Am Bahnhof Meiningen hat die Bundespolizei am Donnerstag mehrfach wegen unerlaubter Gleisübertritte einschreiten müssen. Innerhalb eines Nachmittags stellten die Beamten vier Personen im Alter von 16, 18, 21 und 44 Jahren fest, die die Gleise unbefugt überquerten.

Nach Angaben der Bundespolizei waren darunter zwei Deutsche, eine türkische und eine ukrainische Person. Alle vier wurden zu ihrem Verhalten und den damit verbundenen Gefahren belehrt. Außerdem erhielt jede Person eine Verwarnung und muss ein Verwarngeld bezahlen.

Gleise sind keine Abkürzung

Im Bereich des Bahnhofs Meiningen verkehren regelmäßig Personen- und Güterzüge. Dazu kommen Rangierfahrten, die für Außenstehende nicht immer leicht einzuschätzen sind. Nicht jeder Zug hält am Bahnhof; durchfahrende Züge können deshalb mit höherer Geschwindigkeit unterwegs sein.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Züge Hindernissen nicht ausweichen können. Wegen ihres hohen Gewichts benötigen sie teilweise lange Bremswege. Für Reisende und andere unbefugte Personen gelten Gleisanlagen daher als absolute Verbotszone. Das unerlaubte Überqueren kann im schlimmsten Fall tödlich enden – und eine vermeintliche Abkürzung ist dann plötzlich gar keine mehr.

Weitere Fälle in drei Tagen

Auch in den vergangenen drei Tagen registrierte die Bundespolizei am Bahnhof Meiningen vier unerlaubte Gleisüberquerungen. Beteiligt waren eine 20-jährige Deutsche sowie drei Männer aus Algerien und Libyen im Alter von 22, 28 und 40 Jahren.

Die Personen überquerten die Gleise zwischen der Straße „Am Kirchbrunnen“ und dem Bahnhof. Die Bundespolizei belehrte sie über die Gefahren ihres Verhaltens. Alle vier müssen ebenfalls ein Verwarngeld zahlen.

Bundespolizei und Deutsche Bahn weisen darauf hin, dass Züge den Bahnhof Meiningen häufig und mit hoher Geschwindigkeit passieren. Gleisanlagen dürfen von Unbefugten nicht betreten werden. Wer schneller auf die andere Seite will, landet dort also nicht einfach ein paar Minuten früher, sondern setzt sich einer Gefahr aus, die man weder hört noch rechtzeitig einschätzen kann.

Prävention soll regelmäßig aufmerksam machen

Bundespolizei und Deutsche Bahn planen regelmäßige Präventionsmaßnahmen zu den Gefahren. Beide Organisationen informieren außerdem wiederkehrend über die Risiken unerlaubter Abkürzungen über Gleise. Am Ende bleibt für die Einsatzkräfte häufig nur die Kombination aus Belehrung, Verwarnung und Verwarngeld – obwohl jeder Fall auch ganz anders hätte ausgehen können.

Eine sachliche Einordnung anhand der auf der angegebenen Destatis-Seite genannten Eisenbahnunfall-Daten ist hier nicht möglich, da der gelieferte Text offenbar beschädigt oder verschlüsselt und damit nicht lesbar ist.