Am Brückenbau des Pharma-Campus in Berlin hängt mehr als nur ein Gebäudeteil zwischen zwei Häusern. Der dreigeschossige Bau ist 80 Meter lang, 16 Meter tief und verbindet die beiden Hauptgebäude des Gesundheitsstandorts. Anfang der 1970er-Jahre als Stahlfachwerkkonstruktion errichtet, umfasst er rund 4.000 m² Nutzfläche. Heute führt man hier hindurch, trifft sich in Konferenzräumen, arbeitet in 40 Büros oder wechselt im zentralen Umkleidebereich die Kleidung für die Labore.

Die Revitalisierung sollte den architektonischen Charakter bewahren und das Haus zugleich für heutige Arbeitswelten fit machen. Mehr Nutzungsqualität, Komfort und Energieeffizienz waren das Ziel. Ein interdisziplinäres Planungsteam übernahm dafür die Generalplanung, Architektur- und Ingenieurleistungen, die Bauleitung sowie das Projekt- und Stakeholdermanagement. Die Sanierung lief in mehreren Phasen – bei laufendem Betrieb, also nicht gerade unter Bedingungen, bei denen man mal eben den Stecker zieht.

Bewegung als Grundidee

Das Gebäudeensemble folgt dem Leitmotiv der Bewegung. Vertikal wird es über betonte Treppenhaus- und Aufzugstürme erschlossen, horizontal über die Brückenbauten. Fassaden und Innenräume nehmen mit ihrer sachlichen Formensprache Motive der Luftfahrt auf. Stahl, Aluminium und Kunststoff prägen das Bild; nichts wirkt zufällig, eher wie aus einem klar gezeichneten technischen Plan.

Grundrisskorrekturen, neue Bauelemente und technische Systeme verbesserten die Grundrisseffizienz und schufen moderne, großzügige Räume. Auch die Erschließung wurde optimiert, Beleuchtung und Schallschutz verbessert, der Raumkomfort erhöht. Das klingt trocken, macht im Alltag aber einen Unterschied: Wege werden verständlicher, Räume brauchbarer, Gespräche weniger hallig.

Die Gebäudehülle erhielt eine neue Dämmung und Abdichtung, außerdem wurden neue Fenster eingebaut. Die Aluminiumkassetten mussten dafür demontiert, gereinigt und anschließend wieder im ursprünglichen Gesamtbild zusammengesetzt werden. Auch das Flachdach blieb nicht unangetastet. Es wurde saniert und zu einem begehbaren Gründach mit Sitz- und Aufenthaltsbereichen erweitert.

Brandschutz für den Stahlbau

Seine Lage als Fußpunkt des Hochhauses führt zu einer ungewöhnlichen Einordnung: Der Brückenbau gehört zur Gebäudeklasse 5 und gilt damit als Hochhaus. Für den Brandschutz der Stahlkonstruktion waren deshalb spezielle Lösungen nötig. An zahlreichen Anschlusspunkten wurde die gesamte Stahlkonstruktion erneut feuerfest ummantelt, damit die für die Standsicherheit erforderliche Feuerwiderstandsklasse F90 erreicht wird. Zusätzlich wurden Gutachten eines Brandschutz-Sachverständigen eingeholt.

Bei Bestandsgebäuden gilt in Berlin grundsätzlich das Prinzip der Verbesserung. Der Brandschutz darf sich durch eine Sanierung nicht verschlechtern; bei bestimmten Eingriffen muss er sogar verbessert werden. Besonders teuer kann es werden, wenn notwendige Maßnahmen erst nachträglich eingebaut werden müssen. Eine Brandschutzplanung ist deshalb bei Nutzungsänderungen, Dachgeschossausbauten, größeren Umbauten in Mehrfamilienhäusern und allen genehmigungspflichtigen Vorhaben relevant beziehungsweise erforderlich.

Für jeden Aufenthaltsraum sind zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorgesehen. Beim Ausbau von Dachgeschossen ist das oft der Knackpunkt. Nach BauO Bln § 33 führt der erste Rettungsweg über den Treppenraum, der zweite über ein Fenster als Anleiterstelle der Feuerwehr oder über einen zweiten Treppenraum. Treppenräume müssen mindestens 1,00 m breit sein und über eine Rauchfreihaltung verfügen.

