Im Oktober wird es an mehreren Stellen gleichzeitig neu: Autofahrer sehen den Tankrabatt an der Kasse, auf Bahnsteigen gilt ein Alkoholverbot, nachts rücken die Zeiger zurück – und im Garten darf wieder kräftiger geschnitten werden. Für den Ort Bahnbau sind vor allem die Änderungen rund um Mobilität, Bahnhöfe und die Winterzeit interessant.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 sinkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 14 Cent je Liter. Einschließlich Mehrwertsteuer soll die Entlastung an der Tankstelle etwa 17 Cent betragen. Bundestag und Bundesrat haben die Maßnahme Ende September beschlossen. Hintergrund sind laut Bundesregierung Unsicherheiten an den Märkten und hohe Spritpreise infolge der Eskalation im Nahost-Konflikt. Betroffen sind Pendler, Freiberufler, Ehrenamtliche und Familien – also viele Menschen, bei denen der Weg zur Arbeit oder zum Einsatz nicht einfach mit einem Schulterzucken erledigt ist.

Tankrabatt zwischen Entlastung und Streit

Der Begriff Tankrabatt bezeichnet die befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe in Deutschland. Die erste Maßnahme lief vom 1. Juni bis 31. August 2022. Sie sollte Bürger und Unternehmen angesichts stark gestiegener Kraftstoffpreise entlasten. Eine Rolle spielten dabei auch die EU-Sanktionen gegen Russland nach dem russischen Überfall auf die Ukraine. Der Rabatt gehörte zum zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung, zu dem ebenfalls das 9-Euro-Ticket zählte.

Der Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen wurde am 10. Mai 2022 im Bundestag eingebracht, der Bundestag beschloss ihn am 19. Mai 2022. Für drei Monate sank die Energiesteuer auf Benzin um 29,55 Cent je Liter – von 65,45 auf 35,90 Cent. Bei Diesel waren es 14,04 Cent, wodurch der Satz von 47,04 auf 33,00 Cent fiel. Die erwarteten Steuermindereinnahmen wurden zunächst auf 3,15 Milliarden Euro geschätzt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums lagen die tatsächlichen Mindereinnahmen laut FragDenStaat bei 3,4 Milliarden Euro.

Anfang Juni 2022 gingen die Spritpreise zunächst sichtbar zurück. Gleichzeitig wurde heftig darüber diskutiert, ob Mineralölkonzerne die Steuersenkung vollständig weitergaben. Als die Preise an den Tankstellen wieder stiegen, plante Wirtschaftsminister Robert Habeck eine Verschärfung des Kartellrechts. Spätere Untersuchungen zeichneten ein differenzierteres Bild: Das ifo-Institut kam auf eine Weitergabe von 85 bis 100 Prozent, Monika Schnitzer auf 89 bis 102 Prozent, Hans-Jörg Schmerer auf nahezu 100 Prozent. Auch das RWI stellte beim Vergleich deutscher und französischer Tankstellenpreise fest, dass die deutschen Preise im ersten Monat ungefähr im Umfang der Steuersenkung zurückgingen. In der zweiten Hälfte der dreimonatigen Maßnahme kletterten sie allerdings wieder; Ende August 2022 lag der Dieselpreis in Deutschland über dem französischen Niveau.

Kritik gab es trotzdem reichlich. Ökonomen bemängelten die fehlende Zielgenauigkeit, eine mögliche Umverteilung zugunsten höherer Einkommen und den zusätzlichen Anreiz, fossile Kraftstoffe zu verbrauchen. Als gezieltere Empfänger wurden etwa das Güterkraftverkehrsgewerbe und schlecht bezahlte Arbeitnehmer mit langen Arbeitswegen genannt. Manche Kritiker bezeichneten den Rabatt als Subvention für Mineralölunternehmen oder als Entlastung, von der auch Wohlhabende profitierten. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung von FragDenStaat kam zudem zu dem Ergebnis, dass das Finanzministerium bei der Konzeption interne Warnungen vor möglichen Vorteilen für Ölkonzerne ignoriert habe.

Auch 2026 gab es bereits einen Tankrabatt. Die Regierung Merz beschloss ihn im April angesichts erneut gestiegener Kraftstoffpreise infolge des Irankriegs. Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 wurde die Mineralölsteuer brutto um 17 Cent je Liter gesenkt; der Bundestag stimmte am 24. April 2026 zu. Zusätzlich sollte eine freiwillige Arbeitgeberprämie von bis zu 1.000 Euro steuerfrei bleiben. Gegenfinanziert werden sollten die Kosten durch eine höhere Tabaksteuer. Die Regelung trat an einem Feiertag in Kraft, und auch am 3. Mai 2026 galt ein Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen.

