Auf den Baustellen ist die Nachricht angekommen: Die Bundesregierung stockt die Mittel für die EH55-Plus-Förderung auf. Die Nachfrage war deutlich stärker als erwartet, das ursprünglich vorgesehene Budget von 800 Mio. Euro wäre voraussichtlich noch vor Jahresende ausgeschöpft gewesen. Nun kommen zusätzliche 250 Mio. Euro dazu.

Seit dem Programmstart im Dezember 2025 wurden bis zum 5. Oktober 2026 rund 52.100 Wohneinheiten gefördert. Das gesamte Kredit- und Zuschussvolumen liegt bislang bei 4,9 Mrd. Euro. Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärte, dass Antragsteller mit gültiger Baugenehmigung die Förderung bis zum Jahresende weiterhin nutzen können.

Was die EH55-Plus-Förderung bietet

Förderfähig sind der Neubau und der Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Effizienzhaus- beziehungsweise Effizienzgebäude-55-Standard. Die Wärmeversorgung muss vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Gas und Öl sind ausgeschlossen; möglich sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse.

Bei der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Außerdem darf mit dem Bau noch nicht begonnen worden sein. Die KfW bietet zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Baureife Vorhaben sollen so kurzfristig aktiviert und zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.

Anträge können gestellt werden, solange Fördermittel verfügbar sind, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der KfW. Die Förderung wird einmalig bereitgestellt. Der Kredit muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden; eine Verlängerung der Abruffrist ist höchstens auf 24 Monate möglich.

Für kommunale Gebietskörperschaften ist ein Zuschuss von 7,5 Prozent vorgesehen. In der ursprünglichen Ausgestaltung konnten Kommunen zusätzlich einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite: Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung starteten zunächst mit 2,84 Prozent effektivem Jahreszins. Annuitätische Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung lagen bei rund 1,94 Prozent effektiv.

Anträge für die befristete Effizienzhaus-55-Plus-Förderung sind seit dem 16. Dezember 2025 möglich. Weitere Informationen wurden ab diesem Tag auf den KfW-Websites zu den Programmen 297, 299 und 498 angekündigt. Bereits vor dem Start waren außerdem die Zinskonditionen bestehender Förderprogramme verbessert worden. Bei „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ und „Jung kauft alt“ wurden die Fördervoraussetzungen angepasst.

Branche warnt vor dem nächsten Förderloch

Olaf Demuth vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßte die Aufstockung als pragmatische Nutzung vorhandener Haushaltsmittel. Innerhalb von neun Monaten seien bereits mehr als 50.000 Wohnungen gefördert worden. Eine Förderlücke hätte nach seiner Einschätzung zusätzliche Unsicherheit am Wohnungsmarkt verursacht.

Axel Gedaschko vom GdW nannte die Aufstockung ein wichtiges Signal für mehr Verlässlichkeit bei der Neubauförderung. Bereits genehmigte Projekte könnten dadurch eher umgesetzt, Investitionen angestoßen und dringend benötigte Wohnungen geschaffen werden. Zugleich forderte Gedaschko eine möglichst unterbrechungsfreie Förderung und langfristige Planungssicherheit für Wohnungsunternehmen.

Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe sagte, die drohende Förderlücke sei zunächst verhindert worden. Zwei Drittel der Wohnungsbauaufträge entfielen auf Familien und kleine Investoren, die stabile Förderbedingungen benötigten. Zwischen Baugenehmigung und Fertigstellung lägen heute durchschnittlich 27 Monate – eine lange Strecke, in der sich einiges ändern kann.

Häufige Änderungen bei Förderbedingungen, Standards und Zinsen könnten dazu führen, dass Bauwillige ihre Projekte aufgeben. Pakleppa forderte deshalb, EH55 Plus bis zum Start der angekündigten Zwei-Programme-Welt im Sommer 2027 fortzuführen. Die neuen Förderangebote sollten zudem unbürokratisch gestaltet werden.

Holzbau braucht verlässliche Abläufe

Sun Jensch von der Koalition für Holzbau begrüßte die zusätzlichen Mittel ebenfalls. Verlässliche Förderbedingungen seien für bereits geplante und genehmigte Projekte entscheidend. Kurzfristige Programme und unsichere Mittelverfügbarkeit erschwerten Investitionsentscheidungen und Projektplanung – gerade im seriellen und modularen Holzbau.

Industrielle Vorfertigung kann Bauzeiten verkürzen, Prozesse effizienter machen und größere Projekte ermöglichen. Dafür müssten Förderung, Genehmigungen und regulatorische Vorgaben allerdings aufeinander abgestimmt werden. Die zusätzlichen 250 Mio. Euro seien ein guter Schritt, sagte Jensch. Entscheidend sei nun eine langfristig verlässliche Förderpolitik über den Jahreswechsel hinaus.

Mit Blick auf das angekündigte Zwei-Säulen-Modell für Bestand und Neubau benötigt die Branche frühzeitig Klarheit über die konkrete Ausgestaltung. Für Familien und kleine Investoren ist das keine Nebensache: Wenn zwischen Genehmigung und Fertigstellung im Durchschnitt 27 Monate liegen, fühlt sich jede neue Förderbedingung schnell wie ein wackelndes Gerüst an.

EH55 neben EH40 und EH40 QNG

Die KfW bietet die befristete Förderung für Neubauten nach dem Standard Effizienzhaus 55 an. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, die bereits eine Baugenehmigung für ihr Projekt besitzen. Die Förderung soll die schnelle und nachhaltige Umsetzung von Neubauvorhaben unterstützen.

Daneben bleibt die Förderung für die Effizienzhaus-Stufen 40 und 40 QNG bestehen. Diese Standards richten sich an besonders energieeffiziente und nachhaltige Neubauprojekte. Bauherren können damit zwischen den geförderten Effizienzhaus-Standards wählen – abhängig davon, was geplant, genehmigt und finanziell tatsächlich machbar ist.