Auch Türen in Treppenhäusern und Fluren, die als Rettungsweg dienen, müssen selbstschließend sein und in der Regel der Klasse T30 entsprechen. Alte Türen werden bei Sanierungen gegebenenfalls ersetzt. Für eine selbstschließende Tür oder das Nachrüsten eines Türschließers fallen etwa 200–600 Euro pro Tür an.

Was im Bestand gern übersehen wird

In Mehrfamilienhäusern müssen Wohneinheiten brandschutztechnisch voneinander getrennt sein. Trennwände und Decken müssen die Feuerwiderstandsklasse F90 erfüllen; Öffnungen sind mit zugelassenen Brandschutzabschlüssen zu sichern. Brandwände müssen mindestens F90 beziehungsweise REI 90 erreichen und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Brandabschnitte begrenzen die Brandausbreitung auf maximal 40 m Länge – geregelt in der BauO Bln § 30.

Rohre, Kabel und Lüftungen, die solche Bauteile durchdringen, brauchen zugelassene Brandschutzabschottungen. Leitungen durch Brandabschnitte werden in Installationsschächten mit Brandschutzmanschetten abgedichtet. Auf Baustellen wird dieser Punkt häufig übersehen; die Abnahme kann dadurch ins Rutschen kommen. Eine Durchführung kostet etwa 50–150 Euro.

Rauchwarnmelder sind in Berlin seit dem 1. Januar 2017 vorgeschrieben: in allen Schlafräumen beziehungsweise Schlafzimmern, in Kinderzimmern und in Fluren, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen. Bei Sanierungen sollen sie in die Maßnahme integriert werden, auch Bestandswohnungen müssen entsprechend ausgestattet sein. Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich, die Wartung übernimmt der unmittelbare Besitzer, beispielsweise der Mieter. Pro Melder sind etwa 30–80 Euro zu veranschlagen. Rechtsgrundlage ist BauO Bln § 48 Abs. 4.

Bei Wärmedämmverbundsystemen mit EPS-Dämmstoffen der Baustoffklasse B1 sind über jedem zweiten Geschoss Brandriegel aus Mineralwolle vorgeschrieben. Mineralwolle-WDVS der Baustoffklasse A1 benötigen keine Brandriegel. Bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 22 m dürfen nur nichtbrennbare Dämmstoffe der Klassen A1 oder A2 verwendet werden. Als Grundlagen gelten DIN 4102 und ETAG 004.

Ein Blick in ältere Bauteile zeigt, wie weit Bestand und heutige Anforderungen auseinanderliegen können. Holzbalkendecken in Berliner Altbauten erreichen im ursprünglichen Zustand typischerweise nur etwa F0 bis F15. Mit Brandschutzverkleidungen, etwa zwei Lagen 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF), lässt sich F30 erreichen. Brandschutzputz auf Rohrmatten ist eine weitere Möglichkeit; Hohlräume müssen mit Dämmmaterial wie Mineralwolle ausgefüllt werden. Grundlage dafür ist DIN 4102-4.

Auch die Haustechnik zählt

Defekte elektrische Anlagen werden als häufigste Brandursache im Bestandsbau genannt. Bei Sanierungen sollen deshalb FI-Schutzschalter mit 30 mA für alle Stromkreise installiert und alte Aluminiumleitungen erneuert werden. Wanddurchführungen benötigen normgerechte Leitungsabschottungen. Außerdem soll die Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 geprüft werden; für die elektrischen Anlagen gilt DIN VDE 0100.

Am Pharma-Campus verband die Aufgabe damit mehrere Ebenen: Der Brückenbau musste seinen Charakter behalten, während Grundrisse, Fenster, Dämmung, Dach und technische Systeme auf einen zeitgemäßen Stand gebracht wurden. Und unter der neuen Begrünung des begehbaren Flachdachs bleibt weiterhin sichtbar, was dieses Haus von Anfang an ausmachte: Bewegung zwischen den Gebäuden – über Brücken, Treppen und Aufzüge, mitten im laufenden Betrieb.