Am 10. September 2026 wurde bei Bauarbeiten an der Schleswiger Straße/Plöner Straße in Hamburg-Bahrenfeld gegen 15:15 Uhr eine 500 Pfund schwere englische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Die Fundstelle lag direkt am Bahnhof Diebsteich, nahe dem Ort, an dem der neue Bahnhof Altona gebaut wird. Offenbar war die Bombe bei den Arbeiten bewegt worden.

Damit wurde aus einer Baustelle plötzlich ein hochriskanter Einsatz. Der Blindgänger hatte einen chemischen Langzeitzünder. Es war nicht auszuschließen, dass dieser durch die Bewegung aktiviert worden war – akute Explosionsgefahr bestand. Der Kampfmittelräumdienst entfernte den Zünder schließlich durch gezielte Schnitte mit einem starken Wasserstrahl.

Evakuierung rund um den Bahnhof Diebsteich

Für die Entschärfung richteten die Einsatzkräfte einen Sperrradius von 400 Metern ein. Rund 2.500 Menschen mussten ihre Wohnungen verlassen. Die Polizei informierte sie per Lautsprecherwagen und durch direkte Ansprache; die Evakuierung war gegen 21:30 Uhr abgeschlossen. Für die Betroffenen standen drei Notunterkünfte mit Feldbetten bereit, eingerichtet in Schulen und einer Halle. Sie waren auch per Shuttle erreichbar.

Im größeren Warnbereich mit einem Radius von 1.000 Metern sollten sich etwa 20.000 Menschen in die hinteren Räume ihrer Wohnungen zurückziehen, Fenster und Glastüren meiden sowie Fenster und Türen geschlossen halten. Die Polizei forderte per Lautsprecherdurchsagen dazu auf, sich nicht im Freien aufzuhalten und Abstand zu Fenstern und Türen zu halten.

Anschließend begann der Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr mit der Entschärfung. Zunächst war mit einem mehrstündigen Einsatz gerechnet worden. Doch kurz nach 22 Uhr war die Bombe entschärft; gegen 22:55 Uhr meldete die Feuerwehr, dass alle Sperrungen aufgehoben seien. Der Einsatz von Feuerwehr und weiteren Hilfsorganisationen endete gegen 23 Uhr. Die Feuerwehr war mit 120 Kräften beteiligt.

Bahnverkehr lahmgelegt – und eine gefährliche Abkürzung

Die Auswirkungen waren am Mittwoch im gesamten Bahnbereich zu spüren. Die S-Bahn-Linien S1, S2, S3 und S5 waren betroffen. Für S-Bahn-Fahrgäste im Raum Altona setzte die Deutsche Bahn Taxis ein, zwischen Pinneberg und Altona fuhren Ersatzbusse für Fernreisende. Auch weitere Ersatzbusse und Taxis kamen zum Einsatz.

Die Verbindungsbahn zwischen Altona und dem Hamburger Hauptbahnhof blieb gesperrt. Regionalzüge, unter anderem nach Kiel und Flensburg, fielen aus. Fern- und Regionalzüge aus Richtung Süden endeten vorzeitig am Hauptbahnhof oder in Hamburg-Harburg. Die Deutsche Bahn warnte vor weiteren Ausfällen und Verspätungen im Fernverkehr. Am frühen Donnerstagmorgen beziehungsweise am Morgen nach der Entschärfung war der gesamte Bahnverkehr wieder regulär freigegeben.

Während der Sperrung hielten sich 19 Erwachsene auf den S-Bahn-Gleisen zwischen Diebsteich und Ottensen auf. Nach Hinweisen von Zeuginnen und Zeugen fand die Bundespolizei die Gruppe mithilfe einer Wärmebildkamera und führte sie aus dem Gleisbereich. Die Personen erklärten, sie hätten wegen der Sperrmaßnahmen nicht zu ihrem Hotel gelangen können und deshalb den Weg über die Gleise genommen.

Das ist keine harmlose Abkürzung. Die Bundespolizei wies darauf hin, dass das Betreten der Gleise wegen der Stromschienen lebensgefährlich ist – auch dann, wenn der Zugverkehr eingestellt wurde.

Warum solche Funde bei Bauarbeiten auftauchen

Mehr als 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg werden in Hamburg regelmäßig Fliegerbomben gefunden. Häufig werden sie bei Bauarbeiten durch Sondierungen entdeckt. Die zivile Kampfmittelbeseitigung dient der Gefahrenabwehr und der Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dafür gibt es in den Bundesländern in der Regel eigene Kampfmittelverordnungen.

Als Kampfmittel gelten nach den bundesweiten baufachlichen Richtlinien militärische Gegenstände und Stoffe, die herrenlos geworden sind, ebenso Gegenstände mit chemischen Kampf-, Nebel-, Brand- oder Reizstoffen. Hinzu kommen Gegenstände mit Explosivstoffen oder deren Rückständen sowie Kriegswaffen oder wesentliche Teile davon. Die Vernichtung überzähliger Munitionsbestände zählt dagegen nicht zur Kampfmittelbeseitigung.

Am Anfang steht meist die historische Erkundung: Archivalien werden ausgewertet, etwa Berichte über Kampfhandlungen, Bombardierungen und frühere Funde. Dazu kommen Luftbilder vor, während und nach Bombenangriffen sowie gegebenenfalls Untersuchungen vor Ort. Danach folgen Gefährdungsabschätzung und, falls eine Fläche beräumt werden soll, ein Räumkonzept.

