Die geplante Kürzung des Wohngelds sorgt weiter für Streit. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat die Pläne am 9. Oktober 2026 im Bundestag verteidigt. Angesichts des kurzfristig hohen Konsolidierungsdrucks im Bundeshaushalt seien Einsparungen notwendig, erklärte sie.

Das Ministerium könne seine Mittel kaum an anderer Stelle kürzen, weil sie größtenteils langfristig für Investitionen gebunden seien. Der Schwerpunkt liege auf dem Wohnungsbau – also darauf, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Beim Wohngeld dagegen gebe es die Möglichkeit zum Sparen. Unter den aktuellen Bedingungen sei dies der einzige gangbare Weg, sagte Hubertz.

Kritik von AfD, Grünen und Linken

AfD, Grüne und Linke widersprechen dieser Einschätzung deutlich. Die Grünen-Abgeordnete Vriesema erklärte, Menschen mit Arbeit, die ihre Miete kaum bezahlen könnten, werde die Sicherheit genommen, in ihrer Wohnung bleiben zu können.

Die Linken-Politikerin Mirow warnte vor einer Kette aus Mietrückständen, Kündigungen und Wohnungsverlust. Der AfD-Abgeordnete Strauß bezeichnete die Pläne ebenfalls als falschen Weg. Im Bundestag prallten damit sehr unterschiedliche Vorstellungen aufeinander – und für viele betroffene Haushalte geht es nicht um eine abstrakte Haushaltsspalte, sondern um die nächste Mietzahlung.

Weniger Geld für Millionen Haushalte

Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Nach Angaben des Bauministeriums soll künftig etwa ein Drittel dieser Haushalte keine Leistung mehr erhalten. Die übrigen Haushalte sollen weniger Unterstützung bekommen. Außerdem soll die regelmäßige Anpassung der Wohngeldhöhe entfallen.

Das Bundeskabinett beschloss in der letzten Sitzungswoche eine umfassende Kürzung des Wohngelds. Bei einer Umsetzung könnten Hunderttausende Haushalte in die Grundsicherung fallen, weil der Zuschuss zu steigenden Mieten wegfällt. Das ist der Punkt, an dem aus einer Änderung im Wohngeldrecht sehr schnell zusätzlicher Druck auf die sozialen Sicherungssysteme werden kann.

Zusätzliche Belastung für Kommunen

Finanziert wird das Wohngeld jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern. An den Kosten der Grundsicherung sind dagegen auch die Kommunen beteiligt. Genau dort könnte die Reform also neue Rechnungen hinterlassen.

Laut Referentenentwurf würde die Wohngeld-Reform die Kommunen jährlich mit rund 74 Millionen Euro belasten. Der neu vereinbarte Bund-Länder-Konnexitätsausgleich greift bei dieser Mehrbelastung nicht. Der Grund: Die Wohngeld-Reform und die Konnexitätsregel sind unterschiedlich konstruiert. Für Städte und Gemeinden bleibt damit eine finanzielle Lücke, obwohl sie an der Entscheidung über die Kürzung nicht allein beteiligt sind.

Weiter beraten wird nun in den Bundestagsausschüssen und in den anstehenden Haushaltsberatungen. Bis dahin bleibt offen, wie viele Haushalte ihren Anspruch tatsächlich verlieren und wie stark die übrigen Leistungen sinken. Sicher ist nur: In den Rathäusern wird man die Entwicklung genau verfolgen – dort landen die Folgen steigender Mieten und knapper Unterstützung oft zuerst auf dem Tisch.