Frank Backowies zieht für die Stadtwerke Amberg in den Senat der Wirtschaft ein
Frank Backowies, Geschäftsführer der Stadtwerke Amberg, ist in den Senat der Wirtschaft Deutschland berufen worden. Die Berufungsurkunde überreichten Norbert Streveld und Dr. Christoph Brüssel vom Senat der Wirtschaft e. V. – ein formeller Moment, hinter dem ein ziemlich breites Arbeitsfeld steckt.
Der Senat vereint Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Er will gemeinwohlorientierte Lösungen für aktuelle Herausforderungen entwickeln, und zwar im Sinne einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft. Seine Mitglieder bringen praktische Expertise in gesellschaftliche und politische Lösungsansätze ein und geben unabhängige Impulse an politische Entscheidungsträger weiter.
Wirtschaft mit Blick auf die Region
Der Senat bezeichnet sich als gemeinwohlorientiert und steht im kontinuierlichen Austausch mit Politik und Wissenschaft. Zu den genannten Ehrensenatoren gehören unter anderem Sigmar Gabriel, Rosi Gollmann, Jean-Claude Juncker, Gerd Müller, Jürgen Rüttgers und Günther Verheugen.
Auch die ethischen Leitlinien sind klar benannt: Fairness und Partnerschaft im Wirtschaftsleben sowie soziale Kompetenz von Unternehmern und Führungskräften. Seit 2022 vergibt der Senat gemeinsam mit der United Nations Industrial Development Organization (UNIDO) den SDG Innovation Award.
Backowies steht dabei für ein Unternehmen, das tief in der Region verwurzelt ist. Die Stadtwerke Amberg bestehen seit über 150 Jahren und versorgen Haushalte und Betriebe in Stadt und Region mit Strom, Gas, Wasser und Wärme. Dazu kommen Bäder und Parkhäuser. Im laufenden Geschäft setzt das Unternehmen auf zuverlässige, sichere und wirtschaftliche Versorgung – ergänzt um Elektromobilität, Digitalisierung und regenerative Energien.
EMAS liefert überprüfbare Umweltinformationen
Die Stadtwerke Amberg traten der OHA! bei, weil dort Klimaschutz, regionales Netzwerk und Fachwissen miteinander verbunden werden. Von der Initiative erwarten sie regelmäßige Informationen, Termine zum Erfahrungsaustausch und Unterstützung beim Wissenstransfer. Eigene Fachleute möchten ihr Wissen in die Initiative einbringen.
Beim Umweltmanagement bleibt es nicht bei Absichtserklärungen. Das Unternehmen lässt sich jährlich nach der EMAS-Verordnung prüfen. Informationen zur Umweltbilanz sind öffentlich auf der Nachhaltigkeitswebsite der Stadtwerke verfügbar. Die Umwelterklärung 2025 enthält auf den Seiten 52 bis 56 Angaben zu Scope 1, 2 und 3. Für weitere Nachhaltigkeitspotenziale und deren Umsetzung verweisen die Stadtwerke auf die EMAS-Unterlagen und die jährliche Prüfung.
Als Zukunftsvision nennen sie regionale Versorgungssicherheit, Resilienz, Nachhaltigkeit und Bezahlbarkeit – für Unternehmen ebenso wie für Menschen. Das klingt nach einer großen Klammer, wird im Alltag aber an Leitungen, Anlagen, Rechnungen und der Frage sichtbar, wie die nächste Kilowattstunde erzeugt wird.
Was sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ändert
Der Rahmen für solche Angaben wird größer. Die am 14. Dezember 2022 verabschiedete Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, kurz CSRD, ist Bestandteil des Europäischen Grünen Deals. Sie soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das Niveau der Finanzberichterstattung heben und Nachhaltigkeitsleistungen, -risiken und -chancen europäischer Unternehmen für Interessenträger transparent und vergleichbar machen.
Die bisherigen Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung werden erheblich ausgeweitet. Betroffen sind alle großen Unternehmen, alle an einem EU-regulierten Markt börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen sowie bestimmte kleine Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Die zugehörigen European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, umfassen zwölf Einzelstandards sowie übergreifende Standards. Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen ist der vereinfachte Standard ESRS LSME vorgesehen, für nicht börsennotierte KMU der vereinfachte freiwillige Standard VSME ESRS.
Ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 sind Unternehmen berichtspflichtig, die mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen: ein Gesamtvermögen von mehr als 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte. Ab 2026 werden die Berichtspflichten schrittweise auf weitere Unternehmen ausgeweitet.
