BKW übernimmt Windpark Öhringen-Karlsfurt mit 33,6 Megawatt Leistung
Im baden-württembergischen Öhringen-Karlsfurt wechselt ein Windpark den Eigentümer: BKW übernimmt das im Bau befindliche Projekt vom Projektentwickler ABO Energy. Der Kaufvertrag wurde Anfang Oktober 2026 unterzeichnet, ein Kaufpreis wurde nicht veröffentlicht. ABO Energy hat den Windpark entwickelt und realisiert ihn schlüsselfertig.
Seit dem zweiten Quartal 2025 laufen die Bauarbeiten. Geplant ist, die Arbeiten im ersten Quartal 2027 abzuschließen und den Windpark im selben Quartal in Betrieb zu nehmen. Für BKW ist das der nächste operative Meilenstein – und für das Projekt selbst der entscheidende Schritt vom Baustellenbetrieb zur Stromproduktion.
Sieben Anlagen, 33,6 Megawatt
Öhringen-Karlsfurt umfasst sieben Windenergieanlagen mit jeweils 4,8 Megawatt Leistung. Daraus ergibt sich eine installierte Gesamtleistung von 33,6 Megawatt. Erwartet werden jährlich mehr als 80 Gigawattstunden erneuerbarer Strom.
Diese Zahl beschreibt allerdings eine Prognose und noch keinen tatsächlich erzielten Jahresertrag. Wie viel Strom am Ende produziert wird, hängt unter anderem vom Windangebot, der planmäßigen Fertigstellung und dem anschließenden Betrieb der Anlagen ab. Der Stromabsatz ist langfristig über das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, abgesichert. Das schafft eine Absatzgrundlage, erlaubt aber keine genaue Aussage über die späteren Erlöse.
Mit der Akquisition wächst BKWs installierte Onshore-Windleistung in Deutschland von 183 Megawatt auf rund 217 Megawatt. Das bestehende Windportfolio wird damit um einen Standort in Baden-Württemberg ergänzt, nachdem es bislang stärker auf Norddeutschland konzentriert war. BKW investiert zugleich erstmals seit mehr als zehn Jahren wieder in einen Onshore-Windpark in Deutschland.
Teil eines größeren europäischen Plans
Öhringen-Karlsfurt steht nicht allein. Nach der Inbetriebnahme des 125-Megawatt-Windparks Cerignola in Italien Anfang 2026 ist das Projekt ein weiterer Ausbau des europäischen Windportfolios. Der Ausbau erneuerbarer Stromproduktion gehört zur BKW-Strategie «BKW Solutions 2030». Nach Angaben des Unternehmens muss jedes Projekt einen strategischen Beitrag leisten und die festgelegten Renditeanforderungen erfüllen.
Auf politischer Ebene bleibt der Rahmen allerdings in Bewegung. EEG-Reform und Netzpaket sind laut Tagesspiegel zwischen Union und SPD umstritten; eine Verabschiedung in der betreffenden Woche wurde nicht mehr erwartet. Gerade bei einem Projekt, dessen Stromabsatz langfristig auf dem EEG beruht, schaut die Branche deshalb ziemlich genau auf Berlin.
Streit um Tempo, Kosten und Förderung
Am 5. Oktober 2026 befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum künftigen Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor. Zusätzlich ging es um eine Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung und der Marktstammdatenregisterverordnung, um einen AfD-Gesetzentwurf zur Abschaffung des EEG, einen Antrag der Grünen für ein EEG mit fairen Chancen und einen Antrag der Linken gegen Kürzungen beim EEG.
Die Sachverständigen bewerteten den Regierungsentwurf unterschiedlich – Änderungen forderten aber alle. Industrieverbände begrüßten stärker kosten- und marktorientierte Regelungen. Umweltverbände sowie die Wind- und Solarbranche warnten hingegen vor einer Verzögerung des Ausbaus.
Für die Deutsche Industrie- und Handelskammer befürwortete Dr. Sebastian Bolay den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Zugleich warnte er vor steigenden Systemkosten und höheren Netzentgelten, die die Elektrifizierung der Wirtschaft erschweren könnten. Die Energiewende müsse stärker durch zusätzliche Stromnachfrage getragen werden. Differenzverträge könnten die Marktintegration erneuerbarer Energien behindern. Sollten sie eingeführt werden, müssten Förderzeiträume bis 2045 schrittweise verkürzt werden; danach sollten keine neuen Förderansprüche mehr entstehen. Ausbauziele sollten jährlich an die tatsächliche Stromnachfrage gekoppelt werden. Die im EEG angenommene Nachfrage von 750 Terawattstunden könnte deutlich unterschritten werden, weil die Nachfrage in den vergangenen Jahren zurückgegangen sei.
ARGE-Netz-Vertreter Björn Spiegel forderte verlässliche und planbare Investitionsbedingungen. Die geplante Verringerung der Ausschreibungen und des Höchstwerts könne Investoren zusätzliche Risiken aufbürden und Strom verteuern. Bürgerenergiegesellschaften sollten in das wettbewerbliche Ausschreibungssegment aufgenommen werden – wegen ihrer regionalen Wertschöpfung, der Akteursvielfalt und ihrer Bedeutung für die Akzeptanz. Angesichts fossiler Energiepreise und des Klimaschutzes sprach sich Spiegel für einen kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Energien aus.
