Leipzig–Chemnitz: Genehmigungsverfahren für den Bahnausbau startet
Die Deutsche Bahn hat beim Ausbau der Bahnstrecke Leipzig–Chemnitz einen wichtigen Planungsschritt erreicht. Im September reichte sie die Genehmigungsunterlagen für den ersten Planfeststellungsabschnitt Geithain–Chemnitz beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein. Damit läuft für diesen Abschnitt seit September das formelle Genehmigungsverfahren.
Am heutigen 1. Oktober 2026 informierten der Freistaat Sachsen und die DB in Burgstädt über den Stand der Dinge und die nächsten Schritte. Der Südabschnitt ist rund 37 Kilometer lang. Er soll elektrifiziert und überwiegend zweigleisig ausgebaut werden. Bahnhöfe und Haltepunkte werden modernisiert, Bahnübergänge angepasst sowie Leit- und Sicherungstechnik erneuert. Für das Gesamtprojekt sind rund 600 Millionen Euro veranschlagt.
Vier Abschnitte bis zum Baurecht
Für das Genehmigungsverfahren wurde der Abschnitt Geithain–Chemnitz in vier Planfeststellungsabschnitte geteilt. Für Geithain–Narsdorf liegen die Unterlagen bereits beim EBA. Die Einreichung für Narsdorf–Himmelhartha ist im ersten Quartal 2027 vorgesehen. Die beiden weiteren Abschnitte Himmelhartha–Burgstädt und Burgstädt–Chemnitz Hauptbahnhof sollen 2028 folgen.
Nach aktueller Planung soll für alle vier Abschnitte 2031 bestandskräftiges Planrecht vorliegen. Ebenfalls 2031 sind erste bauvorbereitende Maßnahmen geplant, die Hauptbaumaßnahmen sollen 2032 beginnen. Die Planung für das zweite Gleis zwischen Geithain und Chemnitz kostet 22 Millionen Euro. Diese Summe trägt der Freistaat Sachsen vollständig.
Geplant wird nicht nur auf dem südlichen Teil der Strecke. Der rund 44 Kilometer lange Nordabschnitt zwischen Leipzig und Geithain soll ebenfalls elektrifiziert werden; auf weiten Teilen ist ein zweigleisiger Ausbau vorgesehen. Finanziert wird das Projekt über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG).
Mehr Züge, wo sie sich treffen müssen
Nach der Vergabe der Planungsleistungen im Frühjahr 2026 begannen für den Nordabschnitt die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI – also Grundlagenermittlung und Vorplanung. Zwischen März und April 2026 entstand außerdem eine Machbarkeitsstudie. Sie untersuchte, wie der Infrastrukturausbau mit dem geplanten Betriebsprogramm und dem begrenzten Projektbudget zusammengebracht werden kann.
Ein zweites Gleis ist dort erforderlich, wo Zugbegegnungen stattfinden müssen oder zusätzliche Infrastruktur für einen dichteren und stabileren Fahrplan gebraucht wird. Mit dem Ausbaukonzept soll der RE 6 im Berufsverkehr zwischen 6 und 8 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr im Halbstundentakt fahren. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Stundentakt vorgesehen. Als Nächstes stehen Baugrund- und Umweltuntersuchungen für den Nordabschnitt an.
Das Projektteam bleibt derweil mit den Anwohnerinnen und Anwohnern entlang der Strecke im Gespräch. Am 1. Oktober informiert es von 18:00 bis 20:30 Uhr im Sportzentrum am Taurastein in Burgstädt über Schallschutz, Grundstücksfragen, Umweltschutz und die technische Planung. Weitere Informationsveranstaltungen in Geithain und Chemnitz sind geplant.
Fernverkehr als politisches Ziel
Die Wiederanbindung von Chemnitz und Südwestsachsen an den Fernverkehr gehört für Sachsen zu den vorrangigen verkehrspolitischen Zielen. Die DB plant den Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz–Leipzig im Auftrag Sachsens und des Bundes. Über das Investitionsgesetz Kohleregionen ist die Gesamtfinanzierung für die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz–Leipzig sowie für den durchgehenden zweigleisigen Ausbau des nördlichen Abschnitts Leipzig–Bad Lausick–Geithain gesichert.
Parallel schreibt die DB Netz AG derzeit die Vorplanung für den Südabschnitt Chemnitz–Geithain aus. Sachsen möchte darin auch den zweigleisigen Ausbau zwischen Chemnitz und Geithain berücksichtigen. Grundlage ist eine mit der DB Netz AG abgestimmte Planungs- und Finanzierungsvereinbarung. Der Freistaat stellt zunächst 3,8 Millionen Euro für die Planungsleistungen bereit. Beauftragt werden soll eine integrierte Vorplanung für Elektrifizierung und zweigleisigen Ausbau.
Erwartet werden eine höhere Streckenkapazität für Nah- und Fernverkehr, höhere Geschwindigkeiten, dichtere Zugtakte und Verkehrsstationen mit weitreichender Barrierefreiheit. Der Anteil der eingleisigen Elektrifizierung im betreffenden Abschnitt soll weiterhin aus Bundesmitteln finanziert werden.
Chemnitz ist seit 2006 vom Schienenpersonenfernverkehr ausgeschlossen. Für eine kurzfristige Wiederanbindung will der Freistaat ein entsprechendes Verkehrsangebot finanzieren. Dafür braucht es ein europaweites und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Das Angebot soll bis zur Elektrifizierung der Ausbaustrecke Leipzig–Chemnitz betrieben werden. Eine umsteigefreie Fernverbindung könnte bereits zum kleinen Fahrplanwechsel im Juni 2022 starten.
