Für Fahrgäste im sächsischen Regionalverkehr wird es ab dem Fahrplanwechsel im Dezember ungemütlich: Dann sollen weniger Zugverbindungen angeboten werden. Der Grund liegt nicht in fehlenden Lokführern oder kaputten Zügen, sondern in einer juristischen Entscheidung mit ziemlich weitreichenden Folgen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Trassenpreisbremse im Frühjahr für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Berechnung der Entgelte für die Nutzung der Bahnschienen nicht mit EU-Recht vereinbar, weil sie zu unflexibel sei. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen C-770/24.

Warum die Schienen jetzt teurer werden

Die Trassenpreisbremse hatte die Gebühren für die Nutzung der Bahnschienen bislang stabil gehalten und den Regionalverkehr weitgehend vor starken Erhöhungen der Schienenmaut geschützt. Fernverkehr und Güterverkehr waren davon stärker betroffen. Mit dem Wegfall der staatlichen Unterstützung steigen nun die Kosten im Schienenpersonennahverkehr.

Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen, zahlen sogenannte Trassenpreise. Betreiber der Infrastruktur sind die Bahn-Töchter DB InfraGO und DB RegioNetz Infrastruktur; genehmigt werden die Gebühren von der Bundesnetzagentur. Für 2025 genehmigte sie die Trassenpreise bereits in geänderter Höhe.

Über die Trassenentgelte werden unter anderem Betriebskosten, Instandhaltung und Investitionsbeiträge für das mehr als 33.000 Kilometer lange Schienennetz der Deutschen Bahn finanziert. DB InfraGO und DB RegioNetz Infrastruktur hatten im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln geklagt, weil sie die ursprünglich beantragten Entgelte erheben wollten. Das Verwaltungsgericht legte dem EuGH schließlich die Frage vor, ob die deutsche Entgeltberechnung gegen europäisches Recht verstößt.

Nach dem Urteil drohen den Verkehrsunternehmen erhebliche Mehrkosten. Sie warnten vor ausgedünnten Takten und längeren Wartezeiten, falls keine Lösung gefunden wird. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hält es für möglich, dass Regionalzugverbindungen in großem Umfang eingestellt werden. VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff fordert deshalb, dass der Bund die Mehrkosten vollständig ausgleicht.

Sachsen muss zuerst reagieren

In Sachsen soll es bereits ab Dezember weniger Verbindungen geben. Wie stark die Kürzungen ausfallen, hängt unter anderem von den Haushaltsmitteln des Landes und den laufenden Verkehrsverträgen ab. Jedes Bundesland trägt die finanzielle Verantwortung für den Regionalverkehr auf der Schiene selbst – deshalb fällt die Lage zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterschiedlich aus.

Sachsens Verkehrsministerin Regina Kraushaar will das Problem bei einem für Donnerstag geplanten Treffen mit dem Bundesverkehrsminister ansprechen. Die Länder hoffen auf zusätzliche Bundesmittel, damit die gestiegenen Trassenpreise nicht unmittelbar auf den Fahrplan durchschlagen.

Der bayerische Verkehrsminister und Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter (CSU), warnte bereits vor umfangreichen Abbestellungen von Verkehrsleistungen, falls der Bund kein zusätzliches Geld bereitstellt. Die Verkehrsministerkonferenz soll das Thema in der folgenden Woche in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) bezeichnete das EuGH-Urteil als schwere Belastung für den Regionalverkehr und warnte vor höheren Ticketpreisen sowie Angebotskürzungen.

In Sachsen-Anhalt bleibt der Fahrplan vorerst stabil

In Sachsen-Anhalt sind zunächst keine Zugstreichungen geplant. Das Land will die höheren Kosten vorerst aus Rücklagen finanzieren. Die Nahverkehrsgesellschaft plant aktuell keine Kürzungen, weil sie auf eine Lösung des Bundes hofft.

Allerdings ist das Geld nicht unendlich da. Nach Angaben der Gesellschaft werden die Rücklagen in den kommenden Jahren fehlen. Falls der Bund keine zusätzlichen Mittel bereitstellt, muss Sachsen-Anhalt spätestens zum Jahresfahrplan 2028, also Ende 2027, Kürzungen vorbereiten. Dann würden die verfügbaren Mittel nicht mehr ausreichen, um die bestellten Verkehrsleistungen zu finanzieren.

Thüringen wartet ab – und auf Signale aus Berlin

Auch in Thüringen müssen Fahrgäste zunächst nicht mit weniger Zügen rechnen. Verbindungen sollen vorerst nicht gestrichen werden, auch um die Ticketpreise zu stabilisieren. Der Verkehrsverbund Mittelthüringen hat vom Land bislang weder Informationen über Abbestellungen noch über geplante Preisanpassungen erhalten.

Nach Einschätzung des VMT sind für die kommenden Monate und ab Januar derzeit keine Kürzungen absehbar. Für mögliche Einschnitte wären ohnehin langfristige Vorbereitungen erforderlich. Das klingt erst einmal beruhigend, lässt aber wenig Spielraum, falls aus Berlin keine finanzielle Hilfe kommt.

Das Bundesverkehrsministerium begrüßte die durch das EuGH-Urteil geschaffene Rechtssicherheit und kündigte eine Reform des Trassenpreissystems an. Vorbereitungen laufen bereits, mögliche Reformansätze sollen den Beteiligten zeitnah vorgelegt werden. Das neue System soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

Die Deutsche Bahn und weitere Verkehrsunternehmen fordern seit Längerem eine Reform. Ob sie schnell genug kommt und ob sie die Länder tatsächlich entlastet, ist offen. Bis dahin rechnen die Verkehrsunternehmen mit hohen Zusatzkosten – und in Sachsen steht der erste Fahrplanwechsel unter diesem Druck unmittelbar bevor.