Für Millionen Pendler wird der Nahverkehr ab Januar 2027 teurer: Das Deutschlandticket kostet dann monatlich 66,80 Euro statt bisher 63 Euro. Der Aufschlag beträgt 3,80 Euro, also rund 6,1 Prozent. Mehr als 14 Millionen Menschen nutzen das Ticket derzeit für Busse, Bahnen und Regionalzüge der 2. Klasse.

Heute, am 30.09.2026, steht damit bereits die nächste Preisstufe fest. Eingeführt wurde das Deutschlandticket im Mai 2023 als Nachfolger des 9-Euro-Tickets für 49 Euro im Monat. Im Januar 2025 stieg der Preis auf 58 Euro, im Januar 2026 auf 63 Euro. Seit dem Start summiert sich die Erhöhung somit auf 17,80 Euro.

Erstmals entscheidet eine Preisformel

Bisher legten Bund und Länder den Preis per politischem Beschluss fest. Künftig wird er jährlich anhand festgelegter Faktoren angepasst, ohne dass für die konkrete Höhe jedes Mal ein neuer politischer Beschluss nötig ist. Den Preis von 66,80 Euro soll der Koordinierungsrat von Bund und Ländern festgelegt haben.

Grundlage ist ein automatisiertes Berechnungsverfahren mit einem Kosten- und einem Wertfaktor. Der Kostenfaktor berücksichtigt unter anderem Personal-, Energie- und weitere Betriebskosten der Verkehrsunternehmen. Beim Wertfaktor fließen die staatlichen Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern sowie die Einnahmen aus dem Deutschlandticket ein. Der Kostenindex umfasst Personal, Energie und allgemeine Kosten.

Die staatliche Förderung ist begrenzt, während die Betriebskosten steigen. Genau dort liegen die wesentlichen Gründe für die neue Preisrunde: höhere Löhne, teurere Energie und weitere laufende Kosten. Die Formel soll die Entwicklung stärker abbilden und die Finanzierung langfristig planbarer machen. Frühere Prognosen lagen etwas niedriger; die Deutsche Umwelthilfe hatte mit 66,40 Euro gerechnet.

Bund und Länder haben die Finanzierung bis Ende 2029 gesichert. Der Bund stellt dafür mehrere Milliarden Euro bereit. Trotzdem kritisieren Fahrgast- und Umweltverbände die erneute Erhöhung und pochen auf einen dauerhaft bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr. Wie es danach weitergeht, hängt unter anderem von Personal-, Energie- und Betriebsmittelkosten sowie den Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern ab.

Wo das Ticket gilt – und wo nicht

Das Deutschlandticket gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr: in U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen sowie in Regionalzügen wie IRE, RE und RB. Auch bestimmte Fähren des öffentlichen Nahverkehrs sind dabei, etwa in Hamburg und zwischen Berlin und dem Wannsee. Sogar der Lufthansa-Express-Bus zum Münchner Flughafen kann genutzt werden.

ICE, IC und EC bleiben ausgeschlossen, ebenso FlixTrain und andere Fernverkehrszüge sowie private Fernreisebusse. Eine Ausnahme gibt es auf der Strecke Rostock–Stralsund, sofern der jeweilige Zug für den Nahverkehr freigegeben ist. Bei einigen von DB Fernverkehr betriebenen RE-Zügen wird das Ticket auf bestimmten Streckenabschnitten nicht anerkannt. Vor der Fahrt lohnt deshalb ein Blick in die DB-Navigator-App – ein kleiner Handgriff, der später Ärger ersparen kann.

In grenznahen Gebieten reicht die Gültigkeit teilweise über Deutschland hinaus. Das betrifft unter anderem Salzburg und Kufstein in Österreich, Basel und Schaffhausen in der Schweiz, Świnoujście in Polen sowie Venlo in den Niederlanden. Weitere freigegebene Strecken gibt es in Dänemark, Frankreich, Österreich, Polen und Tschechien. Von Rheinland-Pfalz aus können VRT-Züge nach Luxemburg genutzt werden. Auch einzelne Buslinien akzeptieren das Ticket, etwa die ASEAG-Linie 24 nach Kelmis in Belgien.