Abgerechnet werden Mineralölsteuer und Ermäßigung beim Großhandel, etwa an der Raffinerie. Öffentlich umstritten blieb die Maßnahme: Sie erreiche auch Menschen, die hohe Preise problemlos tragen könnten, die vollständige Weitergabe durch Mineralölkonzerne sei nicht sicher, und ein Anreiz zum Spritsparen oder zum Umstieg auf andere Verkehrsmittel entstehe dadurch nicht.

Im September 2026 wurde schließlich der dritte Tankrabatt beschlossen. Er soll von Oktober bis Jahresende gelten. Durch die Senkung von Energie- und Mehrwertsteuer soll der Preis für Benzin und Diesel um bis zu 17 Cent je Liter sinken. Die erwarteten Steuermindereinnahmen liegen bei 2,485 Milliarden Euro, die Hälfte davon sollen die Länder tragen. Auch diesmal wird über Kosten, soziale Verteilungswirkungen, die Förderung fossiler Energien und mögliche Belastungen künftiger Generationen gestritten. Als Alternative stehen zielgerichtete Hilfen für Haushalte im Raum, die sich höhere Kraftstoffpreise tatsächlich nicht leisten können.

Was sich am Bahnhof und auf der Straße ändert

Die Deutsche Bahn führt bis zum 15. Oktober schrittweise an rund 5.400 Bahnhöfen ein Alkoholverbot ein. Es gilt im gesamten Bahnhofsbereich, einschließlich der Bahnsteige. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen; bei Wiederholungen ist ein Hausverbot vorgesehen. Für Reisende heißt das: Die Dose bleibt zu – auch dort, wo früher noch schnell ein Schluck vor dem Einsteigen drin war.

In der Nacht zum 25. Oktober werden die Uhren von 3:00 auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Die Sommerzeit endet damit in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern. Eine Stunde mehr Schlaf klingt gut, bis man am nächsten Tag feststellt, dass es am späten Nachmittag schon wieder empfindlich dämmert.

Im Garten endet zugleich die seit Anfang März geltende Schonzeit zum Schutz nistender Vögel und anderer Tiere. Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder stark zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die Säge darf also wieder ran – aber ein kurzer Blick ins Geäst schadet nie, bevor es laut wird.

Digitale Vorsorge und neue PFAS-Vorgaben

Im Zentralen Vorsorgeregister können künftig Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen als digitale Abschriften hinterlegt werden. Ärzte und Betreuungsgerichte können die Dokumente im Ernstfall direkt einsehen. Bislang war lediglich abrufbar, dass solche Unterlagen existieren und wo sie aufbewahrt werden.

Den Upload übernehmen institutionelle, verifizierte Nutzer wie Notare oder Rechtsanwälte. Für Familien kann das im entscheidenden Moment einiges erleichtern: Nicht erst lange Ordner suchen, nicht telefonieren, nicht rätseln, ob das entscheidende Papier vielleicht doch in der Schublade im Flur liegt.

Ab dem 10. Oktober gelten außerdem neue EU-Vorgaben für eine bestimmte Untergruppe langlebiger PFAS-Chemikalien. Kleidung, Verpackungen und Kosmetik dürfen diese Stoffe teilweise nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.

Was die Politik über den Oktober hinaus plant

Bund und Länder wollen die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent je Liter senken. Einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer entspricht das etwa 17 Cent je Liter. Bürger und Wirtschaft sollen dadurch um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden; die Länder beteiligen sich mit 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag. Bundestag und Bundesrat stimmten zu, dass die Steuersenkung zum 1. Oktober 2026 umgesetzt werden kann.

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die Maßnahme solle vor allem Menschen helfen, die täglich auf das Auto angewiesen sind. Die Monopolkommission und das Bundeskartellamt kamen zugleich zu dem Ergebnis, dass die Energiesteuersenkung im Mai und Juni 2026 weitgehend bei den Verbrauchern angekommen sei. Der damalige Tankrabatt habe in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise Preisspitzen wirksam abgefedert.

Mit der Mineralölwirtschaft will die Bundesregierung über einen zeitlich begrenzten Spritpreisdeckel verhandeln. Spätestens zum 1. Januar 2027 soll er nach Vorbildern aus Luxemburg oder