Oktober bringt Baustellen Entlastung an der Zapfsäule und neue Regeln im Alltag
Heute, am 1. Oktober 2026, beginnt ein Monat mit mehreren Änderungen, die im Alltag schnell spürbar werden können. Autofahrerinnen und Autofahrer sehen auf der Tankrechnung zunächst einmal eine Entlastung: Die Energiesteuer auf Diesel und Benzin soll bis zum 31. Dezember um rund 14 Cent je Liter sinken. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt sich laut Bundesregierung eine Entlastung von 17 Cent pro Liter. Bundestag und Bundesrat haben die Maßnahme Ende September beschlossen.
Für das Baugewerbe am Standort Bahnbau können solche Preisbewegungen bei Fahrten, Lieferungen und Maschinenkosten eine Rolle spielen. Schon im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben. Wie viel von der Steuersenkung tatsächlich ankommt, bleibt allerdings eine praktische Frage, denn Kraftstoffanbieter sind grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung.
Steuersenkung mit bekannten Streitpunkten
Die aktuelle Regelung erinnert an die Debatte von 2022. Damals begrüßten Wirtschaftsverbände in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 16. Mai die geplante Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, kritisierten aber die Befristung auf drei Monate. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sah eine deutliche Steuersenkung vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 vor.
Das Handwerk forderte seinerzeit eine Verlängerung bis Ende 2022. Die Folgen des Ukraine-Krieges für die Energiekosten würden voraussichtlich länger anhalten, hieß es. Auch der EU-Krisenbeihilferahmen für Unternehmen reiche bis Jahresende. Viele Betriebe könnten höhere Preise nicht vollständig weitergeben und seien existenzgefährdet.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie bezweifelte, dass eine dreimonatige Kraftstoffsteuersenkung die Belastungen nachhaltig abfedern könne. Der BDI hielt eine Ausweitung von Entfernungspauschale, Wohngeld und Heizkostenzuschüssen für gezielter. Für Unternehmen sollten zusätzlich die Energiesteuern auf Heizstoffe und Strom sinken; die Stromsteuer sollte nach seiner Forderung vom deutschen Satz von 20,50 Euro auf das europäische Mindestmaß von 0,54 Euro je Megawattstunde reduziert werden.
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie bezifferte die damalige Steuerdifferenz auf 36 Cent einschließlich Mehrwertsteuer. Kunden könnten deshalb das Tanken vor dem 1. Juni aufschieben, was Anfang Juni einen starken Nachfrageanstieg nach niedriger besteuertem Kraftstoff auslösen könne. Vorübergehende Tankstellen-Leerstände seien möglich gewesen. Gerade für Grenzregionen sei die Senkung wichtig, weil sonst der Tanktourismus in Nachbarländer mit bereits seit 1. April geltenden Steuersenkungen zunehmen könne. Die Stiftung Familienunternehmen warnte zudem vor Turbulenzen für mittelständische Tankstellenbetriebe rund um Beginn und Ende der dreimonatigen Senkung.
Auch die Weitergabe an der Zapfsäule war umstritten. Das ifo Institut bezweifelte, dass die Steuersenkung vollständig bei Haushalten und Unternehmen ankommen würde. Eine frühere Untersuchung zur Mehrwertsteuersenkung habe gezeigt, dass bei Kraftstoffen nur etwa zwei Drittel an die Verbraucher weitergegeben wurden. Pauschale Zahlungen seien zur Unterstützung der Haushalte geeigneter. Prof. Matthias Kalkuhl erwartete, dass Mineralölkonzerne 20 bis 60 Prozent des Steuersenkungsvolumens nicht weitergeben könnten. Außerdem schwäche eine solche Maßnahme den Anreiz zum Energiesparen.
Der ACE berichtete von überwiegend negativen Rückmeldungen seiner Mitglieder zur Preissituation. „Mir geht das Geld aus“ und „Es geht ans Eingemachte“ lauteten einige Aussagen. Der Automobilclub begrüßte die Maßnahme, warnte aber vor einer dauerhaften Fortsetzung. Als langfristig falsche Anreize nannte er unter anderem die Entfernungspauschale sowie den unzureichenden Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und erneuerbarer Energien.