Wer eine Fernverkehrsverbindung mit dem Deutschlandticket kombiniert, braucht für den Fernverkehr ein separates Ticket. Bei einem verpassten Anschluss entfällt die Zugbindung einer gebuchten Fernverkehrsfahrkarte nicht automatisch. Wer also mit einem zuggebundenen Sparpreis unterwegs ist, kann nicht einfach kostenlos den späteren Zug nehmen. Durchgängige Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr bestehen ebenfalls nicht; Mehrkosten für die Weiterfahrt nach einem verpassten Anschluss müssen Reisende selbst tragen.

Abo, Kündigung und Entschädigung

Das Deutschlandticket gibt es ausschließlich als monatliches Abo und jeweils für den Kalendermonat. Es verlängert sich automatisch, wenn es nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat erfolgen. Wer erst zur Monatsmitte einsteigt, zahlt meist trotzdem den vollen Monatspreis.

Erhältlich ist das Ticket über Apps, bei der Deutschen Bahn, bei regionalen Verkehrsunternehmen, online am Computer oder persönlich an stationären Verkaufsstellen. An Fahrkartenautomaten werden Abos meist nicht angeboten. Das Ticket kommt als Chipkarte oder Handyticket, bei fast allen Anbietern ist ein eigenes Nutzerkonto nötig. Der Startmonat kann meist flexibel gewählt werden. Über die Deutschlandticket-App lassen sich zusätzliche Angebote wie Bike- oder E-Scooter-Sharing verknüpfen.

Das Ticket ist nicht übertragbar. Kinder unter sechs Jahren brauchen keines. Bei mindestens 60 Minuten Verspätung, Zugausfall oder Streik kann eine Entschädigung beantragt werden. Für das Deutschlandticket beträgt die Pauschale in der 2. Klasse 1,50 Euro. Ausgezahlt werden Beträge unter vier Euro wegen einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht. Mehrere Verspätungen ab 20 Minuten können gesammelt eingereicht werden; für viele Verkehrsverbünde übernimmt die Deutsche Bahn die Bearbeitung.

Jobticket, Studium und Fahrrad

Das Deutschlandticket kann als Jobticket angeboten werden. Bezuschusst der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent, kommen vom Bund weitere fünf Prozent hinzu. Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Verkehrsunternehmen, die Abrechnung wird individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart. Das Jobticket soll künftig 63,46 Euro kosten.

Für Studierende steigt das Semesterticket auf 40,08 Euro. Schülerinnen und Schüler sollten prüfen, ob sich das Deutschlandticket gegenüber regionalen Angeboten tatsächlich lohnt – je nach Tarifgruppe kann die Antwort unterschiedlich ausfallen.

Beim Fahrrad wird es, wie so oft im Nahverkehr, etwas kleinteilig: In einigen Bundesländern ist die Mitnahme kostenlos, andernorts braucht man ein zusätzliches Fahrradticket. Die Fahrradtageskarte der Deutschen Bahn im Nahverkehr kostet derzeit 7,50 Euro. Entscheidend sind die Regeln des Verkehrsverbunds, in dem die Fahrt stattfindet. Eine kostenlose Fahrradmitnahme dort gilt nicht automatisch im ganzen Bundesgebiet.

Auch beim Bezahlen gibt es eine Stolperfalle. Einige Anbieter akzeptieren bei der Abo-Bestellung nur deutsche IBANs. Eine deutsche IBAN beginnt mit „DE“ und hat 20 Ziffern. Über die Deutsche-Bahn-Webseite kann das Abo jedoch auch mit einem ausländischen Konto bestellt werden. Beim nächsten Monatswechsel wird sich an den Bahnsteigen und in den Apps dann vor allem eine Zahl bemerkbar machen: 66,80 Euro.