Miete II im Bundestag: Warum der ZIA vor weniger Neubau und Sanierungen warnt
Im Deutschen Bundestag hat am 14. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts stattgefunden. Unter dem Namen „Miete II“ soll das Mietrecht an mehreren Stellen verschärft werden. Ziel der Vorlage ist es, Mieter zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) stellt sich diesem Ziel nicht grundsätzlich entgegen. Der Verband fordert jedoch ein ausgewogenes Mietrecht: Sozial bedürftige Mieter sollten gezielt geschützt werden, zugleich müsse privates Kapital für den Wohnungsbau mobilisiert werden. Genau an diesem Punkt sieht der ZIA die geplanten Regelungen kritisch.
Indexmieten im Mittelpunkt der Kritik
Nach Einschätzung des ZIA könnten die vorgesehenen Änderungen Investitionen in den Neubau, den Erhalt bestehender Gebäude und energetische Modernisierungen erschweren. Bei Indexmieten sollen Inflationssteigerungen oberhalb von drei Prozent künftig nur noch zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden können.
Die aktuelle Inflation wird mit 3,3 Prozent und steigender Tendenz angegeben. Für Vermieter bedeutet das aus Sicht des Verbands: Bau-, Material- und Personalkosten steigen weiter, während die Einnahmen zugleich begrenzt würden. Das könne die Vermietung wirtschaftlich unattraktiver machen – und am Ende auch Wohnungssuchende treffen.
Der ZIA warnt deshalb vor ausbleibendem Neubau und verzögerten Sanierungen, wenn der Inflationsausgleich bei den Mieteinnahmen eingeschränkt wird. Gerade beim Wohnungsbau wirken sich solche Entscheidungen nicht erst morgen aus. Manche Vorhaben werden verschoben, andere rechnen sich schlicht nicht mehr.
Mehrere Regelungen geplant
Der Gesetzentwurf umfasst neben den Änderungen bei Indexmieten auch neue Regeln für Möblierungszuschläge. Hinzu kommen Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen sowie Änderungen bei der Schonfristregelung. Damit greift „Miete II“ an mehreren Stellschrauben des Wohn- und Geschäftsraummietrechts an.
Nach Einschätzung des ZIA haben frühere mietrechtliche Eingriffe die Wohnungsmärkte nicht nachhaltig entspannt. Die aktuellen Maßnahmen gingen aus Sicht des Verbands außerdem nicht ausreichend auf die strukturellen Ursachen der Wohnraumknappheit ein. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf bewertet und eigene Verbesserungsvorschläge zu den geplanten Gesetzesänderungen vorgelegt.
Für die Debatte im Wohnungsbau bleibt damit ein schwieriger Spagat: Schutz für Mieter, die Unterstützung brauchen, und zugleich Bedingungen, unter denen privates Kapital weiterhin in neue Wohnungen, den Bestandserhalt und energetische Modernisierungen fließt. Ein Patentrezept liegt nicht auf dem Tisch. Und während in Berlin über Prozentgrenzen, Zuschläge und Fristen beraten wird, warten Wohnungssuchende vor Ort weiter auf passende Angebote.
Der Inhalt der zusätzlich bereitgestellten PDF-Datei besteht aus Rohdaten mit komprimierten Binärdaten. Ein lesbarer Nachrichtenartikel oder auswertbarer Text ist darin nicht enthalten; sachliche Ergänzungen zum Gesetzentwurf lassen sich daraus daher nicht ableiten.