EMAS kann dabei als Grundlage für die Umweltberichterstattung nach den Umwelt-ESRS dienen. Das System unterstützt die kontinuierliche Ermittlung, Bewertung und systematische Steuerung von Umweltaspekten und Umweltauswirkungen. Umweltinformationen aus der EMAS-Umwelterklärung können um ESRS-Anforderungen ergänzt werden; ein Umweltgutachter oder eine Umweltgutachterin kann diese Informationen vollständig validieren. Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften können die validierten Angaben anschließend für die Prüfung des Lageberichts verwenden.
Viele Instrumente, unterschiedliche Aufgaben
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung als freiwilliger Standard entwickelt, dient der transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Bewertung und dem Vergleich unternehmerischer Leistungen. Er entstand im Dialog mit Finanzmärkten, Unternehmen und Zivilgesellschaft und orientiert sich unter anderem am UN Global Compact, an den OECD-Leitsätzen, an ISO 26000 und an der Global Reporting Initiative (GRI).
Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform können den DNK weltweit nutzen. Eine Erklärung umfasst die Bereiche Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft, die anhand von 20 Kriterien behandelt werden. Für Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft nutzt der DNK Indikatoren von GRI und EFFAS. Unternehmen legen dar, wie wesentlich die Kriterien für sie sind und in welchem Umfang sie umgesetzt werden. Eine freiwillige Überprüfung durch unabhängige Dritte ist möglich. Zum genannten Zeitpunkt hatten etwa 500 Unternehmen und Organisationen eine DNK-Erklärung veröffentlicht.
EMAS und DNK sind unterschiedliche Instrumente: Der DNK ist ein Berichtsstandard für Nachhaltigkeit, EMAS ein Umweltmanagementsystem mit Berichts- und Prüfpflicht. Überschneidungen gibt es vor allem bei Umwelt, Strategie und Prozessmanagement. Informationen aus einem EMAS-Umweltmanagementsystem können für eine DNK-Erklärung genutzt werden. Zahlreiche Unternehmen sind sowohl EMAS-registriert als auch DNK-Berichterstatter. Eine Orientierungshilfe unterstützt den Einstieg in ein kombiniertes Nachhaltigkeitsmanagement mit EMAS und DNK; Anfang 2019 verständigten sich die Leitungen der UGA-Geschäftsstelle und des DNK-Büros über Schnittstellen und Synergien. Daraus entstand ein Rahmen für gemeinsame Maßnahmen zur Stärkung von EMAS und DNK.
Ähnlich, aber wieder anders gelagert, ist der UN Global Compact. Die 1999 gegründete UN-Initiative will eine inklusive und nachhaltige Weltwirtschaft fördern und richtet sich an Organisationen verschiedener Art. Unterstützt wird das Netzwerk durch einen Wertekatalog sowie lokale und internationale Austausch- und Lernforen. Zum genannten Zeitpunkt gab es weltweit mehr als 13.000 Teilnehmende, darunter etwa 9.000 Unternehmen.
Unternehmen können sich freiwillig an zehn Nachhaltigkeitsprinzipien orientieren. Sie beruhen auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung sowie der UN-Konvention gegen Korruption. Die Prinzipien betreffen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Klima sowie Korruptionsprävention.
Der Global Compact ist kein zertifizierbarer Standard und schreibt kein bestimmtes Berichtsformat vor. Teilnehmende Unternehmen berichten über Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien und über Aktivitäten für nachhaltige Entwicklung. Diese jährliche Berichterstattung heißt Communication on Progress (COP). Adressaten sind unter anderem Investoren, Geschäfts- und Lieferpartner, Kunden, zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Stellen. Die COP soll in Unternehmensberichte integriert oder, wenn formelle Berichte fehlen, über die Website des UN Global Compact veröffentlicht werden.
Zu den inhaltlichen Mindestanforderungen gehören eine Erklärung der Geschäftsführung zum fortdauernden Engagement und zu weiteren Maßnahmen, die Beschreibung konkreter Aktivitäten in den vier Themenfeldern, eine Begründung, wenn über ein Themenfeld nicht berichtet wird („report or explain“), sowie die Messung und Bewertung der Ergebnisse anhand qualitativer und/oder quantitativer Indikatoren.
Auch das Verhältnis von EMAS und Global Compact ist nicht als Gleichung zu verstehen. Der Global Compact ist eine Initiative mit verpflichtendem Fortschrittsbericht, EMAS ein Umweltmanagementsystem mit Berichts- und Prüfpflicht. Beide können strategisch in der Unternehmensleitung und in Geschäftsprozessen verankert werden. EMAS unterstützt Klimamanagement unter anderem durch die Ermittlung von Chancen und Risiken, Strategien, Ziele und Maßnahmen, betriebliche Strukturen und Abläufe sowie Daten zu Emissionen, Energie, Material, Wasser, Abfall, Flächenverbrauch und biologischer Vielfalt. Die Berichterstattung erfolgt in der Umwelterklärung. Validierte Angaben aus dieser Erklärung und die geforderte Verbesserung