Von Biomasse bis Dach-PV
Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie forderte, bestehende Anlagen zu sichern und Investitionen in die Flexibilisierung zu fördern. Das Biomasse-Ausbauziel müsse angehoben werden. Das aktuelle Ziel von 9,5 Gigawatt für 2030 und 2035 stabilisiere zwar die Anlagenkapazität, könne wegen neuer Flexibilitätsvorgaben aber zu einem Rückgang der Strommenge führen. Die Stromerzeugung aus Biomasse solle mindestens auf dem heutigen Niveau bleiben. Rostek sprach sich außerdem für die Abschaffung des Maisdeckels und dafür aus, Batteriespeicher ausdrücklich als Flexibilitätsoption für Bioenergieanlagen zuzulassen.
Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft sagte, die Solarbranche brauche weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen, um die Ausbauziele zu erreichen. Geplante Einschränkungen könnten insbesondere Photovoltaikanlagen mit 2 bis 100 Kilowatt-Peak wirtschaftlich gefährden. Als problematisch nannte er das geplante Ende der Einspeisevergütung, die verpflichtende Direktvermarktung auch für kleine Anlagen und den Redispatchvorbehalt. Diese Maßnahmen könnten die PV-Nachfrage halbieren sowie Ausbau und Klimaschutzziele gefährden. Auf dem Spiel stünden außerdem zehntausende Arbeitsplätze, ein zweistelliger Milliardenumsatz und Einnahmen für den Bundeshaushalt. Die Förderung solle angepasst, nicht abgeschafft werden.
Prof. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht warnte vor einer möglichen Förderlücke nach dem Auslaufen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2023 am 31. Dezember 2026. Ohne neue Genehmigung könnten auf Grundlage des geltenden EEG keine neuen Förderansprüche beihilferechtlich wirksam begründet werden. Eine weitere kurzfristige Genehmigung durch die Europäische Kommission sei grundsätzlich möglich.
Die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Anlagen unter 100 Kilowatt wäre für Anlagen ab 25 Kilowatt vor allem eine Änderung des Förderinstruments. Für Anlagen unter 25 Kilowatt würde der Wegfall der Förderung nach Ablauf der Übergangsregelungen dagegen eine grundlegende Änderung bedeuten.
Ursula Heinen-Esser vom Bundesverband Erneuerbare Energie forderte verlässliche Rahmenbedingungen für Investoren. Die Einspeisevergütung für kleine Dach-PV-Anlagen und kleine Wasserkraftanlagen müsse erhalten bleiben. Eine verpflichtende Direktvermarktung unter 100 Kilowatt sei erst sinnvoll, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Massengeschäfte geschaffen seien. Außerdem solle die Biomasse-Stromerzeugung stabilisiert und flexibilisiert werden.
Der Verband verlangte mindestens 2.500 Megawatt Ausschreibungsvolumen jährlich bis 2032, eine Anschlussförderung über 15 Jahre und die Abschaffung des Maisdeckels. Differenzverträge müssten Investitions- und Vermarktungsrisiken realistisch abbilden. Heinen-Esser schlug unter anderem einen Marktwertkorridor, einen dynamischen Sicherheitszuschlag, eine De-minimis-Grenze von mindestens 200 Kilowatt und eine Übergewinnabschöpfung auf Basis tatsächlich erzielter Erlöse vor. Der geplante Pachtdeckel für Windenergie an Land solle entfallen.
Kommunen wollen nicht auf der Strecke bleiben
Frederik Moch vom Deutschen Gewerkschaftsbund erklärte, der Ausbau erneuerbarer Energien könne zu einer zuverlässigeren und mittelfristig günstigeren Energieversorgung beitragen. Er schaffe Beschäftigung in Energiewirtschaft, Handwerk und Transformationsindustrien. Die staatliche Absicherung des Ausbaus bleibe notwendig und müsse industriepolitisch ergänzt werden. Der Förderrahmen solle beschäftigungspolitische Kriterien und eine verbindliche Local-Content-Komponente enthalten. Eine bessere Priorisierung von Netzanschlussbegehren und eine Beteiligung der Anlagenbetreiber an Netzausbaukosten bewertete Moch grundsätzlich positiv.
Vertreter von Städte-, Gemeinde- und Landkreistag bewerteten den Entwurf insgesamt als Schwächung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Sie sahen darin einen möglichen Konflikt mit den Klimaschutzzielen von Bund, Ländern und Kommunen. Der geplante Pachtdeckel sei nicht sachgerecht und möglicherweise rechtlich angreifbar. Pachteinnahmen seien für Kommunen wichtige Mittel zur Finanzierung von Daseinsvorsorge, Infrastruktur sowie Klima- und Energiewendeprojekten.
Positiv bewerteten die Verbände, dass kommunale Beteiligungen künftig an die tatsächlich erzeugte Strommenge gekoppelt werden sollen. Kritisch sahen sie dagegen, dass abgeregelte, also wegen fehlender Netzkapazität nicht erzeugte Strommengen, nicht mehr berücksichtigt werden sollen. In Regionen mit vielen Windkraftanlagen könnten die kommunalen Einnahmen dadurch sinken – und damit auch die Akzeptanz.
Wegen der Flächenkonkurrenz müssten Nutzungskonflikte und ein ungeordneter Ausbau vermieden werden. Photovoltaikanlagen sollten zunächst auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden. Die Energiewende müsse zur regionalen Wertschöpfung beitragen und Belastungen vor Ort ausgleichen. In Öhringen-Karlsfurt drehen sich die Rotoren planmäßig erst im ersten Quartal 2027.
