfang 2027. Angewendet werden soll die Regelung ab der Sommersaison 2027.
Schon im Juni hatte das balearische Parlament über eine Beratung im Eilverfahren gesprochen. Die Gesetzesinitiative war vom Inselrat in der Vorwoche endgültig beschlossen worden. PP-Fraktionssprecher Sebastià Sagreras nannte das Vorhaben einen „historischen Vorgang“ und ordnete es in eine Strategie gegen den touristischen Druck auf Mallorca ein. Dazu zählen aus seiner Sicht auch der Stopp neuer Lizenzen für private Ferienwohnungen, schärfere Maßnahmen gegen illegale Ferienunterkünfte und Begrenzungen des Kreuzfahrttourismus.
Der Vorbereitung ging ein mehr als einjähriger Prozess voraus. Seit Frühjahr 2025 führte der Inselrat öffentliche Konsultationen und Gespräche mit Behörden, Reedereien, Mietwagenverbänden, dem Flughafenbetreiber Aena und weiteren Betroffenen. Nach der Sommerpause sollte das Gesetz zu den ersten Vorhaben gehören, die das Parlament behandelt. Die PP strebte eine endgültige Verabschiedung spätestens im Februar 2027 an.
Wie viele Autos verträgt die Insel?
Über eine mögliche Obergrenze für die Zahl der Fahrzeuge auf Mallorca wurde ebenfalls beraten. Laut Rubio soll sie anhand technischer Kriterien festgelegt werden. Eine im Juli beauftragte Studie eines auf Mobilitätsplanung spezialisierten Unternehmens soll die Belastungsgrenze der Straßen ermitteln. Daraus soll die konkrete Höchstzahl abgeleitet werden.
Der Druck ist leicht zu spüren, sobald sich auf den Zufahrten die Blechlawinen schieben: In Spitzenzeiten sind laut Mietwagenverband bis zu 950.000 Fahrzeuge gleichzeitig auf Mallorcas Straßen unterwegs – bei rund 970.000 Einwohnern. Nach Angaben des Consell kamen 2023 mehr als 400.000 Fahrzeuge über den Seeweg auf die Insel. Im Sommer sind etwa 100.000 Mietwagen im Umlauf.
Eine Studie des Inselrats aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass das Straßennetz vor allem während der Urlaubssaison seine Belastungsgrenzen überschreitet. Die PSIB begründet ihre Unterstützung für das beschleunigte Verfahren mit wachsender Verkehrsüberlastung, Einbußen bei der Lebensqualität und Umweltbelastungen. Vox hält die Probleme zwar ebenfalls für gravierend, lehnt Beschränkungen aber ab und fordert zusätzliche Straßeninfrastruktur sowie mehr Parkplätze. Nach Angaben der Partei zeigt ein Gutachten des Inselrats, dass rund 80 Prozent des Verkehrsaufkommens von Inselbewohnern verursacht werden.
Més per Mallorca äußerte Zweifel am Zeitplan. Sprecher Lluís Apesteguia erwartet ein langwieriges Verfahren und eine Verabschiedung frühestens in mehreren Monaten. Auch mögliche Verkehrsbeschränkungen an stark frequentierten Orten waren Thema. Als Beispiel gilt Formentor, wo solche Maßnahmen bereits bestehen.
Vier Gruppen, vier Regeln
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Urlauber mit eigenem Auto benötigen eine Genehmigung und müssen pro Aufenthalt eine Gebühr entrichten.
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Zweitwohnsitzbesitzer ohne Steuersitz auf Mallorca dürfen höchstens ein Auto pro Haushalt halten. Dieses muss auf Mallorca zugelassen sein.
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Mietwagenunternehmen mit auf dem Festland zugelassenen Flotten werden in die Obergrenze einbezogen; ihre Flottengröße soll reguliert werden.
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Residenten mit ausländischem Kennzeichen zahlen keine Gebühr. Ihre Fahrzeuge hätten allerdings bereits nach geltendem Recht umgemeldet werden müssen.
Für Zweitwohnsitzbesitzer heißt das praktisch: Auf die Ein-Auto-Regel sollte man sich einstellen. Ein überzähliges Fahrzeug müsste vermutlich verkauft oder dauerhaft aufs Festland gebracht werden. Das verbleibende Auto sollte auf Mallorca zugelassen werden und wäre dann nicht gebührenpflichtig. Wer nur gelegentlich kommt, könnte stattdessen einen Mietwagen nehmen.
Residenten mit ausländischem Kennzeichen müssen die Ummeldepflicht schon heute beachten. Durch die Kontrollen in den Häfen könnte sie künftig stärker überprüft werden. Die Regelung gilt 2026 noch nicht; bis zum Inkrafttreten 2027 können Fahrzeuge weiterhin wie bisher nach Mallorca gebracht werden.
Gebühr noch offen
Noch nicht entschieden sind die konkrete Obergrenze, die Gebührenhöhe, mögliche Ausnahmen und Regeln für häufige Überfahrten mit demselben Fahrzeug. Zunächst waren etwa 20 Euro im Gespräch, offiziell festgelegt ist dieser Betrag aber nicht.
Eine Expertengruppe berechnet derzeit die Kosten für Personal, Genehmigungen und Kameratechnik. Finanzdezernent Rafel Bosch weist darauf hin, dass die Gebühr rechtlich nicht höher sein darf als die Verwaltungskosten des Systems. Mehrere hundert Euro pro Fahrzeug wären deshalb voraussichtlich nicht begründbar.
Auf Ibiza und Formentera gelten vergleichbare Beschränkungen bereits seit 2024. Ibiza verlangt einen Euro pro Tag, Formentera sechs Euro pro Tag, mindestens jedoch 30 Euro. Beide Inseln begrenzen zusätzlich die Zahl der Einfahrten pro Saison. Mallorca schaut also nicht völlig ins Blaue hinein – trotzdem bleibt offen, wie das größere System mit seiner hohen Zahl an Häfen, Fahrzeugen und Sonderfällen funktionieren wird.
Die breite politische Unterstützung macht die geplante Regelung wahrscheinlich. Der Start 2027, die Ausnahme für Residenten, die Ein-Auto-Regel bei Zweitwohnsitzen und die Hafenkontrollen gelten als zentrale Bestandteile des Entwurfs. Bei der entscheidenden Zahl und beim Preis ist dagegen noch nichts in Stein gemeißelt.