Dr. Katja Rietzler von der Hans-Böckler-Stiftung verwies darauf, dass viele Haushalte mit niedrigen Einkommen kein Auto besäßen. Pauschale Zahlungen oder ein gedeckelter Gaspreis seien daher sozial- und klimapolitisch geeigneter als eine vorübergehende Kraftstoffsteuersenkung. Ein Gaspreisdeckel hätte zusätzlich eine dämpfende Wirkung auf die Inflation.
Das Bundeskartellamt kündigte an, die Weitergabe der Steuersenkung an die Verbraucher zu beobachten, zu analysieren und transparent zu veröffentlichen. Gegen Preise kann das Amt allerdings nur bei missbräuchlicher Überhöhung vorgehen.
Nach dem damaligen Gesetzentwurf sollten die Energiesteuern auf Diesel, Benzin, Erdgas und Flüssiggas sowie steuerlich gleichgestellte Kraftstoffe sinken. Ziel war eine deutliche Senkung der Endpreise an Tankstellen und eine kurzfristige Entlastung von Bürgern und Wirtschaft angesichts der stark gestiegenen Kraftstoffpreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Die Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt wurden auf 3,15 Milliarden Euro geschätzt. Die Regelungen sollten weiterhin mit dem europäischen Recht und der Energiesteuerrichtlinie vereinbar sein.
Für die Landwirtschaft bezifferte der Deutsche Bauernverband die zusätzlichen Energiekosten auf 150 bis 200 Euro pro Hektar. Dadurch könnten bereits verteuerte Lebensmittel weiter teurer werden. Der Verband begrüßte die Steuersenkung und forderte für den Fall eines Ölembargos ausreichende Treibstoffmengen, damit die Lebensmittelversorgung gesichert bleibt.
Bahnhöfe, Winterzeit und Hecken
Weniger Alkohol gibt es künftig an Bahnhöfen. Die Deutsche Bahn führt bis zum 15. Oktober schrittweise an 5.400 Bahnhöfen ein Alkoholverbot ein. Es gilt im gesamten Bahnhofsbereich, also auch auf den Bahnsteigen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen; bei Wiederholungen sind Hausverbote möglich. Für Reisende heißt das: Die Dose bleibt besser im Rucksack.
In der Nacht zum Sonntag, 25. Oktober, werden die Uhren von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Eine Stunde mehr Schlaf – zumindest theoretisch. Auf Baustellen, in Nachtzügen oder bei frühen Einsätzen kann sich die zusätzliche Stunde trotzdem schnell verflüchtigen.
Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder radikal zurückgeschnitten oder entfernt werden. Von Anfang März bis Ende September schützt die Schonzeit nistende Vögel und andere Tiere. Wer jetzt mit der Motorsäge loslegt, sollte trotzdem vorher prüfen, ob sich noch Tiere im Gehölz befinden.
Vorsorgedokumente und PFAS im Blick
Neu ist außerdem die Möglichkeit, Abschriften von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister zu hinterlegen. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte können die Dokumente im Ernstfall direkt einsehen. Bisher war lediglich abrufbar, dass solche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden.
Hochladen dürfen die Unterlagen nur institutionelle, verifizierte Nutzer wie Notare oder Rechtsanwälte. Das ist kein digitales Ablagefach für jedermann, sondern ein geschützter Weg über entsprechend zugelassene Stellen.
Ab dem 10. Oktober gelten zudem neue EU-Regeln für eine bestimmte PFAS-Untergruppe. Einige Produkte dürfen die langlebigen, oberflächen- und hitzebeständigen Chemikalien nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen beziehungsweise Rezepturen hergestellt werden. PFAS stecken unter anderem in Regenjacken, Pizzakartons und Hautpflegeprodukten – also in Dingen, die im Alltag oft völlig unspektakulär daherkommen.
Gerade bei Energie- und Materialkosten zeigt sich, wie eng politische Entscheidungen und der Alltag in Betrieben zusammenhängen: Ein paar Cent an der Tankstelle, neue Vorgaben für Produkte, ein Dokument, das im Notfall schneller auffindbar sein soll. Und irgendwo läuft bereits die Uhr falsch, weil die Winterzeit näher rückt.