Darin werden unter anderem die mögliche Tiefenlage der Kampfmittel, Boden- und Grundwasserverhältnisse, die Eigenschaften der erwarteten Kampfmittel und die geplante Nutzung der Fläche berücksichtigt. Bei der eigentlichen Räumung suchen Fachleute mit geophysikalischen Detektoren, darunter Magnetometer, elektromagnetische Suchgeräte und Bodenradar. Festgestellte Anomalien werden freigelegt, identifiziert und – sofern möglich – geborgen.

Entschärfen, bergen, vernichten

Nicht handhabungssichere Kampfmittel müssen entschärft werden. Ist das nicht möglich, werden sie am Fundort gezielt gesprengt oder auf andere Weise unschädlich gemacht. Das konkrete Vorgehen richtet sich nach Art und Zustand des Kampfmittels und wird üblicherweise nicht veröffentlicht. Im Fall der Bombe am Diebsteich kam der starke Wasserstrahl zum Einsatz.

Geborgene Kampfmittel werden in ein Zwischenlager transportiert, dort zerlegt und vernichtet – durch gezielte Sprengungen oder durch thermische Vernichtung beziehungsweise das Ausbrennen des Sprengstoffs. Ungefährliche Hüllen, meist aus Stahl, können als Schrott verwertet werden.

Die Aufgaben sind meist zwischen staatlichen Stellen und privaten Fachfirmen aufgeteilt. Staatliche Stellen übernehmen üblicherweise Erkundung und Gefährdungsabschätzung, private Fachfirmen führen überwiegend die Räumung durch. Abtransport und Vernichtung liegen erneut bei staatlichen Stellen.

Bezahlt wird je nach Fall von Grundstückseigentümern, Bundesland und Bund: Bauherren finanzieren beispielsweise die vorsorgliche Untersuchung eines Baugrundstücks. Das Land übernimmt Gefahrenabwehrmaßnahmen wie Entschärfung, Abtransport und Vernichtung. Der Bund beteiligt sich, wenn die Gefahr von ehemals reichseigenen Kampfmitteln ausgeht. Wegen des Föderalismus gelten dabei je nach Bundesland unterschiedliche Finanzierungsregeln.

Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen zunächst die alliierten Besatzungsmächte die Kampfmittelbeseitigung. Ab etwa 1950 waren dafür Dienste der einzelnen Bundesländer zuständig. In der Bundesrepublik verfügte jedes Bundesland über einen eigenen Kampfmittelräumdienst, während es in der DDR einen staatlichen, territorial gegliederten Munitionsbergungsdienst gab. Heute besitzt erneut jedes Bundesland eigene Strukturen zur Kampfmittelbeseitigung.

Beim Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften ist die Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung angesiedelt. Sie berät Länder und Bundesliegenschaftsverwaltungen bei Fachkonzepten und Genehmigungsverfahren, entwickelt Datenverarbeitungskonzepte, baut zentrale Datenbanken auf und pflegt sie. Außerdem gehören Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement, Arbeitshilfen, Handlungsanweisungen und Schulungen zu ihren Aufgaben.

Zivile Beseitigung und militärische Kampfmittelabwehr

Im militärischen Bereich entspricht der zivile Begriff Kampfmittelbeseitigung dem Begriff Kampfmittelabwehr. Die Kampfmittelabwehr der Bundeswehr umfasst Maßnahmen gegen Gefahren durch nicht explodierte Kampfmittel und soll die Einsatzbereitschaft gewährleisten. Zentrale Ausbildungseinrichtung ist die Kampfmittelabwehrschule in Stetten am kalten Markt.

Die Bundeswehr unterscheidet heute zwischen Kampfmittelabwehr leicht/mittel, die der zivilen Kampfmittelbeseitigung ähnelt, und Kampfmittelabwehr schwer in der Pioniertruppe, die der Kampfmittelräumung ähnelt. Militärische Kampfmittelräumung umfasst Erkundung, Suche, Identifizierung und Vernichtung bestimmter Kampfmittel, unter anderem durch Spreng- und Minenräumverfahren. Sie erfolgt vor allem zur Unterstützung eigener Bewegungen und Einsätze; Schäden in der Umgebung können dabei in Kauf genommen werden.

Militärische Kampfmittelbeseitigung meint dagegen das umfassende Unschädlichmachen, Bergen und endgültige Beseitigen nicht explodierter Kampfmittel sowie behelfsmäßiger Sprengvorrichtungen. Schäden in der Umgebung sollen dabei grundsätzlich vermieden werden. Der zentrale Unterschied zwischen Räumung und Beseitigung liegt also in den zulässigen Auswirkungen: Räumung kann die Zerstörung des Kampfmittels durch Sprengung einschließen, Beseitigung zielt vorrangig auf eine Entschärfung ohne größere Sekundärschäden.

International gebräuchlich sind die Abkürzungen EOD für „Explosive Ordnance Disposal“, IEDD für „Improvised Explosive Device Disposal“ und EOR für „Explosive Ordnance Reconnaissance“. Auch die Bundeswehr verwendet diese Begriffe im Rahmen von NATO-Einsätzen. Bei der Marine sind Minentaucher der Minentaucherkompanie für die Kampfmittelbeseitigung zuständig; sie unterstützen außerdem Heereseinheiten bei Landoperationen.