Wer im September mit der Deutschen Bahn im Fernverkehr unterwegs war, musste viel Geduld mitbringen. Fast jeder zweite Fernzug kam verspätet an. Für eine Reisende wurde daraus eine Ankunft 71 Minuten später als geplant – eine Entschädigung bekam sie trotzdem nicht.

Die Bahn verwies auf einen Haftungsausschluss. Auslöser der Verspätung sei ein Polizeieinsatz gewesen, also ein Ereignis, das durch Dritte verursacht worden sei. Für Fahrgäste klingt das zunächst nach einer Kleinigkeit im Kleingedruckten. Wenn man aber müde am Bahnsteig steht, auf eine Anschlussverbindung starrt und die Minuten verstreichen, fühlt es sich freilich nicht klein an.

Wann externe Ursachen zählen

Seit 2021 müssen Bahnbetreiber in der EU keine Entschädigung zahlen, wenn eine Verspätung auf externe Ursachen zurückgeht. Dazu zählen etwa Starkwetterereignisse, Personen im Gleis oder andere Ursachen außerhalb des Bahnbetriebs.

Nach Angaben des Fahrgastverbands Pro Bahn legte die Deutsche Bahn diese EU-Regelung in den ersten Jahren „sehr kulant“ aus und zahlte in den meisten Fällen trotzdem. Seit Anfang des vergangenen Jahres prüfe die Bahn die Ursachen von Verspätungen nach Darstellung des Verbands genauer.

Eine Bahnsprecherin erklärte dagegen, Entschädigungen entfielen nur, wenn die Verspätung „ausschließlich und zweifelsfrei“ auf eine externe Ursache zurückzuführen sei. Kulanz habe im Zweifel weiterhin Vorrang, betonte sie. Pro Bahn und die betroffene Reisende vermuten allerdings, dass der hoch verschuldete DB-Konzern die bisherigen Entschädigungszahlungen inzwischen als zu hoch bewertet und deshalb anders vorgeht.

156 Millionen Euro im Jahr 2025

Im Jahr 2025 zahlte die Deutsche Bahn 156 Millionen Euro an Entschädigungen aus. Im Vorjahr waren es knapp 40 Millionen Euro mehr. Den Rückgang führt die Bahn nicht auf eine veränderte Kulanzregelung zurück, sondern auf die langen Lokführerstreiks im betreffenden Jahr. Nach Angaben des Unternehmens werden die Entschädigungssummen stark durch Sonderereignisse beeinflusst und schwanken deshalb erheblich.

Ein Blick auf die vorläufigen Septemberwerte 2026 zeigt, warum die Frage nach Entschädigungen für viele Reisende überhaupt so präsent ist: Im DB-Personenverkehr lag die betriebliche Pünktlichkeit bei 87,4 Prozent. DB Regio kam auf 88,2 Prozent, DB Fernverkehr dagegen nur auf 52,4 Prozent. Bei der Reisendenpünktlichkeit erreichte der Fernverkehr 58,6 Prozent.

Fernverkehr bleibt unter Druck

Die Zahlen messen den Anteil pünktlicher Halte an allen Unterwegs- und Endhalten. Als pünktlich gilt ein Zug bei der betrieblichen Pünktlichkeit, wenn er höchstens 5:59 Minuten nach der planmäßigen Ankunftszeit eintrifft. Bei der Reisendenpünktlichkeit zählt die Ankunft am gebuchten Zielbahnhof bis höchstens 14:59 Minuten nach Plan als pünktlich.

Im Vergleich zum September 2025 verbesserte sich der gesamte Personenverkehr von 86,4 auf 87,4 Prozent. Im Fernverkehr sank die betriebliche Pünktlichkeit jedoch von 55,3 auf 52,4 Prozent, die Reisendenpünktlichkeit von 61,9 auf 58,6 Prozent. DB Regio legte von 87,2 auf 88,2 Prozent zu – ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahresmonat. Rund 95 Prozent der Reisenden nutzen Regionalzüge.

Als Belastungen nennt die Bahn das hohe Bauaufkommen an Verkehrsknoten und auf Hauptrouten sowie weiterhin viele Anlagenstörungen. Besonders stark trifft das den langlaufenden Fernverkehr. Zwischen Berlin und Wolfsburg mussten ICE-Züge wegen des schlechten Streckenzustands vielerorts langsamer fahren. Die DB InfraGO startet dort ab Oktober umfangreiche Sanierungsarbeiten – für Pendler zunächst womöglich wieder mit Umwegen, Wartezeiten und dem bekannten Blick auf die Bahnhofsuhr.

Erfasst wurden im September mehr als 800.000 Fahrten von DB-Personenzügen: mehr als 20.000 monatliche Fernverkehrsfahrten und rund 780.000 monatliche Nahverkehrsfahrten einschließlich S-Bahnen. Für die Reisendenpünktlichkeit wertete die Bahn die Reisen von durchschnittlich mehr als 10 Millionen Fernverkehrsreisenden pro Monat aus. Dabei werden unter anderem Anschlüsse, Zugausfälle, Ersatzzüge, Fahrplanänderungen und alternative Verbindungen berücksichtigt.

Die veröffentlichten Werte sind vorläufig. Für jemanden, der nach 71 Minuten Verspätung ohne Entschädigung am Zielbahnhof steht, dürfte diese Fußnote allerdings nur ein schwacher Trost sein.